vor1 agen für die Stadtverordneten-Berſammlung zu Eharlottenburg. Druckſache Nr. 24. Mitteilung betr. Berfahren bei überſchreitungen genehmigter Koſtenanſchläge. Die Stadtverordnetenverſammlung hat am 19. Mai v. I. folgenden Beſchluß gefaßt: „Der Magiſtrat wird erſucht, in Zukunft bei Angelegenheiten, die ſtädtiſche Mittel er⸗ fordern, der Stadtverordnetenverſammlung für den Fall, daß das Ergebnis der Aus⸗ ſchreibung zu weſentlicher Überſchreitung des genehmigten Koſtenanſchlages geführt hat, vor Ausführung entſprechende erneute Vorlage zu machen.“ —2 Wir haben dieſem Beſchluß zugeſtimmt und die Verwaltungsdeputationen uſw. ausdrücklich mit entſprechender Dienſtanweiſung verſehen, obwohl die bisherige Gepflogenheit in der ſtädtiſchen Ver⸗ waltung dem Inhalt des obigen ausdrücklichen Be⸗ ſchluſſes bereits entſprochen hat. Charlottenburg, den 9. Februar 1910. Der Magiſtrat. Sſchuſt ehrus. 1. 150. 2ruckſache Nr. 25. Mitteilung betr. Amtsniederlegung eines Ma⸗ giſtratsmitgliedes. An die Stadtverordnetenverſammlung 2 2 hier. Herr Stadtrat Profeſſor Dr Jaſtrow hat nach dem in Abſchrift beigefügten Schreiben vom 20. d. M. ſein Amt als Magiſtratsmitglied nunmehr niedergelegt. Die Wahlzeit läuft bis zum 31. De⸗ zember 1911. Wir bitten, wegen der Erſatzwahl das Weitere zu veranlaſſen. Charlottenburg, den 26. Januar 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. T. 4123. Charlottenburg, den 20. Januar 1910. Unter dem 8. Juni v. J.« habe ich bereits mitgeteilt, daß meine perſönlichen Verhältniſſe 27 17. 6. * Vgl. Mitteilungen des Magiſtrats vom 5. 7. 09 und Stadtv. Beſchlüſſe vom 2— 09 — Druckſache für 1909 S. 331, 391, 399 —. mich nötigen, im Intereſſe meiner Lehr⸗ und wiſſenſchaftlichen Aufgaben auf meine bisherigen Nebentätigkeiten, und darunter auch auf die als Stadtrat, zu verzichten. Dem Wunſche, den Zeitpunkt meines Ausſcheidens von der Been⸗ digung einiger gegenwärtig ſchwebenden Arbeiten abhängig zu machen, kann ich aus den oben an⸗ gegebenen Gründen nicht entſprechen und ſehe mich zu meinem eigenen lebhaften Bedauern genötigt, auf Grund des § 74 der Städteordnung mein Amt als Stadtrat hiermit niederzulegen. Es geſchieht mit den Empfindungen, denen ich in dem genannten Schreiben vom 8. Juni v. I. Ausdruck gegeben habe. Dr I a ſt ro w. An den Magiſtrat Charlottenburg. Druckſache Nr. 26. Vorlage betr. Annahme einer Stiftung. Urſchriftlich nebſt Heft Nr. 14 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Der Annahme des Vermächtniſſes der ver⸗ ſtorbenen Eheleute Adolph und Mathilde Abrahamſohn im Betrage von 15 000 ℳ zur Gründung einer „Adolph⸗ und Mathilde⸗ Abrahamſohn⸗Stiftung“ wird zugeſtimmt. b) Der Magiſtrat wird ermächtigt, die Königliche Genehmigung zur Annahme der Stiftung nachzuſuchen. Der Zweck der Stiftung geht aus § 6 Nr. 16 des gemeinſchaftlichen Teſtaments der Erblaſſer vom 15. Mai 1906 hervor, in dem beſtimmt iſt: „Dem Magiſtrat zu Charlottenburg ver⸗ machen wir 15 000 ℳ mit der Verpflichtung, eine Adolph⸗ und Mathilde⸗Abraham⸗ ſohn⸗ Stiftung zu gründen. Die Zinſen dieſer Stiftung ſollen für die in dieſer Stadt beſtehenden Vereine zur Verſendung armer kranker Kinder in Ferienkolonien verwendet werden.“ Wir erſuchen, unſerm Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 18. Januar 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa. G2. 41.