—. e — Vorgeleſen, von dem Erſchienenen genehmigt und⸗ von demſelben 4 e. wie folgt unter⸗ 5 ſchatebenre⸗ 2 Hue de G a ts. g. w. o. Auguſt Miericke. Kreisausſchußoberſekretär. Nummer 1151 des urtundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 7. Februar des Jahres eintauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Gerichtsaſſeſſor Ernſt Seyffarth aus Charlottenburg, welcher ge⸗ mäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bür⸗ gerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Stadt⸗ ſekretär Hermann Graupe von hier unter, Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 10. Dezember 1909. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt⸗ verordnetenverſammlung und den Bezirks⸗ ausſchuß in Potsdam abgebe. Der Erſchienene erklärte: „Ich nehme namens der Stadtgemeinde das in beglaubigter Abſchrift angeheftete Tauſchangebot des Kreiſes Oſthavel⸗ land vom 29. September 1909 mit der Maßgabe an, daß dem Grundſtücksaustauſch der neubei⸗ gefügte, auf die Neumeſſung und Kataſterunter⸗ lagen geſtützte Lageplan vom 15. Januar 1910 zugrundegelegt wird, auf dem die im § 1 des An⸗ gebots aufgeführten Flächen wie folgt dargeſtellt; ſind: das die Stadtgemeinde an dem Beſitz des Weges 2) Fläche 1. 2. 3. 4. 1. Dareele 2) 9 zn 3339qm 480 5) 7„ 5. 6. 7 5. „ 10. 8 91 1 ) „ tHREKI. „ 42 1116, ſzu 662 1482 15 25 ete. d) „ D.E E. G 84). „ und zu 662 zu 306 „ 4 25 ete „Dn. 10 z1 880 „, t1 S g 8. ie 140, und mit deren aus dem Austauſch bzw. Verkauf und ſeiner Aus⸗ führung zu entrichtenden Stempel und Steuern nt, Kreiſe Oſthavelland getragen werden. Dieſe Verhandlung iſt dem Erſchienenen in cerna der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ erneren Maßgabe, daß auch die geleſen, von ihm genehmigt und wie 44 2 händig unterſchrieben. Hermann Beurkundet: Ern ſt Seyffarth, Gerichtsaſſeſſor, Uttrndst erfent der Stadtgemeinde Ghattecene. 2mchache Ner. 33. Lorlage betr. Ankauf eines Weges anf dem Wald⸗ gelände bei Sommerfeld. Urſchriftliſch mit 1 Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Ankauf des das ſtädtiſche Waldgelände bei Sommerfeld durchſchneidenden, den Sepa⸗ rationsintereſſenten von Sommerfeld ge⸗ hörigen ſogenannten Seefichtenweges in der Größe von 2 Morgen 169 Quadratruten zum Preiſe von 750 ℳ für einen Morgen, wird unter der Bedingung zugeſtimmt, daß es ge⸗ lingt, die Eigenſchaft des Weges als eines öffentlichen zu beſeitigen. b) Der Kaufpreis von 2204,17 ℳ iſt dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Das zur Errichtung einer Lungenheilſtätte er⸗ worbene Waldgelände bei Sommerfeld wird von einem öffentlichen Wege, dem ſogenannten See⸗ fichtenwege, durchſchnitten. Wie aus der Blatt 25 des Heftes befindlichen Zeichnung erſichtlich iſt, ſollen die für die Heilſtätte geplanten Bauten auf dem vom Seefichtenwege durchſchnittenen Teil des Waldes errichtet werden. Woir hatten urſprünglich eine Verlegung des Weges ins Auge gefaßt; da er aber zu einem an⸗ gemeſſenen Preiſe zu erwerben iſt, ziehen wir den Ankauf vor. Der Weg iſt Eigentum der Separations, intereſſenten von Sommerfeld, die ihn der Stadt⸗ gemeinde durch ihren Vertreter, vorbehaltlich der Zuſtimmung der Generalkommiſſion in Frank⸗ furt a. O., zum Kauf angeſtellt haben. Mit Rüctſicht auf das erhebliche Intereſſe, hat, erachten wir den Preis von 750 ℳ für einen Morgen für angemeſſen. Wir bitten, unſerem Antrage, der einem Beſchluſſe der Grundeigentumsdeputation ent⸗ ſpricht, zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 8. Gehenar11% Der Magiſtrat. Mattin g Schol 6. u. 1. B. v. Gr. 1152/9. Nummer 1142 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den zwölften Januar des gahtes eintauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ aſſeſſor Richard Lerche aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum