54 licher Weiſe wie die Wagen der Schwebebahn in Elberfeld⸗Barmen. Jede Lauffkatze iſt mit einem Raum verſehen, in dem der Kranführer ſich befindet, und hat außerdem einen Haken mit Ketten oder Seilen, an dem die Laſten hochgewunden und nach Ankunft am Beſtimmungsort wieder herabgelaſſen werden. Jede Laufkatze iſt ferner mit Elektro⸗ motoren ausgerüſtet, die zum Auf⸗ und Abwinden der Laſten und zur Fortbewegung der Laufkatze dienen. Die Laufkatzen können vorwärts und rück⸗ wärts fahren; ſie können an jedem beliebigen Punkte des Stätteplatzes halten und Materialien abſetzen oder aufnehmen. Es können alſo Mate⸗ rialien vom Ufer nach dem Stätteplatz befördert werden und auch umgetehrt vom Stätteplatz nach dem Ufer. Die auf Grund von eingeforderten Angeboten für den Bau und die Lieferung der vorſtehend be⸗ ſchriebenen Hängebahn nebſt Zubehör aufgeſtellten Berechnungen haben zwar ergeben, daß die An⸗ lagekoſten größer ſind als die Anlagekoſten für die laut Stadtverordnetenbeſchluß vom 24. Februar 1909 genehmigte Krananlage; die in der Mappe befindliche Wirtſchaftlichteitsberechnung zeigt je⸗ doch, daß die Betriebskoſten der Hängebahn niedriger ſind und daß ihre Leiſtungsfähigkeit eine größere iſt, ſo daß trotz der höheren Anlagekoſten die Hängebahn namentlich bei flottem Betrieb und im Falle der ſpäteren Erweiterung wirtſchaftlich viel günſtiger arbeitet. Nach dem vorliegenden Entwurf ſoll die Hänge⸗ bahn vorläufig nur bis zur Mitte des Stätte⸗ platzes gebaut werden; die Koſten für die Anlage des Stätteplatzes unter Anordnung der Hängebahn werden ſich koſtenanſchlagsmäßig auf insgeſamt 281 678 ℳ belaufen. Der Ausbau des Stätte⸗ platzes nach dem von der Stadtverordneten⸗ verſammlung vom 24. Februar 1909 genehmigten Entwurf würde einen Koſtenaufwand von 239 900 verurſacht haben. Für die Hängebahn ſind alſo als Anlagekapital 41 778 ℳ mehr aufzuwenden als bei dem früheren Entwurf. Bei der Anlage der Lade⸗ ſtraße werden aber die bereits bewilligten Mittel nicht im vollen Umfange aufgebraucht werden, ſo daß die nachzubewilligende Summe ſich gegen⸗ über der vorſtehend genannten ermäßigt. Laut Ziffer 20 des Stadtverordneten⸗Beſchluſſes vom 24. Februar 1909 ſind für die Herſtellung der Lade⸗ ſtraße mit Ufermauer und einem Maſchinenkrane 325 700 ℳ und laut Ziffer 20 des vorgenannten Stadtverordneten⸗Beſchluſſes für die Herſtellung des Stätteplatzes 216 000 ℳ, im ganzen alſo 541 700 ℳ bewilligt worden. Nach dem neu auf⸗ geſtellten Reviſionskoſtenanſchlage werden im gan⸗ zen 556 700 ℳ gebraucht, ſo daß für beide Anlagen zuſammen 15 000 ℳ nachzufordern ſind. Da die Koſten für den Uferkran in dem frühe⸗ ren Koſtenanſchlag für die Ladeſtraße ent⸗ halten waren, nach dem neuen Entwurf der einen Teil des Hängegerüſtes bildende Schwenktran aber mehr mit den Einrichtungen für den Stätte⸗ platz als mit denjenigen für die Ladeſtraße zuſammenhängt, ſo empfiehlt es ſich, von der bis⸗ herigen Trennung der Mittel für die Ladeſtraße und den Stätteplatz abzuſehen und die beider⸗ ſeitigen Mittel gegenſeitig übertragbar zu machen. mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe unſerer Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 10. Februar 1910. Der Magiſtrat. Schu ſt e hrus. Bredtſchneider. IX 4. 184. Charlottenburg, den 11. Februar 1910. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher Kaufmann. Monotypeſatz und Druck von Adolf Gertz, 6. m. b. §., Charlottenburg 2