10. 14. 13. 14. 16. 19. vom Ordinarium des Sonderetats Nr. 5 — Gasanſtalten — in Einnahme auf 10 207 103,46 ℳ in Ausgabe auf . 10 207 103,46 „, gleicht ſich aus. vom Extraordinarium des Sonderetats Nr. 5 — Gasanſtalten — in Einnahme auf in Ausgabe auf 2 866 726,53 2 866 726,53 „ gleicht ſich aus. 2. vom Magazin⸗ und Hilfsetat des Sonder⸗ etats Nr. 5 — Gasanſtalten — in Einnahme auf . . 13 240 317,17 in Ausgabe auf. 13 240 317,17 „ gleicht ſich aus. vom Sonderetat Nr. 6 — Stiftungen, Vermächtniſſe uſw. — in Einnahme auf in Ausgabe auf. 106 664,70 „ Beſtand auf 3 762,20 . vom Ordinarium des Sonderetats Nr. 7 — Verbreiterung der Bismarckſtraße — in Einnahme auf . 517 718,19 ℳ in Ausgabe auf . . 628 337,83 „ Vorſchuß auf 110 619,64 . 110 426,90 ℳ 5. vom Extraordinarium des Sonderetats Nr. 7 — Verbreiterung der Bismarckſtraße — in Einnahme auf . . 3 499 887,38 in Ausgabe auf. . . . 3 499 887,38 „ gleicht ſich aus. vom Ordinarium des Sonderetats Nr. 8 — Grundſtückserwerbsfonds — in Einnahme auf 729 888,10 ℳ in Ausgabe auf 729 888,10 „ gleicht ſich aus. 7. vom Extraordinarium des Sonderetats Nr. 8 — Grundſtückserwerbsfonds — in Einnahme auf 2 297 366,35 ℳ in Ausgabe auf . . . . 2 297 366,35 „ gleicht ſich aus. „vom Sonderetat Nr. 9 — Müllbeſeitigung— in Einnahme auf 460 606,50 in Ausgabe auf 460 606,50 „ gleicht ſich aus. vom Ordinarium des Sonderetats Nr. 10 — Waſſerwerke — in Einnahme auf in Ausgabe auf 1 583 593,32 6 1 583 593,32 „ gleicht ſich aus. 20. vom Extraordinarium des Sonderetats Nr. 10 — Waſſerwerke — in Einnahme auf in G 2 416 565,45 ℳ in Ausgabe auf. 2 416 565,45 „ gleicht ſich aus. Berichterſtatter: Stad t v. Boll m ann. v. g. u. Bollmann, Ir Rothholz, Gredy, E. Lehmann, St. V. 236. G. Zander, Walther. 170 Druckſache Nr. 97. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Niederſchlagung von Gemeindeabgaben (Druck⸗ A n S e En XII ſache Nr. 66). Verhandelt Charlottenburg, den 4. April 1910. weſend: Stadtv. Dr Crüger, Dr Flatau, Klick, Meyer, Dr Stadthagen. itens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, Stadt⸗ ſyndikus Dr Maier, Kämmerer Scholtz. tſchuldigt: Stadtv. Holz, Jaſtrow, Dr v. Liszt, Zander. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: 4 Vorſitzender iſt der Stadtv. Dr Crüger. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Magiſtrat hat am 16. Februar 1910 — 197 — beantragt, den nachſtehenden Be⸗ ſchlüſſen beizuſtimmen: 1. Für ſämtliche Gemeindeabgaben gelten nach II. der Rechtſprechung des Oberverwaltungs⸗ gerichts folgende Grundſätze betreffend die Wiedereinſetzung in den vorigen Stand und ſind in Zukunft auch in Charlottenburg an⸗ zuwenden: „Die Wiedereinſetzung in den vorigen Stand kann beantragen, wer durch Natur⸗ ereigniſſe oder andere unabwendbare Zu⸗ fälle verhindert worden iſt, die Einſpruchs⸗ friſt einzuhalten. Als unabwenbarer Zufall iſt es anzuſehen, wenn der Antrag⸗ ſteller von einer Zuſtellung ohne ſein Ver⸗ ſchulden keine Kenntnis erlangt hat. Uber den Antrag entſcheidet der Ge⸗ meindevorſtand. Der Einſpruch iſt unter Anführung der Tatſache, durch welche der Antrag auf Wiedereinſetzung begründet werden ſoll, ſowie der Beweismittel innerhalb zwei Wochen nach Ablauf des Tages, mit welchem das Hindernis gehoben iſt, nach⸗ zuholen. Nach Ablauf eines Jahres, von dem Ende der verſäumten Friſt an gerechnet, findet die Nachholung und der Antrag auf Wiedereinſetzung nicht mehr ſtatt.“ Trotz einer rechtskräftigen Veranlagung kann eine Einziehung von Gebühren, Beiträgen und Steuern unterbleiben oder das auf Grund einer ſolchen Heranziehung Gezahlte zurück⸗ gezahlt werden, inſoweit 1. die Veranlagung ohne Mitverſchulden des Herangezogenen oder eines Dritten durch Verſchulden der ſtädtiſchen Verwaltung materiell unrichtig erfolgt iſt, 2. die Veranlagung eines nach den geſetz⸗ lichen Vorſchriften nicht Verpflichteten mit oder ohne Verſchulden des Heran⸗ gezogenen erfolgt iſt und die Abgabe auf Grund einer Heranziehung des eigentlich Verpflichteten nochmals gezahlt wird. Ein Verſchulden der Verwaltung liegt nur dann vor, wenn die Veranlagung durch einen Rechen⸗ oder Schreibfehler oder durch die Nichtbeachtung von ſolchen Tatſachen verur⸗ 6 . 4