Betten Säuglinge. 20 Betten für Erwachſene. Übertrag 20 4 Zimmer je für 2 Er⸗ wachſene und 2 Säug⸗ linge 1 Zimmer für 1 pſychiſch Kranken Im 1. Obergeſchoß: 2 Zimmer je für 4 Er⸗ wachſene und 4 Säug⸗ linge 8 3 7 Zimmer je für wachſene und 2 linge 1 Zimmer für 2 wachſene und 1 Aug. 2 1 1 Zimmer für 1 Erwach⸗ ſenen und 2 Säug⸗ linge Im II. Obergeſchoß. 2 Zimmer je für 5 Er⸗ wachſene und 5 Säug⸗ urge 2 22 1 Zimmer für 2 wachſene und 2 Säug⸗ linge 1 Zimmer für 1 wachſenen und 1 Säug⸗ ling Hinzu kommt noch ein Krankenzimmer im Ent⸗ bindungsgebäude von 4 Betten zur Aufnahme von Schwangeren, die unmittelbar vor der Ent⸗ bindung ſtehen und die von der im Entbindungs⸗ haus tätigen Hebamme jederzeit beobachtet werden ſonten „. „ 4 insgeſamt 71 66 Die Abteilungen im Erd⸗ und Obergeſchoß haben die gleiche Anzahl Nebenräume, beſtehend aus einem Dienſtzimmer, Anrichte⸗, Wärm⸗ und Spülküche, einem Spül⸗ und Wäſcheauskochraum, einem Raum für Geräte und dgl., für reine Wäſche, ferner Baderäumen für Erwachſene und für Säuglinge mit Wäſchewärmeeinrichtungen. Die im II. Obergeſchoß untergebrachte Ab⸗ teilung von 13 Betten iſt für ſolche Wöchnerinnen beſtimmt, die nach ihrer Entbindung wohl noch der Pflege, jedoch keiner beſonderen ärztlichen Be⸗ handlung und Aufſicht mehr bedürfen. Die Neben⸗ räume dieſer Abteilung ſind dementſprechend ge⸗ ringer an Zahl und auch einfacher in der Ausſtattung. Im l1. Obergeſchoß befindet ſich noch eine Wärmekammer für frühgeborene Säuglinge, ferner 14 10 — im Erdgeſchoß des Pavillons ein Unterſuchungs⸗ zimmer und im Verbindungsbau ein kleines Labo⸗ ratorium. Ein zur Aufnahme eines Krankenbettes eingerichteter Aufzug vermittelt die Beförderung der Kranken vom Erdgeſchoß nach dem 1. Ober⸗ geſchoß. Der Entbindungsbau liegt zentral zu den Pavillonflügeln und beſitzt einen großen Ent⸗ 188 — bindungsſaal, einen Operationsſaal, einen Sterili⸗ ſationsraum, ein Dienſtzimmer für die Hebamme, zugleich Magazin für Verbandſtoffe und reine Wäſche, ein Schreib⸗ und Umkleidezimmer für den Arzt und einen Spül⸗ und Auskochraum für Wäſche, Aborte, Raum für Geräte uſw. Eine Treppe mit beſonderm Außeneingang führt zum Obergeſchoß. In demſelben befinden ſich die Wohnungen für 2 Aſſiſtenzärzte, beſtehend aus je einem Wohn⸗ und einem Schlafzimmer, ferner je ein Zimmer für 2 Hilfsärzte und ein Zimmer für zwei Medizinalpraktikanten, außerdem Bad, Aborte uſw. Die vorgenannten Wohnungen reichen auch für die Erweiterung der Krankenabteilungen aus. Im II. Obergeſchoß des Pavillons befinden ſich auf der einen Seite desſelben und in der Nähe des Entbindungshauſes die Wohnungen für Hebammen und Kreisſaalwärterinnen mit den er⸗ forderlichen Nebenräumen, und auf der rechten Seite desſelben Pavillons die Wohn⸗ bzw. Schlaf⸗ räume für die Stationsmädchen. Im Erdgeſchoßgrundriß iſt angedeutet, in welcher Weiſe ſich eine zukünftige gleichgroße Erweiterung des aſeptiſchen Pavillons anſchließen ſoll. Der Erweiterungsbau würde dann die gleiche Anzahl Betten wie der erſte Pavillonbau erhalten. Das Entbindungsgebäude, das nach dem Aus⸗ bau der Erweiterung zentral zu den beiden Pavillons liegt, wird im Mittelflur durch eine halbhohe Glaswand abgeſchloſſen, ſo daß der Verkehr von einem Pavillon zum andern vollzogen werden kann, ohne hierdurch den Betrieb innerhalb der Entbindungsabteilung zu ſtören. Hinſichtlich des Wirtſchaftsbetriebes bleibt noch zu erwähnen, daß alle Nebenräume der beiden Pavillonflügel dem inneren Hof zugewendet ſind und innerhalb dieſes Hofes auch die Einfuhr der Speiſen, Transport der Geſchirre und der Wäſche uſw. erfolgt. Sämtliche Krankenzimmer liegen dagegen nach den Außenſeiten und erhalten ihre Beleuchtung von Oſten und Weſten, während alle Entbindungsſäle, Operations⸗ und Unter⸗ ſuchungszimmer ihr Licht von der Nordſeite her erhalten, wie es für dieſe Räume erforderlich iſt. Die geſamte Anlage iſt nach den miniſteriellen Vorſchriften „für Anlage, Bau⸗ und Einrichtungen von öffentlichen Entbindungsanſtalten“ bearbeitet worden. Die Größe der Krankenräume iſt nach der Anzahl der Betten bemeſſen worden. Für den Erwachſenen ſind mindeſtens 30 obm Luftinhalt pro Bett und für einen Säugling mindeſtens 15 chm Luftinhalt pro Bett gerechnet worden. Allerdings exiſtieren für Preußen zurzeit noch Beſtimmungen, wonach pro Kind 25 ebm Luftinhalt ge⸗ rechnet werden ſoll. Es ſind daher die jüngſten Beſtimmungen anderer Länder, z. B. für Württem⸗ berg, zugrunde gelegt, wonach für Säug⸗ linge 15 ebm Luftinhalt dort als ausreichend erachtet werden. 42 Für die Größe der Tagesräume ſind 2 qm Grundfläche pro Bett gerechnet worden. Da jedoch die Wöchnerinnen nach ihrer Entbindung ſich zumeiſt nur noch kurze Zeit in der Anſtalt aufzuhalten pflegen, ſo wurde von der Anlage vollſtändig gaet eſche b1 ein⸗ gerichteter esräume n, dagegen hierfür die Ausbildung reichlich belichteter und ch