Utenſilienräume, ferner einen Umkleideraum für zu entlaſſende Patienten und die erforderlichen Nebenräume. In den Obergeſchoſſen befinden ſich an der Süd⸗ und Weſtſeite die Krankenräume und an der Nordſeite die Dienſtzimmer, Waſch⸗, Ausguß⸗ und Aborträume. An der Weſt⸗ und Nordſeite liegen ferner die Tageräume. Die im Erdgeſchoß und im I. Obergeſchoß angeordneten Tageräume ſollen gleichzeitig als Speiſeräume Verwendung finden. Hierfür iſt im Erdgeſchoß noch eine Anrichte⸗ und Spülküche vorgeſehen. Ein Speiſeaufzug vermittelt den Transport der Speiſen nach dem 1. Obergeſchoß. Offene Hallen und Balkons ſind mehrfach vorgeſehen, ſodaß reichlich über die Hälfte der Patienten mit ihren Liege⸗ ſtühlen dort placiert werden können. Alle Anlagen ſind nach den „miniſteriellen Vor⸗ ſchriften für Anlage, Bau⸗ und Einrichtung von öffentlichen Krankenhäuſern“ projektiert worden. Für Erwachſene ſind pro Krankenbett mindeſtens 30 chm Luftraum mit § qm Zimmergrundfläche und für Kinder mindeſtens 25 chm Luftraum mit 7 qm Zimmergrundfläche gerechnet worden. Die Krankenräume für Einzelbetten beſitzen mindeſtens 40 chm Luftinhalt bei 11—12 qm Zimmergrund⸗ fläche. Die Größe der Tageräume entſpricht ebenfalls den behördlichen Beſtimmungen, indem hierfür 2 qm Zimmergrundfläche pro Bett vor⸗ geſehen ſind. Auch die Mittelflure entſprechen den behördlichen Beſtimmungen und beſitzen aus⸗ reichende Licht⸗ und Luftzufuhr. Die Höhen in allen Geſchoſſen, ſoweit Kranten⸗ und Tageräume darin enthalten ſind, betragen im Lichten min⸗ deſtens 3,50 m. C. Innere Einrichtung. Die wirtſchaftliche Verſorgung der beiden Häuſer erfolgt von den bereits vorhandenen Betriebs⸗ zentralen aus. Im Kochküchengebäude gelangen noch ein paar Kochkeſſel im großen Küchenraum zur Aufſtellung. Eine Erweiterung der Waſchküchen⸗ anlage iſt dagegen vorausſichtlich nicht erforderlich. Sämtliche Räume erhalten Niederdruckdampf⸗ heizung. Es gelangen Radiatoren mit Luft⸗ umwälzungseinrichtungen zur Auf⸗ ſtellung, welche eine milde Wärmeabgabe, ähnlich wie bei Warmwaſſerheizungen gewährleiſten. Für eine ergiebige Ventilation werden Abluftkanäle vorgeſehen, welche die verbrauchte Luft durch Kanäle in den Mittelmauern abführen. Die Kanäle werden im Dachgeſchoß geſammelt und in einem Schacht hochgeführt, der über dem Firſt als Dachreiter ausmündet. Die Heizungszentrale für die beiden Häuſer befindet ſich im vorhandenen Keſſelhaus, die durch Aufſtellung eines neuen 4 14 die erforderliche Vergrößerung er⸗ ährt. Die weiteren Einrichtungen erfolgen ent⸗ ſprechend den in den anderen Pavillons inſtallierten Anlagen. Hierbei handelt es ſich nur um die gleiche Materialausführung von Abort⸗ und Waſch⸗ becken, Ausgüſſen, Badewannen uſw.; dagegen fallen die in den anderen Pavillons vorgeſehenen Steriliſations⸗, Wäſchedesinfektions⸗ uſw. Einrich⸗ tungen in dieſen Häuſern fort, weil ſie für die Be⸗ handlung von Leichtkranken nicht erforderlich ſind. D. Architektoniſche Geſtaltung. Die architektoniſche Geſtaltung der beiden Häuſer ſoll im Gegenſatz zu den übrigen Kranken⸗ 182 pavillons mehr einen wohnlichen Charakter zeigen. Die einzelnen architektoniſchen Gliederungen (Liſenen, Profile uſw.) werden jedoch der be⸗ ſtehenden Architektur möglichſt angepaßt. Die äußeren Sockelflächen bis zur Deckenhöhe des Erdgeſchoſſes werden aus hellroten Ziegeln hergeſtellt und die hierüber befindlichen Flächen mit wetterfeſtem Mörtel geputzt. Die Dachflächen erhalten naturrote Biberſchwänze in Doppeldeckung. Die Gartenflächen zwiſchen den beiden Häuſern erhalten gegen den Wirtſchaftsverkehr einen Ab⸗ ſchluß, beſtehend aus gemauerten Pfeilern mit dazwiſchengefügtem Spalier und reichlichem Pflanzenwerk. E. Baukoſten. Die Koſten der baulichen Anlage einſchließlich aller Nebenkoſten ſind auf 403 000 ℳ und die des beweglichen Inventars auf 81 000 ℳ, mithin zuſammen auf 484 000 ℳ geſchätzt worden. Die beiden Häuſer ſind räumlich für 120 Betten be⸗ meſſen, ſomit betragen die Koſten pro Bett 4 033 einſchließlich Inventar. Die Koſten dieſer beiden Häuſer ſind bereits durch einen früheren Anleihebetrag von 432 000 gedeckt, der verbleibende Reſt von 484 000 432 000 ⸗ 52 000 ℳ muß durch eine neue Anleihe beſtritten werden. Zu der obigen Geſamtſumme kommen noch die für die Vergrößerung der Heiz⸗ zentrale im Keſſelhaus erforderlichen Koſten von 52 000 ℳ, die durch einen früheren Anleihebetrag von 70 000 ℳ ebenfalls bereits gedeckt ſind. Charlottenburg, den 22. November 1909. Der Stadtbaurat für den Hochbau. Seeling. Denkſchrift. Die fortſchreitende Entwicklung des Kranken⸗ hauſes Charlottenburg⸗Weſtend ließ bereits vor mehreren Jahren erwarten, daß die Anſtalt in nicht allzu langer Zeit eine Erweiterung erfahren müſſe. Demgemäß wurde in die Anleihe vom Jahre 1908 eine Summe von 432 000 ℳ, dem damaligen Be⸗ dürfnis entſprechend, für den Bau eines neuen chirurgiſchen Männerpavillons eingeſetzt. Seither aber hat ſich der Bedarf an Krankenbetten derart geändert, daß mit dem Bau eines ſolchen Männer⸗ pavillons nicht mehr allen Anforderungen genügt werden würde. Denn ebenſo wie eine Vermehrung der chirurgiſchen Männerbetten iſt jetzt auch eine Vermehrung der chirurgiſchen Frauen⸗ und Kinder⸗ betten und in ähnlichem Maße eine Steigerung der Bettenzahl in den inneren Krankenabteilungen als notwendig erkannt worden. Während des Jahres 1909 mußte bei 705 männlichen und bei 544 weiblichen Patienten, alſo insgeſamt in 1249 Fällen, eine unverzügliche Auf⸗ nahme in das Krankenhaus abgelehnt werden. Zwar wurde dann, ſo oft es irgend tunlich war, die Aufnahme im Laufe der nächſten Tage bewirkt. Aber auch nach Abrechnung ſolcher Fälle blieben die Abweiſungen noch ſo zahlreich, daß damit ein Mehrbedarf an Krankenbetten in den Männer⸗ und Frauenabteilungen außer Zweifel geſtellt iſt. Auch vermag hieran die Vorausſetzung, daß in einigen Jahren die Eröffnung der Heilanſtalt für Tuber⸗ kulöſe eine gewiſſe Erleichterung bringen dürfte, e