78 Druckſache Nr. 54. Vorlage betr. Neubau einer Gemeindedoppel⸗ ſchule an der Wiebeſtraße. Urſchriftlich mit 1 Heft, 1 Erläuterungs⸗ bericht nebſt Koſtenberechnung und 1 Mappe mit § Zeichnungen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Bau einer Gemeindedoppelſchule auf dem Grundſtück an der Wiebeſtraße nach dem vorgelegten Vorentwurf und Koſten⸗ überſchlage wird vorbehaltlich der Geneh⸗ migung der Vorlage des beſonderen Bau⸗ entwurfs und des Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Das Girundſtück an der Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee, begrenzt durch dieſe Straße, die Wiebeſtraße und die Straße am Verbindungskanal, iſt bereits beim Ankauf im Jahre 1902 zum Teil für Schul⸗ zwecke beſtimmt worden. (Druckſache Nr. 59/02.) Die zunehmende Entwicklung des Stadtteils jen⸗ ſeits der Spree erfordert jetzt dringend den Bau einer Gemeindedoppelſchule daſelbſt. Wir haben daher im Einverſtändnis mit der Hochbaudeputation und der Schuldeputation be⸗ ſchloſſen, auf dem mittleren Teil des Grundſtücks eine Schule zu errichten derart, daß ein Flügel des Gebäudes an der Wiebeſtraße, der andere an der Straße am Verbindungskanal zu liegen kommt. Der urſprüngliche Plan, die Schule an der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee zu errichten, iſt fallen gelaſſen worden, da dieſer Teil des Grundſtücks als zu wertvoll erachtet wird. Es iſt beabſichtigt, dieſen ſowie den übrigbleibenden ſüdlichen Teil für den Bau von Miethäuſern zu verkaufen. Das Weitere bitten wir aus dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Charlottenburg, den 15. Februar 1910. Der Magi ſt rat. Schuſtehrus. Seeling. X1. 38. Erläuterungsbericht zum Vorentwurf für den Neubau einer Gemeinde⸗ doppelſchule an der Wiebeſtraße. Grund ſt ück. In der Sitzung vom 27. Februar 1908 hat der Magiſtrat beſchloſſen, die nächſte Gemeinde⸗ doppelſchule auf dem ſtädtiſchen Grundſtück in der Wiebeſtraße zu errichten. Dieſes Grundſtück, welches im ganzen eine Baulandfläche von rund 14 000 qm enthält, iſt auf Grund eines Stadtverordnetenbeſchluſſes vom 19. Februar 1902 erworben worden, und zwar iſt bereits in der damaligen Vorlage zum Ausdruck gebracht worden, daß es zum Teil zum Bau einer Gemeindedoppelſchule verwendet werden ſolle. Zunächſt war hierfür der an der Kaiſerin⸗ Auguſta⸗Allee gelegene Teil des Grundſtücks in Ausſicht genommen und ein Vorentwurf aus⸗ gearbeitet. Allmählich machten ſich aber immer mehr Gründe dafür geltend, von dieſem Plan abzugehen. Einmal erſchien die Lage der Schule an der verkehrsreichen Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee für den Schulbetrieb nicht erſtrebenswert, anderſeits erſchien es im Sinne einer größeren Sparſamkeit geboten, für die Schule den weniger wertvollen mittleren Teil des Grundſtücks herauszuſchneiden, das nördliche und ſüdliche Reſtgrundſtück dagegen für den Bau von Miethäuſern zu verkaufen. Zu dieſem Zweck ſind die Abgrenzungen des Schul⸗ grundſtücks, namentlich die nördliche, ſchon ſo gewählt, daß eine möglichſt günſtige Bebauung an der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee ſtattfinden kann, ohne daß anderſeits der Schulbetrieb durch die Nachbarhäuſer übermäßig leidet. Die Ausbuchtung im mittleren Teil dieſer Abgrenzung iſt durch einen beſonderen Magiſtratsbeſchluß bedingt worden, nach welchem der Schulhof eine Größe von etwa 3600 qm erhalten ſollte. Die derart entſtandene Form des Grundſtücks ergibt für die Wiebeſtraße eine Baufluchtlänge von rund 73 m, für die Straße am Verbindungskanal eine ſolche von rund 70 m. Die Geſamtfläche des Grundſtücks beträgt rund 6100 qm. Der Baugrund iſt bei Ankauf des Grundſtücks durch Bohrungen unterſucht worden und durchweg als gut befunden worden: Tragfähiger Sand findet ſich durchſchnittlich 2,0 m unter der augenblick⸗ lichen Geländshöhe, alſo auch noch oberhalb des mittleren Grundwaſſerſtandes, welcher etwa 2,50 m tief liegt. Allgemeine Anordnung. Die allgemeinen Anordnungen für das Schul⸗ gebäude ergeben ſich, wie bei allen Schulhaus⸗ entwürfen, aus den Erwägungen heraus, auf welche Weiſe den Klaſſenräumen die günſtigſte Beleuchtung gegeben werden kann. Als ſolche wird ſeit Jahren hier diejenige angeſehen, bei welcher während der Unterrichtszeit die Schulräume der Sonne wenigſtens nicht dauernd ausgeſetzt ſind. Aus dieſem Grunde wird man nicht an der nördlichen Grenze des Grundſtücks einen Ver⸗ bindungsflügel bauen, weil die Räume dieſes Flügels durchweg Südlicht erhalten würden, ſondern man wird die beiden längs der beiden Straßen zu errichtenden Gebäude beſſer durch einen Mittel⸗ flügel an der Südgrenze verbinden, um für die Räume dieſes Flügels Nordlicht zu erhalten. Daß dieſer Mittelflügel diejenigen Räume aufnehmen muß, welche von der Knaben⸗ und Mädchenſchule gemeinſchaftlich benutzt werden, alſo Turnhalle, Schulſaal, Zeichenſaal uſw., iſt alsdann ebenſo ſelbſtverſtändlich, während in den beiden Gebäuden längs der beiden Straßen hauptſächlich die eigentlichen Schulklaſſen unterzubringen ſind. Für dieſe letzteren bleibt infolgedeſſen nur noch die Wahl zwiſchen Weſt⸗ und Oſtbeleuchtung, wovon die erſtere entſchieden den Vorzug verdient, da dann die Sonne erſt nach Schluß der Schulzeit in die Klaſſen hineinſcheint. Infolgedeſſen liegen die Klaſſenfenſter des Gebäudes an der Wiebeſtraße nach dem Hof zu, während ſie in dem Gebäude am Verbindungskanal nach der Straße und dem Waſſer zu liegen. Das letztere Gebäude wird die Mädchenſchule aufnehmen, das erſtere eignet ſich dagegen mehr für die Knabenſchule. Was die allgemeine Anordnung der Treppen anbetrifft, ſo ergibt die ſicherheitspolizeiliche For⸗ derung, daß jeder Raum von 2 Treppen aus zugänglich ſein muß, ohne weiteres die Lage an je einem Treppenhaus an dem nördlichen Ende eines jeden Straßenflügels. Die beiden andern Treppenhäuſer liegen am beſten an de