1835 — 60,70 Quadratruten wird der Kaufpreis auf 650 ℳ, in Worten: „Sechshundertfünfzig Mark“ für eine Quadratrute feſtgeſetzt. Behufs Ermittelung des ſich aus dieſen Einheitspreiſen ergebenden Geſamt⸗ kaufpreiſes wird die Stadtgemeinde das Grundſtück nach vorheriger Benachrichtigung der Verkäuferin, zu Händen des Erſchienenen zu 2, durch einen ver⸗ eideten Landmeſſer auf ſtädtiſche Koſten ver⸗ meſſen laſſen. Die hierbei ermittelte Fläche iſt der Berechnung des Kaufpreiſes zu Grunde zu legen. Der Kaufpreis von ungefähr 75 463 ℳ, in Worten: „Fünfundſiebenzigtauſendvierhundertdrei⸗ undſechszig Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine bezügliche Beſcheinigung des Magiſtrats⸗Ver⸗ treters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem der Auf⸗ laſſung folgenden Werktage zu geſchehen. § 3. Die Auflaſſung des Grundſtücks an die Stadt⸗ gemeinde hat ſpäteſtens zwei Monate nach erfolgter anbaufähiger Herſtellung der Akazienallee zu ge⸗ ſchehen, und zwar ſchulden⸗ und laſtenfrei, indeſſen mit Ausnahme der in Abteilung I1 eingetragenen Beſchränkung, wonach auf den Grundſtücken Neu⸗ Weſtends Fabriken, Irrenanſtalten ſowie üble Ge⸗ rüche, Rauch und Lärm verurſachende Gewerbe und Einrichtungen nicht errichtet werden dürfen. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. Das Grundſtück iſt miet⸗ und pachtfrei zu übergeben. Die Übergabe gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. § 4. Die Stadtgemeinde hat irgendwelche Beiträge zu Straßenregulierungskoſten oder für den Bau der Untergrundbahn nicht zu leiſten, jedoch zu den Herſtellungskoſten der Kanaliſation einen Zuſchuß von 25 ℳ — fünfundzwanzig Mark — für das laufende Meter Baufront zu zahlen. Die Ver⸗ käuferin iſt vertraglich verpflichtet, die das Grund⸗ ſtück berührende Straße auf eigene Koſten anbau⸗ fähig herzuſtellen. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, ſowie die der Eigentumsübertragung des Grundſtücks auf die Stadtgemeinde, die Reichsſtempelabgabe für die Beurkundung der Grundſtücksübertragung, die Reichs⸗ und eventuell Gemeinde⸗Wertzuwachsſteuer und die Umſatzſteuer trägt für die im § 2 erwähnte Fläche von 1277 qm die Verkäuferin, für die Reſt⸗ fläche von 861 qm die Stadtgemeinde. § 5. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung zu Char⸗ lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum erſten Mai 1910 erteilt, und der Verkäuferin, zu Händen des Erſchienenen zu 2, ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben. Neu⸗Weſten d Aktiengeſellſchaft für Grundſtücksverwertung Alfred Schrobsdorff, Rudolf Hoffmann, Richard Lerche, Magiſtratsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 80. Vorlage betr. Erwerb eines Grundſtücks an der Spreeſtraße. Urſchriftliſch mit dem Heft 130 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Ankaufe des Grundſtückes Spreeſtraße 60 der Witwe Neumann und Miteigentümer nach Maßgabe des Vertrages vom 7. Februar/ 4. März 1910 — Nr. 1152/1156 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — wird zugeſtimmt. Der Kaufpreis iſt zu Laſten der nächſten Anleihe vorſchußweiſe zu zahlen. Zur Vorbereitung der Regulierung des Char⸗ lottenburger Ufers und der Herſtellung der Lade⸗ ſtraße zwiſchen Dove⸗ und Caprivibrücke und des Neubaues der Caprivibrücke haben wir mit der Witwe Neumann und Miteigentümern, denen das Grundſtück Spreeſtraße 60 Ecke Charlottenburger Ufer gehört, den unten abgedruckten Kaufvertrag abgeſchloſſen. Das ganze Grundſtück iſt ungefähr 3523 qm 248,37 2R groß, hiervon entfallen auf das Straßenland des Charlottenburger Ufers uugefähr 2 1372 qm 96,73 R auf die Ladeſtraße ungefähr 468 qm ⸗ 32,99 OR zuſammen 1840 qm 129,72 IR während für Bauland nur 1683 qm ⸗ 118,65 QR verbleiben. Ein Lageplan des Grundſtücks befindet ſich Bl. 5 des Heftes. Durch die Fluchtlinie des Charlottenburger Ufers und der Abſtumpfung nach der Spreeſtraße werden Gebäude angeſchnitten. Im Falle der Enteignung würden daher die Eigentümer den Antrag auf Übernahme des ganzen Grundſtückes mit Erfolg ſtellen können. Die Stadtgemeinde ſteht aus dieſem Grunde vor der Notwendigkeit, das ganze Grundſtück zu erwerben. Die ſeit mehreren Jahren mit den Eigen⸗ tümern gepflogenen Verhandlungen haben zu dem unten abgedruckten Vertrage geführt. Danach erwirbt die Stadtgemeinde das ganze Grundſtück zu einem Preiſe von 206 000 ℳ, urſprünglich 10 I wurden 274 500 ℳ gefordert. Von dem Vertrags⸗ preiſe entfallen auf 1 OR des geſamten Grund⸗ ſtücks 829,41 ℳ. Dieſer Preis iſt angemeſſen. Eine weitere Ermäßigung war nicht zu erzielen, es iſt auch nicht anzunehmen, daß im Wege der Enteignung das Grundſtück billiger erworben werden kann. Der Preis entſpricht der für das ebenfalls am Charlottenburger Uſer belegene früher Kühne'ſche Grundſtück gezahlten Summe von rund 827 ℳ für 1 OR, — vergleiche unſere Vorlage vom 24. November 1908, Druckſache Nr. 458 —. Der Kaufpreis iſt bei der Auflaſſung zahlbar, die erſt zum 1. Oktober d. I. ſtattfinden ſoll. Der Kaufpreis muß in Ermangelung bereiter Mittel vorſchußweiſe zu Laſten einer ſpäteren