— 16 — Verluſt im Intereſſe der Sache auf ſtädtiſche Koſten zu übernehmen, weil wir der Überzeugung ſind, da mit dem von der Sparkaſſe unter Berückſichtigung jenes Umſtandes feſtzuſetzenden Zinsſatze, dem ein angemeſſener Tilgungsſatz bis zu 1 vom Hundert hinzuzuſetzen wäre, die Genoſſenſchaft ſehr wohl wird arbeiten können. Zurzeit liegt uns ein Angebot des Sparkaſſenvorſtandes mit einem Zinsſatze von 3½ vom Hundert vor. Da auch in dieſem Falle der Zinsſatz durch die Schwankungen des Geldmarktes, wenn auch nicht in bedeutendem Maße, beeinflußt werden kann, ſo empfehlen wir, nicht durch Gemeindebeſchluß ſchon jetzt einen beſtimmten Zinsſatz feſtzuſetzen, ſondern zu be⸗ ſchließen, das Darlehn zu demſelben Satze weiter⸗ zugeben, zu dem die Sparkaſſe es hergibt. Die Sparkaſſe wird den Zinsſatz dann im einzelnen beſtimmen, wenn das Geld gebraucht wird. Aus allen dieſen Gründen erſuchen wir, in Übereinſtimmung mit der „Deputation für die Beſchaffung von Wohnungen für die minder⸗ ß bemittelten Klaſſen“ ſich mit der Aufnahme des Darlehns bei der Sparkaſſe und der Weitergabe des Geldes zu den von der Sparkaſſe der Stadt geſtellten Bedingungen an die „Charlottenburger Baugenoſſenſchaft“ einverſtanden zu erklären und den Magiſtrat zur Feſtſetzung der übrigen Be⸗ dingungen nach Maßgabe der oben erörterten Geſichtspunkte zu ermächtigen. Wir hoffen, damit die Wohnungsfürſorge in unſerer Stadt, und zwar an einer Stelle, die uns beſonders angeht, ein gut Stück vorwärts zu bringen und damit zugleich unſere auf die Reform des Klein⸗ wohnungsweſens zielenden anderweiten Be⸗ ſtrebungen kräftig zu fördern. Charlottenburg, den 6. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. „Seyd el. IIIa 68. Charlottenburg, den 8. April 1910. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. I. V. Dr. Hubatſch. Monotypeſatz und Druck von Adolf Gerh G. m. b. H., Charlottenburg.