gut gelegener Flurerweiterungen in der erforder⸗ lichen Größe vorgeſehen, die als Tagesräume benutzt werden ſollen. Die lichte Höhe der Räume im Erdgeſchoß und im 1. und II. Obergeſchoß des Pavillons beträgt 3,85 m und einſchließlich Decke 3,85-0,30⸗ 4,15 m. Die lichte Höhe der Wohnräume für das Pflegeperſonal beträgt 3,20 m, die der Ent⸗ bindungsſäle und Operationsſäle 5,00 m. Die Räume in den Zwiſchenbauten haben etwa eine Höhe von 3,40 m i. Lichten, der dazwiſchen liegende Verbindungskorridor ragt darüber hinaus, um eine ergiebige Querlüftung zu ermöglichen. Vgl. Bl. Nr. 16. Die Treppenſtufen ſind 1,30 m breit und haben eine bequeme Steigung von 16: 30 om. Die Fenſterfläche der Krankenzimmer beträgt gemäß den Vorſchriften mindeſtens ein Siebentel der Bodenfläche. 3. Septiſche Abteilung. Bl. Nr. 6, 7, 8. Der ſeptiſche Pavillon entſpricht in ſeiner Grundrißform nahezu dem aſeptiſchen Pavillon, ſo daß das dort Geſagte auch für dieſen Pavillon im allgemeinen gilt. Es verbleibt nur noch, einzelne Abweichungen beſonders zu erwähnen. Im ſeptiſchen Pavillon ſind folgende Kranken⸗ abteilungen und Krankenräume vorgeſehen. Im Erdgeſchoß: Betten Betten für für Erwachſene. Säuglinge. 1. Eine Abteilung für ſyphilit iſche Kranke. 2 Zimmer je für 2 Erwachſene und 2 Säuglinge 4 4 1 Zimmer für 1 Er⸗ wachſenen und 1 Säuging 1 1 2. Eine Abteilung für tuberkulöſe Kranke. 2 Zimmer je für 2 Erwachſene und 2 Säuglinge 4 4 1 Zimmer für 1 Er⸗ wachſenen und 1 Säugling 1 1 3. Eine Abteilung für Schwerkranke. 5 Zimmer je für 2 wachſenee 10 1 Iſolierzimmer für 2 Erwachſeree Im I. Obergeſchoß: 4. Eine Abteilun g für Leichtkranke. 4 Zimmer je für 2 Erwachſevree 8 2 Zimmer für 6 dgl. 12 Die Säuglinge der Abteilungen für Leicht⸗ und Schwerkranke werden, Seſe 72 10 10 189 —— Betten für Säuglinge. 10 Betten für Erwachſene. Übertrag 42 um Anſteckungen vorzu⸗ beugen, von den Müttern getrennt und in einer be⸗ ſonderen fünften Ab⸗ teilung untergebracht. Dieſelbe befindet ſich ebenfalls im 1. Ober⸗ geſchoß, iſt aber von den Krankenräumen vollſtändig iſoliert und enthält 1 Zimmer für 10 Säug⸗ Huge 10 1 Zimmer für 7 Säug⸗ Unge 7 1 Iſolierzimmer für 3 Säuglinge 1 Iſolierzimmer für 2 Säuglinge 2 Insgeſamt ſind im ſeptiſchen Pavillon ſomit eüthalten 42 32. Tuberkulöſe Mütter müſſen auch von ihren Kindern getrennt, die letzteren alſo in der beſonderen Säuglingsabteilung im I. Obergeſchoß untergebracht werden. Um aber einen Wechſel in der Belegung zwiſchen der ſyphilitiſchen und tuberkulöſen Ab⸗ teilung behufs gelegentlicher gründlicher Reinigung dieſer oder jener Abteilung — ſelbſtverſtändlich unter den erforderlichen Vorſichtsmaßregeln — herbeiführen zu können, wurden beide Abteilungen gleichmäßig angelegt, d. h. einerſeits die Kranken⸗ räume ſo groß bemeſſen, daß eventuell auch Säug⸗ lingsbetten hineingeſtellt werden können, anderſeits auch im Badezimmer der Erwachſenen die Ein⸗ richtungen für Säuglinge vorgeſehen. Die beiden offenen Liegehallen, die den Vorbauten des aſep⸗ tiſchen Pavillons entſprechend angelegt worden ſind, erhalten für die Tuberkulöſenabteilung, deren Umwechſelung nach dem vorher Geſagten auch in die ſyphilitiſche Abteilung erfolgen kann, eine zweckmäßige Verwendung. Über dieſen beiden Liegehallen befinden ſich Balkons in der Abteilung für Leichtkranke, ebenſo in der für Säuglinge, um Betten ins Freie hinausfahren zu können. Das II. Obergeſchoß enthält die Wohn⸗ bzw. Schlafräume für 15 Schweſtern der ſeptiſchen Abteilung mit einem Speiſezimmer, ferner Woh⸗ nungen für die Hebammen, Kreisſaalwärterinnen und Stationsmädchen. Da in dieſem Pavillon die räumliche Trennung der verſchiedenen ſeptiſchen Krankenabteilungen ein Erfordernis war, ſo mußten für jede Station beſondere Tages⸗ und Nebenräume, als Wärm⸗, Anrichte⸗ und Spülküche, Bäder, Aborte, Raum für reine Wäſche uſw. angelegt werden. Nur Dienſtzimmer, Spül⸗ und Wäſcheauskochraum — 4 die drei Abteilungen im Erdgeſchoß gemein⸗ am. Das 1. Obergeſchoß hat hinſichtlich der Neben⸗ räume die gleiche Einrichtung erhalten. Die . . beſitzt nur einige Nebenräume, eine größere Milchküche und einen Aufenthaltsraum für die Schweſter, zugleich Raum für reine Wäſche.