—— 47 Druckſache Nr. 30. Berſtärkung der Mittel für Schnee⸗ beſeitigung. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: * I1 Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX Abſchnitt 4 Nr. 2 für 1909 — außerordentliche Schneebeſeitigung — werden 30 000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds be⸗ willigt. Zur Beſeitigung des in der II. Hälfte des Monats November 1909 gefallenen Schnees ſind folgende Ausgaben erforderlich geweſen: Löhne für die angenommenen Hilfskräfte einſchl. 1039,89 ℳ für Überſtundenlöhne der ſtändigen Arbeiterre 2 , 9 561,49 ℳ Fuhrlöhne für die Abfuhr der zu⸗ ſammengebrachten Schneemaſſen für die Nachtbeſpannung der Schnee⸗ pflüge und für die Beſpannung der⸗ ſelben über die Zahl der vertraglich Vorlage betr. 7 122,50 „ zu ſtellenden Pflichtgeſpanne hinaus 771,50 „ für Streuſas⸗ 185,50 „ für die Inſtandhaltung und Ergän⸗ zung der Reinigungsgeräte .. 250,59 „ für die vermehrte Reinigung der Kanäle, die durch den Einwurf des Schnees nötig wurde 1 104,67 „ 18 996,25 . Hier zu: Koſten für die vermehrte Reinigung der Kanäle infolge Einwurfs der Schneemengen im Winter 1908/09. 2 718,08 „ (Da dieſe Reinigungsarbeiten erſt am 28. 5. 1909 beendet wurden, konnte die Ausgabe hierfür aus laufenden Mitteln des Rechnungsjahres 1908 nicht mehr bezahlt werden.) Zuſammen 21 714,33 ℳ. Bei der Etatsnummer IX—4—2 für 1909 ſtehen zur Verfügung . 15 000,— Mithin mußte die Etatsnummer bereits umn , überſchritten werden. Um nun noch für einen bis zum Schluſſe des Winters etwa eintretenden Schneefall die Mittel für die Entlohnung der Hilfskräfte und zur Deckung der ſonſtigen Ausgaben zur Verfügung zu haben, iſt eine vorläufige Verſtärkung der Etatsnummer in der beantragten Höhe erforderlich. Mit unſerm Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 27. Januar 1910. Der Magiſtrat. Matting u. i. V. NIVa. 1742. 11 6 714,33 4 Boll. Druckſache Nr. 31. Borlage betr. Zahlung Witwen⸗ und Waiſen⸗ — geld. Urſchriftlich mit Perſonalheft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Den Hinterbliebenen des verſtorbenen ehe⸗ maligen Oberfeuerwehrmannes Karl Volk⸗ mann wird vom 1. April 1910 ab ein Witwen⸗ und Waiſengeld von zuſammen 1353,60 ℳ jährlich gewährt. Der für das Rechnungs⸗ jahr 1910 erforderliche Betrag iſt im Etats⸗ entwurf bereits vorgeſehen. Der am 7. Januar 1909 in den Ruheſtand verſetzte Oberfeuerwehrmann Volkmann iſt am 8. Dezember 1909 geſtorben und hat eine Witwe und 5 Kinder im Alter von 6—16 Jahren hinter⸗ laſſen, die ſämtlich für die Gewährung von Waiſen⸗ geld in Frage kommen. Er bezog nach Maßgabe des § 2 Abſatz 2 der Ordnung betr. das Ruhegehalt der Feuerwehrmannſchaften vom 18. Dezember 1897 ein Ruhegehalt von 1353,60 ℳ. Für die Monate Januar/März 1910 erhält die Witwe gemäß § 5 genannter Ordnung das Ruhegehalt. Da Volkmann ſeinerzeit infolge eines bei Ausübung des Feuerwehrdienſtes erlittenen unverſchuldeten Unfalles in den Ruheſtand verſetzt iſt, iſt der Witwe und den hinterbliebenen ehelichen Kindern Witwen⸗ und Waiſengeld zu gewähren, das nach § 11 a. a. O. wie folgt zu berechnen iſt: 2) Witwengeld 1353,60 — 676,80 ℳ 2— b) Waiſengeld 5. 676,80 — 676,80 „ 5 Zuſammen 1 353,50 . Dieſer Betrag iſt an Stelle des früher an Volk⸗ mann gezahlten Ruhegehalts bereits in den Etats⸗ entwurf für 1910 eingeſtellt. Mit unſerm Antrage entſprechen wir einem Beſchluſſe der Deputation für das Straßenreini⸗ gungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 8. Februar 1910. Der Magiſtrat. Matting M e h er. u. 1. V. XIVb. 1455/09. Druckſache Nr. 32. Vorlage betr. Austauſch von Geländeflächen in der Gemarkung Staaken. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29 Nr. 1 und 29 Nr. 12 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Austauſch einer 3924 qm großen, zum Teil in das Straßenland der Döberitzer Heerſtraße fallenden Fläche des in der Ge⸗ markung Staaken belegenen, von der Stadt⸗ gemeinde zur Fortführung desAbfangegrabens nördlich der Rieſelfelder erworbenen Ge⸗ ländes, gegen eine ſüdlich davon belegene, durch den Kreis Oſthavelland zu erwerbende Fläche der Julius Lazarus⸗Stiftung von 3430 qm Größe wird zugeſtimmt.