Nummer der T.⸗O. Druckſacheſ —— — 449 —— c) die Realſteuern kommen in Höhe von 178,44 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Berückſichtigung des Be⸗ ſchluſſes zu d — in Höhe von 132,68 % der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer ⸗ 150 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen I und I1 ſtaatlich veranlagten Steuerſätze und 100 % der in den Gewerbe⸗ ſteuerklaſſen III und Iv ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§.31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes), die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 190,37 % der ſtaatlich ver⸗ anlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer ⸗ 2,7 %, des gemeinen Wertes der bebauten und 5,4 des gemeinen Wertes der un⸗ 10 bebauten Grundſtücke; d) im Rechnungsjahre 1910 wird die Gewerbeſteuer der in der Klaſſe IV und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1909 aufgetommenen Warenhausſteuer ausreicht — auch der unteren Stufen der in der Klaſſe I1II veranlagten Steuerpflichtigen außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1910 aufkommende Warenhausſteuer wird im Rech⸗ nungsjahre 1911 zur Deckung des Gewerbeſteuerſolls der Gewerbe⸗ treibenden der Gewerbeſteuerklaſſe IV und der unteren Stufen der Gewerbeſteuerklaſſe III verwendet: e) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100 % der feſtgeſetzten Betriebs⸗ ſteuer erhoben; 4 f) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1 % des Umſatzwertes der bebauten und 2 % des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung; g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſa⸗ tionsgebühr wird auf 1 %, die Gebühr für die Beſeitigung des Haus⸗ mülls auf 0,9 % feſtgeſetzt. Extraordinarium des Hauptetats. Die Verſammlung hat den Etats⸗ entwurf mit folgenden Anderungen feſtgeſtellt: Ausgabe. Kapitel IlVv — Ausgleichsfonds. Abſchnitt 1 — zur Herſtellung des Etatsausgleichs — erhöht auf 682 300 ℳ. Kapitel IX. Abſchnitt 2 — Ausbau des Elektrizitätswerkes — ermäßigt auf 1 689 500 ℳ. Abſchnitt 4 — Vorſchuß zur Deckung der Ausgaben für die Ver⸗ breiterung der Bismarckſtraße — erhöht auf 670 300 ℳ. Abſchnitt 7 — Ausbau der Waſſerwerte — erhöht auf 443 647 ℳ. Einnahme. Kapitel ll. Abſchnitt 4 — Erbbauzins vom Ledigenheim — erhöht auf 1200 ℳ. Abſchnitt 5 — aus dem Kapitalbeſtande zu entnehmen — ermäßigt auf 284 497 . Kapitel IlV — Ausgleichsfonds — Abſchnitt 1 — aus dem Kapitalbeſtande des Fonds zu entnehmen — erhöht auf 653 800 . Kapitel IX. Abſchnitt 1 — vom Anleihebeſtande abzuheben — ermäßigt auf 6 703 441,90 ℳ. Eingegangen ſind Antrag. 2) Es wird beantragt, den Magiſtrat zu erſuchen 2) feſtzuſtellen, welchen Wert die aus den Veranſtaltungen der Provinz für die Stadt Charlottenburg erwachſenen Leiſtungen während der letzten 5 Etats⸗ jahre gehabt haben, p) in Beratung über die zur Herabminderung der Belaſtung der Stadt Char⸗ lottenburg durch die Provinzialverwaltung geeigneten Maßnahmen ein⸗ zutreten und der Stadtverordnetenverſammlung hierüber Bericht zu er⸗ ſtatten. Charlottenburg, den 22. März 1910. Dzialoszynski, I. Wagner, Wilk, Klick, Dr Landsberger, Lehmann, F. Zietſch, Gebert, Dunck, Brode, Braune, Haack, Hirſch, Bartſch.