53 Schulweſens zur Darſtellung gelangen ſollen. Durch 1. Der Stätteplatz mit ſeinen Anlagen wird Verfü des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Aench. und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 9. Juli 1909 — U IV Nr. 3117 U II U III — ſind wir erſucht worden, erhebliche Teile des hieſigen Volksſchulweſens, insbeſondere die Organiſation des Volksſchulweſens, die Waldſchule, zur Ver⸗ anſchaulichung zu bringen. Gleichzeitig hat der Herr Miniſter den Wunſch ausgeſprochen, die entſtehenden Koſten auf ſtädtiſche Fonds zu über⸗ nehmen, da die zur Verfügung ſtehenden ſtaatlichen Mittel in Anſehung der Ausdehnung des geplanten Unternehmens nur beſchränkt und in erſter Linie dafür beſtimmt ſind, der Ausſtellung den würdigen und gediegenen äußeren Rahmen zu ſchaffen. Wir haben uns vorbehaltlich der Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung mit der Be⸗ teiligung an der Ausſtellung und der Übernahme der Koſten bis zur Höhe von 2000 ℳ einverſtanden Bezüglich der Waldſchule iſt in Ausſicht ge⸗ nommen, ein Modell der Waldſchule auf Weſtend in der ungefähren Größe von 1 qm und ein großes Bild mit mehreren Photographien auszuſtellen, ſowie, falls Platz vorhanden iſt, eine kurze Be⸗ ſchreibung der Waldſchule und einiges ſtatiſtiſches Material auszulegen. Für die Volksſchulen ſtehen uns in einem andern Saale 2 Tiſche von je 2 m Länge und 0,80 bis 0,90 m Tiefe ſowie 5 laufende Meter Wandfläche zur Verfügung. Wir beabſichtigen, hier das Modell der neuen Volksſchule in der Sybelſtraße mit den nötigen Zeichnungen aus⸗ zuſtellen und die geſamte Einrichtung und den Unterrichtsbetrieb einer Volksſchule in überſichtlicher Weiſe zur Darſtellung zu bringen. Die im einzelnen in Ausſicht genommenen Gegenſtände bitten wir aus dem Vermerk auf Blatt 42/43 des Heftes zu erſehen. Es iſt ferner in Ausſicht genommen, in einem dritten Raume die Einrichtung einer Schulküche zur Ausſtellung zu bringen. Hierdurch entſtehen jedoch beſondere Koſten nicht, da ein Teil der für die Haushaltungsküche der neuen Gemeindedoppel⸗ ſchule auf Weſtend beſtimmten Einrichtungsgegen⸗ ſtände zur Verfügung geſtellt werden ſollen. Das Erforderliche wegen Beſtellung der Möbel uſw. iſt bereits in die Wege geleitet, da die Ver⸗ gebung der Lieferungen vom Kultusminiſterium bis Ende Dezember 1909 erfolgen mußte. Wir bitten um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 10. Februar 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII41. 743. Druckſache Nr. 38. Vorlage betr. Stätteplatz. Urſchriftlich mit den Atten Fach 33 Nr. 4 Band 3 und 4 und zwei Mappen B. N. B. Nr. 3 (5 Blatt Zeichnungen und 1 Erläuterungs⸗ beficht) und B. N. B. Nr. 4 (4 Blatt Zeichnungen, ein Erläuterungsbericht, eine Wirtſchaftlichkeits⸗ berechnung und 2 Hefte Koſtenanſchläge) an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen nicht nach dem von der Stadtverordneten⸗ verſammlung am 24. Februar 1909 ge⸗ nehmigten Entwurf ausgeführt, ſondern die Anlage und Einrichtung des Stätteplatzes erfolgt nach dem vorgelegten neuen Entwurf vom 9. Februar 1910. 2. Die für die Herſtellung des Stätteplatzes und der Ladeſtraße unter 2b und 20 des Stadtverordnetenbeſchluſſes vom 24. Februar 1909 bewilligten Mittel in Höhe von 325 700 — 216 000 ⸗ 541 700 ℳ werden für über⸗ tragbar erklärt und um 15 000 ℳ auf die Summe von 556 700 ℳ verſtärkt. Seit der Ausarbeitung des in der Mappe B. N. B. Nr. 3 befindlichen Entwurfes für die An⸗ lage und den Betrieb des Stätteplatzes, der der Stadtverordnetenverſammlung mit unſerer Vor⸗ lage vom 5./2. 09 — Druckſache Nr. 40 — bei der Beſchlußfaſſung am 24. Februar 1909 vorlag, ſind in der Technik weſentliche Fortſchritte gemacht worden hinſichtlich der Anlage und des Baues von Entlade⸗ und Transportvorrichtungen für Maſſengüter. Nach eingehendem Studium dieſer Fortſchritte ſind wir zur Überzeugung gekommen, daß es wirtſchaftlich vorteilhafter iſt, von der Ausführung des in der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung vom 24. Februar 1909 genehmigten Entwurfes Abſtand zu nehmen und dafür den in der auliegen⸗ den Mappe B. N.B. Nr. 4 befindlichen und in dem zugehörigen Erläuterungsbericht näher beſchrie⸗ benen Entwurf zur Ausführung zu bringen. Nach dieſem neuen Entwurfe ſoll vom Ufer der Spree aus über die Ladeſtraße und die Verkehrsſtraße hinweg eine auf eiſernen Stützen ruhende Hänge⸗ bahn bis auf den Stätteplatz gebaut werden, auf der fahrbare Krähne (Laufkatzen) die zu befördernden Materialien vom Schiff aus ohne Umladen über die Ladeſtraße und die Verkehrsſtraße hinweg bis auf den Stätteplatz befördern und dort an belie⸗ biger Stelle abſetzen. Die Hängebahn, auf der die fahrbaren Kräne (Laufkatzen) ſich bewegen, beſteht im weſentlichen aus 2 Teilen, nämlich einem beweglichen Teile (Schwenkbrücke), der die Ladeſtraße und die Ver⸗ kehrsſtraße überbrückt, und einem feſten unbe⸗ weglichen Teil auf dem Stätteplatz ſelbſt. Der bewegliche Teil der Hängebahn (Schwenkbrücke) iſt in der Baufluchtlinie der Verkehrsſtraße in einem feſten Drehpunkt gelagert, um den ſich das andere am Spreeufer befindliche Ende nach beiden Seiten bewegen kann, ſo daß es mit dem äußerſten über das Ufer hinausragenden Ende eine Strecke von rund 50 m beſtreicht. Durch dieſe Beweglichkeit wird erreicht, daß ein auf der Schwenkbrücke be⸗ findlicher fahrbarer Kran jeden Punkt eines am Ufer liegenden Schiffes erreichen kann, ohne daß das Schiff verholt zu werden braucht. An das landſeitige Ende der Schwenkbrücke ſchließt ſich die feſte, unbewegliche Hängebahn an. Dieſe iſt in der Längsachſe der weſtlichen Hälfte des Stätte⸗ platzes errichtet und ſoll vorläufig bis zu ſeiner Mitte reichen. Zu beiden Seiten dieſer feſten Hängebahn ſind bewegliche Verladebrücken an⸗ geordnet, auf die die fahrbaren Kräne (Laufkatzen) von der Hängebahn aus hinüberfahren können, ſo daß jeder Punkt des Stätteplatzes erreicht wird Die fahrbahren Kräne bewegen ſich an der vor⸗ ſtehend beſchriebenen Hängebahn ſowie an der Sch ücke und an den Verladebrücken in ähn⸗