Witzleben zwiſchen der Stadtgemeinde und der Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben verein⸗ barten Bedingungen hatte ſich die Geſellſchaft ver⸗ pflichtet, die den Lietzenſee begrenzenden Bau⸗ blocks mit Ausnahme der an die Neue Kantſtraße und den Königsweg unmittelbar angrenzenden und mit Ausnahme der Eckflächen an der Suarez “Kuno⸗ Fiſcher⸗Straße und Dernburgplatz/ Dernburgſtraße ſo zu bebauen, daß zwiſchen den Gebäuden und den Grenzen der Nachbargrundſtücke ein Bauwich von 3 m verbleiben ſollte. Es war jedoch geſtattet, daß auf je 2 benachbarten Parzellen die Gebäude aneinander gebaut werden konnten, ſo daß der Bauwich nur auf der entgegengeſetzten Seite an⸗ zulegen geweſen wäre. An der Kuno⸗Fiſcher⸗Straße würden in dem dieſer Baubeſchränkung unter⸗ worfenen Baublock 12 Parzellen liegen, wenn eine Parzellenbreite von 18,4 m angenommen wird. Einen Einfluß auf die Parzellenbreite beſitzt indes die Stadtgemeinde nicht. Nach einem von der Geſellſchaft eingereichten Parzellierungsplan des vereidigten Landmeſſers Ludewig iſt die Parzellen⸗ breite auf 27,6 m angenommen worden. Wird eine Zerlegung des von der Bauwichverpflichtung be⸗ troffenen Blocks in 12 Parzellen vorgenommen, ſo müßte eine Bauwichfläche von 12 3⸗ 36 m von der Bebauung frei gelaſſen werden. dem Plan der Geſellſchaft bliebe lediglich eine von der Bebauung frei zu laſſende Bauwichfläche von — 24 m. Die Frage der Zweckmäßigkeit dieſer Bauwiche iſt wie an anderer Stelle auch hier Gegen⸗ ſtand unſerer Prüfung geweſen. Wir ſind auch hier zu der Anſicht gekommen, daß die Anlage von Bau⸗ wichen in der geringen Breite von 3 m den ge⸗ wünſchten Erfolg, der Umgebung des Lietzenſees einen anſprechenden, den landſchaftlichen Charakter ſchonenden Ausdruck zu geben, nicht herbeiführen wird. Ebenſowenig würden die Bauwiche den Seedurchblick dauernd erhalten. Gegenüber der Höhe der Gebäude von 22 un bis zum Hauptgeſims verliert der Bauwich von 3 m jede Wirkung. Wenn überdies die ſchmalen Bauwiche mit Strauchwerk und die unbebaubare Zone am Lietzenſee noch mit Bäumen bepflanzt werden würden, dann würde jeder Ausblick auf den See von der Kuno⸗Fiſcher⸗ Straße aus verſperrt werden. Wir haben es daher für zweckmäßiger gehalten, wenn die Stadt⸗ gemeinde den der Anlegung von Bauwichen zu⸗ grunde liegenden Gedanken zwar feſthält, dieſen aber dadurch verwirklicht, daß die Bauwiche zu⸗ ſammen gezogen werden und an ihrer Stelle ein Platz zwiſchen der Kuno⸗Fiſcher⸗Straße und dem Lietzenſee geſchaffen wird. haben zu dem unten abgedruckten Vertrage mit der Neuen Boden⸗Aktiengeſellſchaft, als der Rechts⸗ nachfolgerin der Witzlebengeſellſchaft im Eigen⸗ tum des Baublocks, geführt. Hiernach und nach dem dieſem Vertrage entſprechenden Fluchtlinien⸗ plan gelangt etwa in der Mitte der Kuno⸗Fiſcher⸗ Straße ein Platz zur Anlegung, der zwiſchen den Straßenfluchtlinien eine Breite von 24 m und zwiſchen den Baufluchtlinien eine ſolche von 36 m hat, ſo daß der Bebauung durch die Anlegung des Platzes mindeſtens dieſelbe Fläche an der Kuno⸗ Fiſcher⸗Straße entzogen wird, die freizuhalten wäre, wenn eine Parzellierung des Blocks mit 12 Parzellen ſtattgefunden hätte. Der zur An⸗ legung kommende Platz reicht bis an den Lietzenſee heran und nimmt an dieſem eine halbkreisförmige Geſtalt an. Er geſtattet dem Publikum ein nahes 50 Nach Die Verhandlungen Herantreten an den See und einen freien Ausblick über dieſen und das gegenüberliegende Ufer. Die Stadtgemeinde erhält hier einen öffentlichen Zu⸗ gang zu dem See, der mit Rückſicht auf eine eventuelle ſpätere UÜbernahme des Lietzenſees in ſtädtiſche Verwaltung nicht ohne Bedeutung iſt. Die Breite des an die Stadt zu übereignenden Platzes iſt an der Kuno⸗Fiſcher⸗Straße auf 24 m beſtimmt. Daneben ſind je 6 m breite Vorgärten ausgewieſen, da die an dem neuen Platz zur Auf⸗ führung kommenden Gebäude ohne Vorgärten ſich nicht dem Geſamtbilde des Platzes und Sees an⸗ paſſen würden. Die geſamten Koſten der An⸗ legung des Platzes, ſeiner gärtneriſchen und ſonſtigen Anlagen nebſt Treppen nach dem See werden von der Neuen Boden⸗Aktiengeſellſchaft beſtritten und die hierzu erforderlichen Mittel der Stadtgemeinde, welche die Anlage ausführen läßt, nach Bedarf zur Verfügung geſtellt. Der Stadt⸗ gemeinde erwachſen demnach aus der Anlegung des Platzes keine Koſten. Das Platzland wird an die Stadtgemeinde unentgeltlich aufgelaſſen. Die Verpflichtungen der Geſellſchaft, ſoweit ſie die Auflaſſung des Platzlandes und die Anlegung des Platzes betreffen, werden durch eine Kaution von 40 000 ℳ ſichergeſtellt. 22 Der § 2 des mit der Neuen Boden⸗Aktien⸗ geſellſchaft geſchloſſenen Vertrages ſichert die Be⸗ bauung des Blocks in wünſchenswerter Weiſe. Ebenſo iſt eine würdige Ausgeſtaltung der Straßen⸗ faſſaden vereinbart. Wie die Bebauung des Blocks gedacht iſt, geht aus den zum Vertrage gehörigen Plänen hervor. . Die Anlegung des Platzes kann auch ſchon vor förmlicher Feſtſetzung der Fluchtlinien erfolgen, da die Wirkſamkeit des Vertrages von dieſer nicht abhängig iſt, die Geſellſchaft an den Vertrag viel⸗ mehr auch dann gebunden iſt, wenn eine Flucht⸗ linienfeſtſetzung nicht erfolgt. 2 3 Wir bitten, dem Antrage entſprechend zu beſchließen und folgen mit unſerem Antrage eine Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. 5 Charlottenburg, den 27. Januar 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Bredtſchne Dr id e r Maier. IX. E. 1995. 24 Nummer 1143 des urtundenverzeichniſſes 1 der Stadt Charlottenburg. 4 4 4 Verhandelt zu Charlottenburg den 22., zweiundzwanzigſten, Januar des Jahres eintauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuch vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beur⸗ kunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Stadt⸗ ſekretär Hermann Graupe, von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 10. Dezember 1900..