194 —— In dem vorgenannten Betrage, der in einer wurde die Differenz im Etatsjahr 1908, nämlich beſonderen Koſtenſchätzung ermittelt worden iſt, ſind die Koſten für die größere Anlage der Wirt⸗ ſchaftsgebäude und einzelner techniſchen Einrich⸗ tungen uſw., die für die ſpätere Erweiterung der Anſtalt ausreichen, bereits miteinbegriffen. Außer⸗ dem entfallen von dem Geſamtkoſtenbetrage etwa 30 000 ℳ auf den bereits vorgeſehenen größeren Bau der Keſſelhauszentrale für Anſchluß von Ge⸗ bäuden, die auf dem noch freien Gelände am Schloßpark vorausſichtlich zur Errichtung gelangen und 20 000 ℳ. für die Freilage des alten Keſſel⸗ hauſes des Bürgerhauſes, das zur Erweiterung der dortigen Wirtſchaftsanlagen verwendet werden kann. Charlottenburg, den 6. April 1910. Der Stadtbaurat für den Hochbau. Seeling. Denkſchrift. Neubaufür die geburtshilfliche Ab⸗ teilung des ſtädtiſchen Kranken⸗ hauſes Kirchſtraße. Für die Notwendigkeit der Errichtung einer Neuanlage ſind folgende Gründe maßgebend: 1. Die zur Verfügung ſtehende Bettenzahl ge⸗ nügt ſchon ſeit langem nicht mehr zu der Erledigung der unabweisbaren Anmeldungen. Die geburtshilfliche Abteilung, mit Ausnahme der eigentlichen Gebärbetten, hat einen Beſtand von 46 Betten für Erwachſene und 42 Betten für Säuglinge. Hiervon kommen 10 Erwachſene⸗ und 12 Säuglingsbetten auf das Wöchnerinnen⸗ und Säuglingsheim zur Pflege und Behandlung kranker und elender Wöchnerinnen und Kinder. Für den Betrieb der eigentlichen Wöchne⸗ rinnenabteilung verbleiben demnach nur 36 Er⸗ wachſenen⸗ und 30 Säuglingsbetten. Da die Unter⸗ bringung von Erwachſenen die Hauptaufgabe bildet, Säuglinge hier nur in Begleitung der Mütter in Frage kommen, ſo wird der Berechnung in folgen⸗ dem allein die Zahl der Betten für Erwachſene zugrunde gelegt werden. Unter völlig normalen Verhältniſſen ſoll eine Wöchnerin nach der Entbindung mindeſtens bis zum 14. Tage, nach einer Fehlgeburt bis zum 7. Tage im Krankenhaus verbleiben. Für fieber⸗ haft Erkrankte kann im Durchſchnitt ein Aufenthalt von vier Wochen angeſetzt werden. Hiernach würde durchſchnittlich ein Bett etwa 16—17 Tage oder 2½ Wochen lang von einer Kranken belegt ſein. Auf das Jahr berechnet, wird hiernach 1 Bett für 21 Erwachſene genügen können, alſo 36 Betten für 756 Erwachſene. Dieſe Zahl (756) ſtellt die äußerſte Grenze dar, welche überhaupt verſorgt werden kann. Sie hat zur Vorausſetzung, daß jedes Bett nach Ent⸗ laſſung der einen Kranken ſofort wieder von der folgenden beſetzt wird. Es fehlt jede Berückſichtigung einer Zwiſchenzeit zur Reinigung des Saales, der Betten und der übrigen darin befindlichen Uten⸗ ſilien, welche für Krankenhäuſer unbedingt gefordert werden muß. Dieſe äußerſte Grenze von 756 Er⸗ wachſenen iſt ſchon im Etatsjahr 1907 überſchritten worden. Die Geſamtzahl der behandelten Er⸗ wachſenen betrug damals ſchon 783. Noch größer 847. Endlich im laufenden Jahre iſt ſie bis zum 1. März 1910 auf 920 geſtiegen. Dieſe Verſorgung einer größeren Zahl von Frauen als der Bettenzahl im äußerſten Falle entſpricht, wurde in erſter Linie durch die Einfügung von 8§ Reſervebetten erreicht. Aber auch hierdurch konnte es nicht vermieden werden, daß zeitweiſe bei großem Andrange Frauen ſchon am 8.—10. Tage entlaſſen werden mußten, um für die Gebärenden, welche ſich doch noch mehr in Notlage befinden, Platz zu ſchaffen. II. Mangel an einer ordnungsmäßigen Unter⸗ bringung und Verſorgung von an Kindbettfieber oder ſonſtigen Infektionskrankheiten leidenden Ge⸗ bärenden und Wöchnerinnen. Die Einrichtung iſt als ein ſowohl hygieniſch als auch mediziniſch wohl begründetes, unbedingtes Erfordernis anzuſehen. Darüber verfügen heut⸗ zutage alle geburtshilflichen Anſtalten, ſei es, daß ſie in ſelbſtändigen Gebäuden untergebracht ſind, wie in Dresden die Königliche Entbindungsanſtalt oder in Berlin die Univerſitäts⸗Frauenklinik, ſei es, daß ſie einen Teil eines allgemeinen Krankenhauſes bilden, wie bei der Königlichen Charité und dem Rudolf⸗Virchow⸗Krankenhaus. Auf der jetzigen geburtshilflichen Anſtalt ſind für Frauen mit anſteckenden Krankheiten nur 6 Bet⸗ ten verfügbar, verteilt in 4 Zimmer. Abgeſehen davon, daß die Lage der Zimmer mitten zwiſchen den Räumen geſunder Wöchnerinnen keine ſo ſorg⸗ fältige Trennung ermöglicht, daß eine Übertragung von Krankheiten ſicher ausgeſchloſſen erſcheint, ſo iſt auch die Zahl der Betten an ſich völlig unge⸗ nügend. Im Jahre 1906 wurden 80 Frauen dieſer Art behandelt, im Jahre 1907 146, im Jahre 1908 171. Da ein Bett dieſer Abteilung höchſtens für 17 Kranke für das Jahr, alſo 6 Betten für 102 Kranke, gerechnet werden können, ſo war den ge⸗ ſteigerten Anſprüchen nur durch eine frühere Ent⸗ laſſung als dienlich, Genüge zu leiſten. Größe der Neuanlage. Die ſtatiſtiſche Berechnung hat unter Berück⸗ ſichtigung der jetzigen Frequenz und der jährlichen Zunahme der Bevölkerung ergeben, daß zur Er⸗ ledigung des laufenden Betriebes unbedingt für die erſte Bauausführung eine Geſamtbettenanzahl von 100 Betten für Erwachſene und 80 für Säug⸗ linge vorzuſehen iſt. Von der beſonderen Anlage eines Wöchne⸗ rinnen⸗ und Säuglingsheims wurde zur Beſchrän⸗ kung der Baukoſten zunächſt Abſtand genommen. Jedoch gelang es bei der weiteren Ausarbeitung der Baupläne, noch 13 Betten für Erwachſene und ebenſo viele für Säuglinge ohne weſentliche Er⸗ weiterung der Anlage einzuſchieben, welche zur längeren Unterbringung pflegebedürftiger Perſonen Verwendung finden können. Die Geſamtzahl der Betten der erſten Bau⸗ ausführung erweitert ſich dadurch auf 113 Betten für Erwachſene und 93 Betten für Säuglinge. Dieſelben verteilen ſich in folgender Weiſe auf die verſchiedenen Abteilungen: I. Aſeptiſche Abteilung: a) für den laufenden Betrieb: 58 Betten für Erwachſene, 53 für Säuglinge, b) für Pflegebedürftige: 13 Betten für Er⸗ wachſene, 13 für Säuglinge.