II. Septiſche Abteilung: a) 5 Betten für tuberkulöſe Kinder, b) 5 Betten für ſyphilitiſche Frauen mit ihren Kindern. Die unter 1I1 a genannten Er⸗ wachſenen müſſen von ihren Kindern getrennt werden, während die unter II b bezeichneten Perſonen mit ihren Säuglingen in demſelben Raum untergebracht werden können. Beide Arten von Räumen ſind trotzdem gleichmäßig angelegt, damit ein Wechſel zwi⸗ ſchen beiden ſtattfinden kann. Auf dieſe Weiſe iſt die Forderung der ſorgfältigen Reinigung und Lüftung der Räume vor einer erneuten Belegung leichter und beſſer zu erfüllen. 10 Betten für ſchwer⸗fieberhafte Kranke, 12 Betten für leicht⸗fieberhafte Kranke. In den Abteilungen « und d müſſen die betreffenden Mütter von ihren Kindern zur Vermeidung der Übertragung der Krankheit getrennt werden. 22 Betten für Säuglinge: In dieſer Abteilung ſind alle diejenigen Kinder untergebracht, welche aus den ge⸗ nannten Gründen von ihren Mütttern abge⸗ ſondert werden müſſen. In der Bauanlage iſt der Vorſicht halber auch die Möglichkeit einer ſpäteren Er⸗ weiterung vorgeſehen, und zwar unge⸗ fähr bis zum Umfang der erſten Einrichtung. Es iſt der Vorſchlag gemacht worden, mit der Neuanlage der geburtshilflichen Anſtalt dieienige eines Säuglingskrankenhauſes zu verbinden. Hier⸗ gegen iſt einzuwenden, daß auch unter den Säug⸗ lingen eine Reihe von Infektionskrankheiten zur Beobachtung kommen, welche den Betrieb einer geburtshilflichen Anſtalt zu gefährden imſtande ſind. Wir erinnern nur an die Häufigkeit von Furunku⸗ loſe, Mittelohreiterung, Naſeneiterung, ferner an Maſern, Scharlach, Rachen⸗ und Naſendiphtherie uſw. Unſere heutige hygieniſche und mediziniſche Anſchauung verlangt dringend, daß Anſtalten, 195. welche derartige Kranke beherbergen, dem Betrieb einer geburtshilflichen Anſtalt ferngehalten werden. Außerdem iſt zu berückſichtigen, daß ein Säug⸗ lingskrankenhaus nicht aus einem Gebäude beſtehen kann, ſondern mehrere Gebäude hierfür in Betracht gezogen werden müſſen Eine ſolche Anlage verlangt. 1. eine beſondere Aufnahme⸗Abteilung, 2. eine Abteilung für nicht direkt übertragbare Krankheiten, 3. eine Quarantäneſtation, 4. eine Abteilung für anſteckende Krankheiten. Aus dieſer kurzen Skizze ergibt ſich, daß die Einrichtung einer ſolchen Anſtalt viel zu umfang⸗ reich iſt, als daß eine Angliederung an eine andere Anſtalt, insbeſondere an eine geburtshilfliche, emp⸗ fehlenswert erſcheint, vielmehr beſſer eine mehr oder weniger ſelbſtändige Anlage hierfür vorzuſehen ſehen iſt. Die Keſſel⸗ und Zentralheizungsanlagen des geburtshilflichen Neubaues ſind für die erſte Bau⸗ ausführung ſchon in einer ſolchen Ausdehnung vor⸗ geſehen, daß ſie für die vollendete Geſamtanlage ausreichen. Außerdem iſt aber auch noch die Mög⸗ lichkeit einer Erweiterung zur Verſorgung einer in der Nähe vielleicht zu errichtenden Krankenabteilung berückſichtigt. Weder der Beginn noch die Voll⸗ endung des Neubaues der geburtshilflichen Abtei⸗ lung dürfte hiernach der Ausführung ſpäterer Pläne in irgend einer Weiſe hinderlich ſein. Endlich ſei noch einmal darauf hingewieſen, daß der augenblickliche Zuſtand der geburtshilflichen Abteilung, wie ſich aus der Begründung deutlich ergibt, dringend der Abhilfe bedarf. Die vollſtändige Umarbeitung der Baupläne, wie ſie durch die An⸗ gliederung eines Säuglingskrankenhauſes notwendig würde, bedingt eine um ſo längere Verzögerung, als Vorarbeiten über die Notwendigkeit dieſer Ein⸗ richtung, ihren Umfang, Bettenzahl, Einteilung uſw. noch nicht in Angriff genommen wurden. Charlottenburg, den 9. März 1910. DienKrankenhaus⸗Deputation. Boll. Charlottenburg, den 28. April 1910. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kanfmann. Monotypeſatz und Druck: Adolf Gerth G. m. b. H., Charlottenburg.