— 84 — Übertrag: b) für die auf Koſten der Neuweſtendgeſellſchaft zu regulierenden Teile: 1. Kaiſerdamm zwiſchen Königsweg und Soor⸗ ſtraßee 61 200 ℳ 2. Reichskanzlerplatz und die Straßen auf dem⸗ ſelbenn: 24 000 „ 3. Kaiſerdamm zwiſchen Reichskanzlerplatz und Badenallee 28 500 ℳ 113 700 ℳ ſo daß insgeſamt 287 100 für die elektriſche Beleuchtung der Bismarck⸗ ſtraße und des Kaiſerdammes zur Verfügung ſtanden. Endgültige Beträge konnten ſeinerzeit, wie in in den Vorlagen beſonders hervorgehoben iſt, nicht angegeben werden, da über die Anordnung der für die Bismarckſtraße und den Kaiſerdamm vor⸗ geſehenen damals neuen Lampenarten abſchließende Erfahrungen noch nicht vorlagen und auch eine Ent⸗ ſcheidung über die aufzuſtellenden Kandelaber nicht getroffen werden konnte. Inzwiſchen iſt die elektriſche Beleuchtung in dem geſamten Staßenzuge zwar durchgeführt worden, jedoch nicht in endgültiger Weiſe, da ſich die Auswahl der Beleuchtungsmaſte, die für die Bismarckſtraße und den Kaiſerdamm der Bedeutung des Straßenzuges entſprechend würdig zur Ausfüh⸗ rung gelangen ſollten, aus verſchiedenen Gründen verzögerte. Es ſind an Stelle der endgültigen Maſte proviſoriſche Holzmaſte, die leihweiſe entnommen ſind, zur Aufſtellung gekommen, die auch z. 3t. noch ſtehen. Über die endgültige Auswahl der Beleuchtungsmaſte iſt nach Aufſtellung verſchiedener Probetandelaber unter Mitwirkung der Deputation für das Elektrizitätswerk und des Stadtbaurats für Hochbau vom Magiſtrat unterm 25. März v. Is. endgültig beſchloſſen worden. Es ſollen danach etwa 22 Kandelaber auf der Nordſeite der Bis⸗ marckſtraße zwiſchen Knie und Wilmersdorfer Straße gleichzeitig als Abſpannmaſte für die Straßenbahn dienen. Aus dieſem Grunde und mit Rückſicht auf den Charakter der Bismarckſtraße und des Kaiſerdammes ſollen für den ganzen Straßen⸗ zug an Stelle der früher veranſchlagten Kandelaber mit gußeiſernem Sockel und rundem Schaft be⸗ ſonders ausgeſtattete, ganz aus Schmiedeeiſen herzuſtellende, Kandelaber treten; bei dieſen Kan⸗ delabern iſt auch der Anſtrich und die Fundierung teurer, als bei den früher veranſchlagten. Die nachzubewilligenden Mehrkoſten für die elektriſche Beleuchtung der Bismarckſtraße reſultieren hiernach aus der Wahl der Maſten, ferner aus den Koſten für die proviſoriſche Herſtellung der Lampenträger nebſt Ausrüſtung und deren Unterhaltung, ſowie aus den Koſten für die Verſuchsanordnungen und Probekandelaber. Die Ausſchreibung der Kan⸗ delaber hat zu dem Ergebnis geführt, daß die geſamten Koſten der Herſtellung der elektriſchen Beleuchtungsanlagen, einſchließlich der etwa 55 000 ℳ betragenden Ausgaben für das Provi⸗ ſorium und die Aufſtellung von Probekandelabern, Etwa... 384 000 ℳ betragen. Hierauf ſtehen, wie vorſeitig errechnet, zur Verfügung 287 100 „ verbleibt ein Fehlbetrag von 57 50% I 173 400 ℳ 7 Übertrag: 96 900 ℳ Dieſer Fehlbetrag verringert ſich zunächſt um 2191 ℳ welche die Mehrkoſten für die elektriſche Beleuchtung des Teiles des Kaiſerdammes zwiſchen Schloßſtraße und Königsweg darſtellen. Dieſe zu tragen hat ſich die Witz⸗ lebengeſellſchaft bereit er⸗ klärt. Dagegen hat die Neu⸗ weſtendgeſellſchaft es ab⸗ gelehnt, einen Zuſchuß zu den jetzt entſtehenden Mehrkoſten zu leiſten. Es gelangen jedoch von der Ge⸗ ſellſchaft noch die auf das früher Bachſteinſche Grund⸗ ſtückz wiſchen Soorſtraße und Reichskanzlerplatz zu zah⸗ lenden Koſten der Beleuch⸗ kung mit⸗ 3583 ℳ zur Einziehung, ſo daß von %. 44.. .. . 1 dem Fehlbetrag noch 5 7 14 „ gedeckt werden und ein Fehlbetrag von 91 126 rund 91 200 ℳ. verbleibt, deſſen Nachbewilligung wir beantragen. Die Straßenbahn ſoll für die Benutzung der Kan⸗ delaber in dem Teil zwiſchen Knie und Wilmers⸗ dorfer Straße zur Zahlung eines Beitrages heran⸗ gezogen werden. Es empfiehlt ſich jedoch nicht, dieſen Betrag auf die obigen Koſten anzurechnen, da er der Höhe nach nicht feſtſteht und eine ver⸗ pflichtende Erklärung der Geſellſchaft noch mcht vorliegt. Wir bitten tunlichſt um Beſchlußfaſſung in der Sitzung vom 9. März, da ein günſtiges Angebot, das noch unter den anſchlagsmäßigen Sätzen bleibt, die in vorſtehenden Zahlen wiedergegeben ſind, am 20. März abläuft. Eine Verlängerung der Angebots⸗ friſt iſt nicht zu erzielen. Immerhin bliebe dann noch die Annahme eines anderen Angebots offen, das bis zum 11. April bindend iſt, und ſich innerhalb der angegebenen der Ausſchreibung zugrunde liegenden Anſchlagszahlungen hält. Mit unſerem Antrage folgen wir Beſchlüſſen der Deputation für das Elektrizitätswerk, welche bei der Auswahl der Kandelaber mitgewirkt hat. Charlottenburg, den 3. März 1910. Der Magiſtrat. Matting Bredtſchneider. i. V. IX. E. 64. Maier. Druckſache Nr. 61. Vorlage betr. Berſorgung der Kolonie an der Heerſtraße mit Gas, Elektrizität und Kanaliſation. Urſchriftlich mit den Akten Heft 96 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Daa zu beſchließen: Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem aoniglich Preußiſchen Forſtfiskus die im Ent⸗ wurf abgedruckten Verträge: a) über den Einbau und den Betrieb unter⸗ irdiſcher Druckrohrleitungen in der Heer⸗ ſtraße, ſowie über die Entwäſſerung der Kolonie an der Heerſtraße,