—— 161 — den Anliegern nicht wiedereinziehbar ſind, hat die erſichtlich. Die Straße 6 iſt auf dem Plane in roter Firma Göttling in vollem Umfange übernommen. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 8100 ℳ + 5100 ℳ 13 200 ℳ in das Extra⸗Ordinarium des Kanaliſationsetats für 1910 einzuſtellen. Wegen der Regulierung der Straße auf der Weſtſeite des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes werden wir der Verſammlung eine beſondere Vorlage zugehen laſſen; augenblicklich ſind die Verhandlungen mit den Anliegern noch nicht beendet. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 6. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX. D. 497. Druckſache Nr. 93. Vorlage betr. Regulierung der Straße 6—1 zwiſchen Tegeler Weg und Herſchelſtraße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 8 Nr. 12 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Straße 6—vI zwiſchen Tegeler Weg und Herſchelſtraße ſowie der vorläufigenRegulierung der an dieſem Straßen⸗ teil belegenen platzartigen Erweiterung auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. Die Koſten der Regulierung ausſchließlich des Grunderwerbs in Höhe von 97 600 ℳ ſind zu Laſten des anzuſammelnden Straßen⸗ kregulierungsfonds vorſchußweiſe zu veraus⸗ gaben. . Der Vertrag mit der Firma M. Gottſchalk Söhne vom 21. März d. I. — Nr. 1167 des Urkundenverzeichniſſes — wird genehmigt. Zwecks baulicher Aufſchließung des zwiſchen der Osnabrücker Straße und dem Bahnhof Jung⸗ fernheide belegenen Geländes ſind von den inter⸗ eſſierten Grundſtückseigentümern wiederholt An⸗ träge auf Regulierung von Straßenteilen geſtellt worden. Dieſen Anträgen konnte nicht entſprochen werden, weil einerſeits noch Fluchtlinienänderungen bei verſchiedenen Straßenteilen erforderlich ſind und andererſeits auch nicht mit allen Intereſſenten über die zu ſtellenden Regulierungsbedingungen eine Einigung zu erzielen war. Um die bauliche Erſchließung des Geländes jedoch ſoweit als möglich zu fördern, haben wir die bereits früher mit der Firma M. Gottſchalk Söhne geführten Verhand⸗ lungen, welche die Regulierung der ſüdlich des BahnhofsJungfernheide entlangführenden Straße 6, ſowie der Herſchelſtraße zum Gegenſtande hatten, wieder aufgenommen. Dieſe Verhandlungen haben zu dem in den Akten Blatt 86 ff. befindlichen Vertrage vom 21. März d. IJ. — Nr. 1167 des 9 Urkundenverzeichniſſes — geführt. Danach ſollen zunächſt die Straße 6, zwiſchen Tegeler Weg und Herſchelſtraße, ſowie die nördlich dieſes Straßen⸗ teiles belegene platzartige Erweiterung reguliert werden. Der Umfang des Regulierungsunter⸗ nehmens iſt aus dem Plane Bl. 98 der Akten Farbe, die platzartige Erweiterung in grüner Farbe angelegt. Die Straße 6 ſoll ſogleich end⸗ gültig, die platzartige Erweiterung mit Rückſicht auf ihre zurzeit noch nicht feſtſtehende Einteilung und im Koſtenintereſſe zunächſt nur vorläufig reguliert werden. Die Koſten ausſchließlich der Grunderwerbskoſten ſind wie folgt veranſchlagt: 2) für die endgültige Regulierung der Straße 6 auf b) für die vorläufige Regulierung der platzartigen Erweiterung auf 9 000 , Zuſammen 97 600 ℳ. Die Firma M. Gottſchalk Söhne hat ſich in dem Vertrage vom 21. v. M. verpflichtet, das zu ihrem Grundſtück gehörende Straßenland der Straße 6 einſchließlich der platzartigen Erweiterung an die Stadtgemeinde unentgeltlich abzutreten. Die ab⸗ zutretende Fläche hat den erheblichen Umfang von etwa 3700 qm. Die unentgeltliche Abtretung dieſer Fläche in vollem Umfang ſtellt eine be⸗ ſondere Leiſtung der Geſellſchaft dar. Die Firma hat ſich ferner unter Verſtärkung ihrer ortsſtatu⸗ tariſchen Verpflichtungen verpflichtet, zu den Re⸗ gulierungskoſten der Straße 6 einen feſten Beitrag von 388 ℳ für das laufende Meter Straßenfront ihres Grundſtücks zu leiſten. Da das Grundſtück an der Straße 6 eine Front von etwa 197 m hat, ſo ergibt ſich für die Firma ein Geſamtbetrag von etwa 76 500 ℳ. Von den veranſchlagten Geſamt⸗ koſten verbleibt demnach nur ein Reſt von 97 600— 76 500 — 21 100 ℳ. Dieſer Betrag iſt zunächſt auf die Stadtgemeinde zu übernehmen. Es iſt beabſichtigt, dieſen Reſtbetrag von andern Inter⸗ eſſenten aufzubringen, für die die Regulierung der platzartigen Erweiterung eine Vorausſetzung zur Aufſchließung ihrer Terrains darſtellt und beſondere Vorteile bietet. Die Beſtimmung über die end⸗ gültige Deckung des Reſtbetrages muß deshalb vorbehalten bleiben. Die genannte Firma zahlt die Regulierungskoſten je nach dem Fortſchreiten der Bebauung ihres Grundſtücks, ſpäteſtens jedoch 5 Jahre nach polizeilicher Abnahme der Straße. Vom Tage der Verausgabung ab bis zum Tage der Zahlung werden die Koſten von der Firma mit 4 v. H. verzinſt, ſo daß der Stadtgemeinde keine Zinsverluſte entſtehen. Die übernommenen Verpflichtungen hat die Firma ſicherzuſtellen. In dem Vertrage hat die Firma gleichzeitig auch beſtimmte Verpflichtungen für die künftige Re⸗ gulierung der Herſchelſtraße übernommen. Dieſe Verpflichtungen, die ebenfalls die ortsſtatutariſchen Verpflichtungen der Firma nicht unerheblich über⸗ ſteigen, werden erſt wirkſam, wenn ſich die Regulie⸗ rung der Herſchelſtraße ermöglichen läßt. Zur Freilegung der platzartigen Erweiterung der Straße 6 iſt noch der Erwerb eines der Aktien⸗ geſellſchaft Bahnhof Jungfernheide gehörenden, etwa 2533 qm großen Grundſtücks, erforderlich. Uber den Erwerb dieſes Grundſtücks iſt mit der genannten Geſellſchaft bereits ein für die Stadt⸗ emeinde günſtiger Vertrag abgeſchloſſen worden. ierüber werden wir der Verſammlung eine beſondere Vorlage zugehen laſſen. Die Kanaliſierung der Straße 6 iſt bereits im Jahre 1905 aus Anlaß der Herſtellung einer Entwäſſerungsleitung für das Grundſtück der Gas⸗ anſtalt 11 erfolgt. 1 88 600 ℳ