56 bauungsplanes für Freihaltung der noch vorhan⸗ denen alten Parkflächen von einer Bebauung ſorgen müſſen, die nach der gültigen Bauordnung mit fünfſtöckigen Gebäuden zu befürchten iſt. Es erſcheint aber auch weiterhin als eine dankbare und wichtige Aufgabe von hoher, realer Bedeutung, das vorhandene landſchaftlich ſchöne Bild, das ſich dem Kaiſerdamm angliedert, in ſeiner Eigenart möglichſt zu erhalten. Die gerade in jener Gegend einſetzende gute Bebauung wird durch dieſe Be⸗ ſtrebung füglich zum Nutzen der Steuerkraft ge⸗ fördert. Die vor kurzem beendete Regulierung des Königswegs, an dem der Hauptteil des alten, in ſeinem Baumbeſtand noch erhaltenen Parkteils liegt, rückt die Frage der Bebauung dieſes Teils in greifbare Nähe. Wir glauben nicht die Ver⸗ antwortung übernehmen zu können, dieſen viel⸗ leicht letzten Augenblick vorübergehen zu laſſen, um das vor der baulichen Ausnutzung zu retten, was nach unſerer Anſicht den größten Anſpruch auf möglichſt ſchonende Erhaltung beſitzt. Anderer⸗ ſeits verkennen wir nicht, daß wir in dem gekenn⸗ zeichneten Fürſorgebeſtreben uns mit Rückſicht auf die außerordentlichen Koſten die größte Beſchrän⸗ kung aufzuerlegen haben. Bei Abwägung dieſer Intereſſen ſind wir zu dem Entſchluß gekommen, der Verſammlung den Erwerb der im Vertrage angegebenen Flächen von der Aktiengeſellſchaft Park Witzleben zu empfehlen. Der dieſer Vorlage im Druck beigefügte Plan umſchreibt die Flächen mit den Buchſtaben A. B. C. D. A. Sie haben einen Flächeninhalt von 1515,75 Quadratruten. Der Kaufpreis iſt auf 1300 ℳ für jede Quadrat⸗ rute feſtgeſetzt. Der Geſamtpreis beläuft ſich hier⸗ nach auf rund 2 Millionen Mark und verſteht ſich frei von Straßenregulierungs⸗ und Kanaliſations⸗ beiträgen, die von der Verkäuferin zu tragen ſind. Die Zahlungsbedingungen enthält der § 3 des Vertrages. — Das unmittelbar an den Witzleben⸗ platz angrenzende Grundſtück, das den zu er⸗ werbenden Baublock A. B. C. D. A. von dem Witzlebenplatz trennt, ſollte nach unſerer Abſicht in den Erwerb einbezogen werden. Das Grundſtück ſtand zur Zeit des Vertragsſchluſſes mit der Terrain⸗ aktiengeſellſchaft Witzleben auf deren Betreiben unter Zwangsverſteigerung. In dem Z3wangs⸗ verſteigerungsverfahren iſt indes nicht die Geſell⸗ ſchaft, ſondern ein anderer Meiſtbietender geblieben und hat den Zuſchlag zu einem Preis von etwa 1600 ℳ für die Quadratrute erhalten. Dieſen Preis erachten wir für den höchſten, den die Stadt hätte zahlen können. Es muß deshalb vom Erwerbe dieſes Grundſtückes abgeſehen werden. Für den Fall, daß dieſes Grundſtück in der Linie C. D. bebaut werden ſollte, würde auch die von der Stadt nach unſerem Antrag zu erwerbende Nach⸗ barparzelle ſo zu bebauen ſein, daß eine Ver⸗ unſtaltung durch Brandgiebelwände nicht ſtatt⸗ findet. Der Verkäuferin iſt zur Verhütung einer derartigen verunſtaltenden Wirkung zur Pflicht gemacht, im Falle der Bebauung nach der Linie A.E. einen Abſtand von 6m von der Linie A. B. zu halten und die dem zu erwerbenden Grundſtück zugekehrten Gebäudeſeiten ſtraßenfrontmäßig aus⸗ zubilden. (§§ 6 und 7 des Vertrages.) Für die Stadtgemeinde ſind irgend welche Beſchränkungen in der Verwertung der Fläche A. B. C. D. nicht übernommen. Wenn auch der Zweck des Erwerbes eine möglichſte Freihaltun der Flächen von einer Bebauung erheiſcht, ſo ſoll doch der Erwerb nicht in der Abſicht geſchehen, die Flächen aus Bauland in öffentliches Platzland umzuwandeln. Er ſoll vielmehr dem freien Er⸗ meſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften überlaſſen bleiben, wie eine Verwendung oder Verwertung der Flächen ſtattfinden ſoll. Insbeſondere ſoll das Recht vorbehalten bleiben, die ganze Fläche zu bebauen. Zur Deckung des durch den Erwerb erforderlich werdenden Bedarfs an Mitteln beabſichtigen wir nicht, eine beſondere Anleihe aufzunehmen. Wir wollen die Mittel vielmehr dem Bismarckſtraßen⸗ konto entnehmen bzw. zu ſeinen Laſten verrechnen. Hierzu liegt inſofern eine begründete Veranlaſſung vor, als das beantragte Unternehmen in engem Zuſammenhang mit dem Unternehmen der Bis⸗ marckſtraße und ſeiner Fortſetzung ſteht und auch geeignet iſt, mittelbar die Entwicklung der nördlich der Stadt⸗ und Ringbahn belegenen, im Eigentum der Stadt gehörigen Grundſtücke günſtig zu beein⸗ fluſſen, deren etwaiger Verkaufserlös gleichfalls beim Bismarcſtraßenkonto zu verrechnen ſein wird. Zu bemerken iſt ſchließlich, daß wir der Ver⸗ käuferin die Verpflichtung auferlegen, zu den Koſten eines zwiſchen Kaiſerdamm und Neuen Kantſtraße projektierten Bahnhofs der Stadt⸗ und Ringbahn die Hälfte der veranſchlagten Koſten mit 275 000 ℳ und die Hälfte des jährlichen Betriebs⸗ koſtenzuſchuſſes beizutragen. Die andere Hälfte hat die Neu⸗Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft zu über⸗ nehmen ſich bereit erklärt. Dieſe beiden Terrain⸗ geſellſchaften ſind an dem Bahnhofsbau gegen⸗ wärtig ausſchlie ßlich intereſſiert. Es beſtand die Befürchtung, daß die Terraingeſellſchaft Park Witzleben bei Realiſierung eines ſo erheblichen Grundſtückkomplexes an Intereſſe verlieren könnte, zu den Koſten des Bahnhofbaues beizutragen. Wir haben deshalb von ihr eine Verpflichtungs⸗ erklärung im obigen Sinne gefordert. Sie hat ſich bereit erklärt, für den Fall des Zuſtande⸗ kommens des Kaufvertrages den Beitrag zu leiſten und den Betriebskoſtenzuſchuß zu entrichten. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlotten burg, den 14. Januar 1910. Der Magiſt ra t. Sch u ſt e hr u s. Bredtſchneider. Dr Maier. IX E 1965. Nummer 1131 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt 3 zu Charlottenburg, den 26. November des Jahres eintauſendneunhundertundneun. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſynditus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Eharlottenburg und Dritten zu beur⸗ kunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Stadtſckretär Otto Brabant von hier unter