dehnung des Pachtgeländes nicht verhandeln könne. Da aber die Verlängerung des Druckrohres durch die Königin⸗Eliſabeth⸗Straße und den Kaiſerdamm bis zum Sophie⸗Charlotte⸗Platz ſowohl wegen der ſtetig fortſchreitenden Bebauung des Südens und Südweſtens der Stadt als auch zur Sicherung der Waſſerverſorgung des ganzen Stadtgebietes, wie in der Vorlage vom 13. April 1909 ausgeführt iſt, nicht länger entbehrt werden kann, ſo müſſen die Rohrverlegungen zunächſt ohne Rückſicht auf die ſpätere Geſtaltung des Teufelsſee⸗Vertrages er⸗ folgen. Falls es dann ſpäter doch zu einer Pacht⸗ verlängerung und zur Erweiterung des Teufelsſee⸗ Werkes kommen ſollte, ſo müßte durch den Kaiſer⸗ damm und die Bismarckſtraße ein zweites Haupt⸗ rohr verlegt werden. Die Weite des neuen Rohres vom Spandauer Berg bis zum Kaiſerdamm iſt daher auf 700 mm und in der Fortſetzung bis zum Sophie⸗Charlotte⸗ Platz auf 650 mm berechnet worden. Außerdem iſt, um das neue Rohr voll aus⸗ nutzen zu können, noch eine 400 mm weite Rohr⸗ verbindung in der Bismarckſtraße zwiſchen Leibniz⸗ ſtraße und Knie erforderlich, deren Notwendigkeit übrigens aus dem mitgeſandten Stadtplan, in welchen die vorhandenen und projektierten Haupt⸗ rohre eingetragen ſind, ohne weiteres hervorgeht. Die Geſamtkoſten der Weiterführung des Druckrohres und der Herſtellung einer Rohr⸗ verbindung in der Bismarckſtraße haben wir auf 226 000 ℳ veranſchlagt. Die Mittel werden in die nächſte Anleihe eingeſtellt und die vor Aufnahme der Anleihe erforderlichen Ausgaben aus verfüg⸗ baren Mitteln der 1908er Anleihe vorſchußweiſe beſtritten werden. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit einem Beſchluß der Depu⸗ tation für die Waſſerwerke. Charlottenburg, den 7. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. IIIc 20. Druckſache Nr. 92. Vorlage betr. Regulierung von Teilen der Brahe⸗ und Tauroggener Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach Nr. 164 Band 1 und II an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der zunächſt vorläufigen und ſpäteren end⸗ gültigen Regulierung a) der Braheſtraße zwiſchen der Tauroggener Straße und der Straße auf der Weſtſeite des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes, b) der Tauroggener Straße zwiſchen dem Pflaſteranſchluß an der Osnabrücker Straße und der Braheſtraße auf Koſten der Stadtgemeinde wird zuge⸗ ſtimmt. Die Koſten der vorläufigen und endgültigen Regulierung in Höhe von 61 200 42 100⸗ 103 300 ℳ ſind zu Laſten des anzuſammelnden Straßenregulierungsfonds vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Deckung des Vorſchuſſes erfolgt durch die von den Anliegern zu zah⸗ lenden Regulierungskoſtenbeiträge. — , 160 . Die endgültige Regulierung der zu 1 ge⸗ nannten Straßenteile hat nicht früher zu er⸗ folgen, als bis die Hamburg⸗Charlotten⸗ burger Terraingeſellſchaft ſich zur anteiligen Tragung von Regulierungskoſten für die genannten Straßenteile und zur Zahlung von Beiträgen in demſelben Umfang verpflichtet hat, als dies ſeitens der Firma Göttling & Co., für ihre Fronten geſchehen iſt. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 8100 — 5100 ℳ 13 200 ℳ in das Extra⸗Or⸗ dinarium des Kanaliſationsetats für 1910 einzuſtellen. Die Verträge mit der Firma Georg Gött⸗ ling « Co. vom 7. März d. I. — Nr. 1158 und 1159 des Urkundenverzeichniſſes werden genehmigt. Zwecks baulicher Aufſchließung des zwiſchen der Osnabrücker Straße und dem Bahnhof Jung⸗ fernheide belegenen Geländes hatten wir urſprüng⸗ lich in Ausſicht genommen, die durch dieſes Gelände führenden Straßen als einheitliches Regulierungs⸗ unternehmen gemeinſam zu regulieren und anbau⸗ fähig herzuſtellen. Dieſer Plan iſt daran geſcheitert, daß verſchiedene Intereſſenten die zu ſtellenden Regulierungsbedingungen nicht angenommen haben. Es müſſen deshalb die einzelnen Straßen⸗ teile nach und nach zur Regulierung gelangen, je nachdem die beteiligten Anlieger die zu ſtellenden Regulierungsbedingungen annehmen. Die Firma Georg Göttling « Co. hat bean⸗ tragt, ihr die Möglichkeit zu gewähren, ihr Grund⸗ ſtück an der Tauroggener⸗, Braheſtraße und der Straße auf der Weſtſeite des Guſtav⸗Adolf⸗ Platzes zu bebauen. Wir haben mit der Firma über die zu ſtellenden Regulierungsbedingungen ver⸗ handelt. Die Firma hat die Bedingungen ange⸗ nommen; ſie ſind in den mit der Firma abge⸗ ſchloſſenen beiden Verträgen vom 7. März d. I. — Bl. 115 ff. Bd. II der Akten — niedergelegt. Danach übernimmt die Firma nicht allein die auf ihr Grundſtück anteilig entfallenden Koſten der zu⸗ nächſt vorläufigen und der ſpäteren endgültigen Regulierung und deren Verzinſung, ſondern ſie leiſtet auch zu den Koſten der Regulierung des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes und den Koſten der etwa herzuſtellenden Hoch⸗ oder Untergrundbahn be⸗ ſondere Beiträge von 20 400 + 18 400⸗ 38 800 ℳ. Sämtliche Koſten werden von der Firma ſicher⸗ geſtellt. Beide Straßenteile ſollen in Vorbereitung der ſpäteren Regulierung zunächſt nur vorläufig reguliert werden. Durch dieſe vorläufige Regulie⸗ rung werden die beiden Straßenteile zwar noch nicht anbaufähig; der Firma Göttling iſt aber als weitere Gegenleiſtung für die Annahme der von uns ge⸗ ſtellten Regulierungsbedingungen vertraglich zu⸗ geſagt worden, daß die Stadtgemeinde nach Fertig⸗ ſtellung der vorläufigen Pflaſterung ihren Bau⸗ geſuchen nicht widerſprechen wird. Die endgültige Regulierung der beiden Straßenteile kann zur Zeit noch nicht erfolgen, einerſeits mit Rückſicht auf die Beſchaffenheit des Untergrundes, die eine Aſphal⸗ tierung nicht zuläßt, anderſeits mit Rückſicht dar⸗ auf, daß die Verhandlungen mit der außerdem in Frage kommenden Anliegerin, der Hamburg⸗ Charlottenburger Terraingeſellſchaft, noch nicht ab⸗ geſchloſſen ſind, ihr Abſchluß auch noch nicht zu überſehen iſt. Diejenigen Mehrkoſten, welche durch die zunächſt nur vorläufige Regulierung ent⸗ ſtehen und nach den geſetzlichen Beſtimmungen von 0