— 44 — — — Druckſache Nr. 27. Vorlage betr. Bewilligung der Mittel zur Ent⸗ eignung der Mäckeritz⸗Wieſen ſüdlich des Berlin⸗ Spandauer Schiffahrtskanals. Urſchriftlich mit den Akten Fach 11 Nr. 17, Bd. I u. II an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Stadtverordnetenverſammlung nimmt Kenntnis, daß auf Grund des verliehenen Enteignungsrechts der Plan für die Ent⸗ eignung der Mäckeritz⸗Wieſen ſüdlich des Berlin⸗Spandauer Schiffahrtskanals durch Beſchluß des Bezirksausſchuſſes vom 7. No⸗ vember 1909 förmlich feſtgeſtellt iſt und daß auf Grund dieſes Beſchluſſes von dem Enteignungsrecht gegen die in betracht kommenden Grundeigentümer binnen Jah⸗ resfriſt Gebrauch zu machen iſt. . Die Mittel für den Erwerb der Mäckeritz⸗ Wieſen ſind in noch zu beſtimmender Höhe in die nächſte Anleihe einzuſtellen. Bis zur Beſchaffung durch die nächſte An⸗ leihe ſind die zur Durchführung der Ent⸗ eignung erforderlichen Mittel vorſchuß⸗ weiſe zu Laſten der künftigen Anleihe zu verausgaben. Dem Beſchluſſe der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 19. Januar/13. Februar 1907 entſprechend iſt zu Zwecken des Erwerbs der Mäckeritz⸗Wieſen, ſoweit ſie ſüdlich des Berlin⸗Spandauer Schiff⸗ fahrtskanals liegen, das Enteignungsrecht erworben worden. Durch Allerhöchſte Kabinettsordre vom 21. Dezember 1908 iſt der Stadtgemeinde das Recht verliehen, diejenigen Parzellen, welche auf dem Lageplan des ſtädtiſchen Vermeſſungsamts vom 25. Februar 1907 (ſ. Blatt 26 der beigefügten Akten, Bd. 1) roſafarben angelegt ſind, im Wege der Enteignung zu erwerben. Entſprechend den Beſtimmungen des Enteignungsgeſetzes iſt der Plan für das Enteignungsunternehmen durch den Bezirksausſchuß in Potsdam unterm 9. November v. I. endgültig feſtgeſtellt. Der Plan iſt rechts⸗ kräftig geworden. Im Planfeſtſtellungsbeſchluß iſt der Gemeinde zur Vermeidung des Verluſtes des Enteignungsrechts die Auflage gemacht, von dem Enteignungsrecht binnen Jahresfriſt Gebrauch zu machen. Wir wollen demgemäß jetzt von dem uns verliehenen Enteignungsrechte Gebrauch machen und das Entſchädigungsfeſtſtellungsverfahren gegen die Eigentümer der Mäckeritz⸗Wieſen einleiten, da nochmalige Verhandlungen wegen freihändigen Erwerbes zwecklos erſcheinen. Die Mittel für den Erwerb der Mäckeritz⸗Wieſen müſſen in der nächſten Anleihe vorgeſehen werden. Bei Beſchlußfaſſung über die Anleihe wird der Betrag zu beſtimmen ſein. 1⁰² Wir bitten daher, dem Antrage entſprechend zu beſchließen und folgen mit unſerem Antrage einem Beſchluſſe der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 19. Januar 1910. Der Magiſtrat. hrus. Bredtſchneider. Maier. Sſch u ſt e IX E 1900. Druckſache Nr. 28. Vorlage betr. Verſtärkung der Deputation für den Arbeitsnachweis. Urſchriftlich mit den Akten F 2 Nr. 2 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Mitgliederzahl der Deputation für den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis wird von 15 auf 16 erhöht, und zwar um einen von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zu wählenden ſach⸗ verſtändigen Bürger. 27. März Durch Gemeindebeſchluß dom 10.April 1902 — Druckſache Nr. 128 — iſt die Deputation gebildet und die Zahl der Mitglieder auf 15 (5 Magiſtrats⸗ mitglieder und 10 von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu wählende Mitglieder, von denen 5 Arbeitgeber und 5 Arbeitnehmer ſein müſſen) feſtgeſetzt. Es hat ſich nun aus beſonderen Gründen das Bedürfnis herausgeſtellt, die Mitgliederzahl bis auf weiteres um eine zu erhöhen, und zwar zum Zwecke der Beſetzung der neuen Stelle mit einem Sachverſtändigen, welcher als Bürgerdeputierter neben den beiden Gruppen der Bürgerdeputierten aus dem Kreiſe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu wählen iſt. Wir erſuchen, unſerem Beſchluſſe zuzuſtimmen und die erforderliche Wahl für die Wahlzeit vom 1. Januar 1910 bis 31. Dezember 1915 vorzunehmen. Charlottenburg, den 27. Jannar 1910. Der Magiſtrat. S ch u ſt e hr us. Seydel. IIIb. 215. Druckſache Nr. 29. Borlage betr. Berſtärkung der Deputation zur Beratung über die auf dem Gebiete der ſtädtiſchen Arbeitsloſenfürſorge ev. zu treffenden Maß⸗ nahmen. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: In der gemiſchten Deputation zur Beratung über die auf dem Gebiete der ſtädtiſchen Arbeitsloſenfürſorge eventuell zu treffenden Maßnahmen — zu vgl. der Gemeindebeſchluß vom 5./23. September 1908 — wird eine neue (16.) Stelle zur Beſetzung mit einem ſachverſtändigen Bürgerdeputierten geſchaffen, welcher von der Stadtverordneten⸗ verſammlung zu wählen iſt. Gleichzeitig beantragen wir, die erforderliche Wahl ſogleich vorzunehmen. Charlottenburg, den 26. Januar 1910. Der Magiſtrat. Schuſte hr us. Dr Spie gel. VI. Arb.⸗Nachw. 430.