unter den Gerüſten durchgeführt werden kann. Auf den Gerüſten laufen eiſerne Kübel, welche von einem am Ufer ſtehenden fahrbaren Kran beſchickt werden. Das Gerüſt mit den Fahrſchienen ſetzt ſich bis auf das Grundſtück fort und kann mit zwei zu beiden Seiten und quer zu dem Gerüſt laufenden, verſchiebbaren Transportbrücken in Verbindung gebracht werden, ſo daß jeder Punkt des Grund⸗ ſtückes mit den Transportkübeln erreicht werden kann. Die öſtlich gelegene verſchiebbare Brücke nimmt bebauungsplanmäßiges Gelände der noch nicht freigelegten Klausthaler Straße in Anſpruch. Da ein zukünftiger bedeutender Umſchlagsverkehr auf dem Grundſtück der Anthracitwerke voraus⸗ geſetzt wird, ſo wird der Bau eines Tunnels unter der Verkehrsſtraße beabſichtigt, durch den eine direkte Verbindung des tiefliegenden Grundſtücks mit der Ladeſtraße geſchaffen werden ſoll derart, daß gleichzeitig Kohlen vom Grundſtück nach dem Waſſer auf Gleiſen befördert werden können. Die vorſtehend beſchriebene Anlage iſt auf Bl. 121 der Akten zeichneriſch dargeſtellt. Die Genehmigung der Stadtgemeinde zur Ausführung der geplanten Anlage iſt deshalb erforderlich, weil Teile der Kohlenförderanlage bebauungsplanmäßiges Straßenland in Anſpruch nehmen. Wir haben geglaubt, der geplanten Anlage, wie derartigen Beſtrebungen überhaupt, die in letzter Zeit nicht vereinzelt hervorgetreten ſind, nicht entgegen ſein zu ſollen, ſie vielmehr fördern zu müſſen und haben uns deshalb vorbehalt⸗ lich der Zuſtimmung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung bereit erklärt, die Anlage unter Zu⸗ grundelegung der nachſtehenden Bedingungen zu genehmigen. Indem wir auf dieſe verweiſen, beſchränken wir uns darauf, hier die folgenden Punkte hervorzuheben: 2) Die Genehmigung erfolgt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes, ſie erliſcht, ohne daß es eines Widerrufes bedarf, am 1. Ok⸗ tober 1929. Die Anthracitwerke treten ſofort unentgeltlich ab das zu ihren Grundſtücken gehörige bebauungsplanmäßige Gelände der Straßen Am Spreebord und der Quedlinburger Straße ſowie am 1. Oktober 1929, ebenfalls un⸗ b) entgeltlich, das Gelände der Klausthaler Straße. c) Sie übernehmen die Koſten der Regulierung für die volle Breite der Verkehrsſtraße Am Spreebord und die anteiligen Koſten für die Regulierung der Quedlinburger Straße. Die Koſten für die beiden Stützmauern zwiſchen oberer Verkehrsſtraße und der Rampe einerſeits und zwiſchen Ladeſtraße und Rampe anderſeits werden im ganzen Umfange, die Koſten für die Ufermauer zur Hälfte von den Anthracitwerken getragen, ohne daß ihnen Eigentumsrechte an den Anlagen eingeräumt werden. Die Anthracitwerke verpflichten ſich ferner für das Anlegen ihrer Schiffe Liegegelder zu bezahlen in der Höhe, welche der für die ſtädtiſchen Ladeſtraßen jeweilig geltende Tarif 40 — Bon Auferlegung einer Verpflichtung zur ſofortigen Auflaſſung des . Geländes der Klausthaler Straße glaubten wir abſehen zu können, weil die Anthracitwerke mit Ausnahme einer kleinen Fläche die einzigen Be⸗ 164 —— ſitzer des Straßenlandes ſind und daher faſt allein an der Regulierung der Klausthaler Straße inter⸗ eſſiert ſind. Die Anthracitwerke legen großen Wert darauf, ihre geplante Anlage baldigſt bauen und in Betrieb nehmen zu können. Die Stadt⸗ gemeinde iſt zwar nach den Bedingungen nicht verpflichtet, ſchon jetzt oder überhaupt zu einer beſtimmten Zeit die Straße Am Spreebord nebſt Ladeſtraße und Ufermauer herzuſtellen. Da aber die Straße Am Spreebord nebſt Ladeſtraße noch im laufenden Kalenderjahr von der Caprivibrücke bis an die weſtliche Grenze des Grundſtücks der Athracit⸗ werke hergeſtellt werden wird, ſo liegt es im ſtädtiſchen Intereſſe, wenn gleichzeitig auch die Fortſetzung bis zur öſtlichen Grenze des Grundſtücks hergeſtellt wird. Wir beabſichtigen daher, mit den Bauarbeiten zur Fortſetzung der Verkehrs⸗ und Ladeſtraße ſofort nach Genehmigung unſerer Vor⸗ lage zu beginnen. Auf dieſe Weiſe können die Bau⸗ ausführungen der Anthracitwerke gleichzeitig mit unſern Bauausführungen hergeſtellt werden, was für beide Parteien von Vorteil iſt. Für die Her⸗ ſtellung der Straßenarbeiten ſind nach den auf⸗ geſtellten Bedingungen von der Stadtgemeinde die folgenden Koſten aufzubringen: a) die Hälfte der Koſten zur Her⸗ ſtellung der Ufermauer im Be⸗ trage von b) die Koſten zur Pflaſterung der Ladeſtraße und der Rampe, ſowie zur Herſtellung einer Treppe von der Verkehrsſtraße zur Ladeſtraße im Betrage von 27 250 , e, e , e 29 000 „ Zuſammen 56 250 ℳ. Dieſe Koſten ſollen aus Anleihemitteln für den Ausbau der Ladeſtraße gedeckt werden, woſelbſt ſie zur Verfügung ſtehen. Außerdem muß die Verkehrsſtraße eine Kana⸗ liſationsanlage erhalten, allerdings, wie die Kana⸗ liſationsanlage des weſtlich anſchließenden Teils der Straße Am Spreebord, mit vorläufiger Vorflut zur Spree. Die Koſten hierfür betragen 5100 ℳ und ſind aus Anleihemitteln für die Kanaliſation zu decken, und zwar aus dem Extraordinarium des Kanaliſationsetats für das Jahr 1910. Wir folgen mit unſerm Antrage einem Be⸗ ſchluß unſerer Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 6. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehr us. Bredtſchneider. Dr Maier. IX C. 578. Bedingungen. 1. Die Genehmigung zur Errichtung einer Kohlentransportanlage (Fördergerüſt, Kran, Tun⸗ nel, Transportgleiſe uſw.) wird, ſoweit dieſelbe auf, in, unter oder über dem Gelände bebauungsplan⸗ mäßig feſtgelegter Straßen angeordnet wird, unter Zulaſſung einer Ausnahme von dem Verbot des § 11 des Fluchtlinien⸗Geſetzes vom 2. Juli 1875 vorbehaltlich der polizeilichen Zuſtimmung, der Rechte Dritter und der Zuſtimmung der ſtädtiſchen Körperſchaften erteilt. Der Magiſtrat behält ſich 214 A amn jederzeit zu ie Genehmigung iſt eine perfönliche und nie wercegon i8 9 e perſönliche und nicht