— 186 Sollbetrag für [Mithin fur Ausgabe 5%0 Kranteſ 0% voicht- ſoso Kranteſ Erlänterungen e 8 54 e Übertrag] 880 806—] 62 679 —ſ 943 485— Beleuchtung, Beleuchtungsgeräte u. elektr. Anl. 2) für elektr. Beleuchtung pp. 21 000— 2 000— 23 000— D) fur Leuchtgas vv ... 2 000—“ — — 2 000— c) für die Schwachſtrom⸗Anlage 1 000—] — — 1 000— . Bauliche Unterhaltung: 4) der Gehäude⸗ 13 000— 1 000— 14 000— b) der Maſchinen pv 12 000—]“ — — 12 000— . Inſtandhaltung der Gartenanlagen u. der Blunentiſchee „ 7 500— 1 000— 8 500— „Waſſerverbrauch⸗ 16 000—] 1 000— 17 000— . Kanaliſationsgebühresese 3514566 — — 3514)56 . Reinigung der Schornſtene 250—] — — 250— „ Abfuhr von Hausmüll p. 3 000—] — — 3000— v. Verſchiedene Ausgaben. . Weihnachtsgeſchenke 6 830— 415— 7 245 25. . Seelſorge und Unterrichtszwecke 1 600—]“ — — 1 600— 30 010, 2250 4 .Leiſtungen an Angeſtellte in Krantheitsfällen 1 500—)“ — — 1 500— 2 —I — „Familienzmagenn. 150—] — — 150—fVon der Geſamtausgabe von „Insgemeennnn 1 480444 — — 1 48044]1 039 725 % entfallen bei d. angenommenen Durch⸗ ſchnittsbelegung von 680 Kranken auf den Kopf und Tag 4,19 ℳ (Bei 590 Kran⸗ Abſchnitt 1 971 631—] 68 094 —1039 725 — ken 4,53 ). Druckſache Nr. 102. Vorlage betr. Ban eines Krankenhauſes für Geburtshilfe. Urſchriftliſch mit Akten und einer Mappe enthaltend 1 Lageplan, 16 Zeichnungen, 1 Er⸗ läuterungsbericht und 1 Denkſchrift an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Bau eines Krankenhauſes für Ge⸗ burtshilfe, I. Bauabſchnitt, auf dem ſtädti⸗ ſchen Grundſtück an der Sophie⸗Charlotten⸗ Straße nach dem Vorentwurfe vom 6. April 1910 wird vorbehaltlich der Vorlage eines endgültigen Bauentwurfs und Koſtenan⸗ ſchlags zugeſtimmt. Die in der geburtshilflichen Abteilung des ſtädtiſchen Krankenhauſes Kirchſtraße 19/20 für die Aufnahme von Gebärenden, Wöchnerinnen und Säuglingen zur Verfügung ſtehenden Betten ſind nicht mehr ausreichend, um alle Anmeldungen zu berückſichtigen. Schon ſeit einiger Zeit konnte dem bei der Zunahme der ſtädtiſchen Bevölkerung fortgeſetzt ſteigenden Bedürfnis nur durch Auf⸗ ſtellung von Reſervebetten und durch zeitweiſe unerwünſchte Abkürzung der Pflegezeit Rechnung getragen werden. Außerdem hat ſich der Mangel einer beſonderen Abteilung für die Unterbringung und Verſorgung von an Kindbettfieber oder ſonſtigen Infektionskrankheiten leidenden Gebären⸗ den und Wöchnerinnen fühlbar gemacht. Während die Einrichtung einer ſolchen Abteilung vom hy⸗ gieniſchen und mediziniſchen Standpunkte aus all⸗ gemein als ein unbedingtes Erfordernis betrachtet wird, mußte ſich die hieſige Krankenhausverwaltung bisher mit einigen beſonderen Zimmern für ſolche Kranke begnügen. Dem dringenden Bedürfnis entſprechend haben wir daher in Übereinſtimmung mit der Hochbau⸗ deputation und der Krankenhausdeputation den Bau eines Krankenhauſes für Geburtshilfe be⸗ ſchloſſen. Dasſelbe ſoll auf dem ſtädtiſchen Grund⸗ ſtück an der Sophie⸗Charlotten⸗Straße hinter dem Bürgerhauſe errichtet werden. Über die Ver⸗ wendung des dann noch verbleibenden ſtädtiſchen Grundbeſitzes zwiſchen Sophie⸗Charlotten⸗Straße und Schloßgarten ſchweben ſchon ſeit längerer Zeit die Verhandlungen. Sie hängen jetzt in der Hauptſache von der geplanten Weiterführung der Sophie⸗Eharlotten⸗Straße und der Anordnung der zur Überführung über den Güterbahnhof nötigen Rampen⸗ und Brückenanlagen ab. Das Nähere über die Notwendigkeit, den Umfang, die Einteilung und die Einrichtung des Baues bitten wir aus dem unten abgedruckten Erläuterungsbericht vom 6. April d. I. und der Denkſchrift der Krankenhausdeputation vom 9. März d. I. zu entnehmen. Die Geſamtkoſten des Baues ſind für den 1. Bauabſchnitt einſchl. Inventarbeſchaffung über⸗ ſchläglich auf 1 980 600 ℳ, für das Grundſtück auf 714 400 ℳ, zuſammen alſo auf 2 695 000 ℳ berechnet. In der Anleihe von 1908 ſind für den geſamten Bau einſchließlich Grundſtückswert 7