—— 201 beſchluß, kraft deſſen das Ortsſtatut auch für die übrigen Angeſtellten gelten ſoll, als Ergänzung zugefügt wird. Charlottenburg, den 21. April 1910. Der Magiſtrat. Schu ſte hrus. Matting. 1 270. Dr Maier. Nachtrag zum Ortsſtatut vom 4./25. Oktober 1907 betreffend die Fürſorge für Be⸗ amte der Stadt Charlottenburg bei im Dienſt erlittenen Betriebsun⸗ fällen. Auf Grund des § 11 der Städteordnung für die ſechs öſtlichen Provinzen der Preußiſchen Mo⸗ narchie vom 30. Mai 1853 (Geſetzſammlung S. 261) wird unter Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗ verſammlung für die Stadt Charlottenburg fol⸗ gender Nachtrag zum Ortsſtatut vom 4./25. Ok⸗ tober 1907 betreffend die Fürſorge für Beamte der Stadt Charlottenburg, die in reichsgeſetzlich der Unfallverſicherung unterliegenden Betrieben be⸗ ſchäftigt ſind, erlaſſen: Einziger Artikel. Die Beſtimmung in § 1 Nr. 3 des Ortsſtatuts vom 4./25. Oktober 1907 wird aufgehoben. Charlottenburg, den Der Magiſtrat. Druckſache Nr. 110. Borlage betr. Wiederherſtellung der durch Gas⸗ exploſion auf Gaswerk 1 beſchädigten Anlagen Uurſchriftlich mit den Akten Fach 3 Nr. 18 Band 1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, 2) davon Kenntnis zu nehmen, daß die Koſten für die Wiederherſtellung der durch die am 19. Mai 1909 auf Gaswerk I1 ſtattgehabte Gasexploſion zerſtörten Anlagen — einſchließ⸗ lich aller Nebenkoſten — 13 919,69 ℳ be⸗ tragen haben, b) zu beſchließen: Die über die Verſicherungsentſchädigung hinaus entſtandenen Koſten in Höhe von 5015,69 ℳ werden aus dem Ordinarium des Sonderetats Nr. 5 — Gasanſtalten — be⸗ willigt. In der Sitzung vom 19. Mai 1909 haben wir die Stadtverordnetenverſammlung von der am gleichen Tage auf Gaswerk I ſtattgehabten Gaserploſion in Kenntnis geſetzt und mitgeteilt, daß der angerichtete Materialſchaden ſchätzungsweiſe auf 30 000 ℳ an⸗ genommen werden könnte. Dieſe Summe war, wie ſich bereits nach Beendigung der Aufräumungs⸗ arbeiten überſehen ließ, erheblich zu hoch gegriffen. Entgegen der urſprünglichen Annahme ſtellte ſich nämlich heraus, daß die beſchädigten Maſchinen und Apparate nicht gänzlich unbrauchbar geworden waren, ſondern unter Aufwendung von verhältnis⸗ mäßig geringen Koſten wieder gangbar gemacht werden konnten. Nach dem Gutachten der zur Ab⸗ ſchätzung ernannten Sachverſtändigen hat der durch die Exploſion angerichtete Materialſchaden nur 8804 ℳ betragen. Dieſer iſt ſeitens der Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaften in voller Höhe erſtattet worden. Daneben haben die Verſicherungsgeſell⸗ ſchaften noch einen weiteren Betrag von 100 freiwillig gewährt für die bei dem Brande ver⸗ nichteten Bekleidungsſtücke der verunglückten Ar⸗ beiter, deren Kleider überhaupt nicht verſichert ge⸗ weſen ſind. Durch den Wiederaufbau der Gebäude und Maſchinen ſind eine Reihe Koſten im Geſamt⸗ betrage von 5015,69 ℳD entſtanden, die auf Grund des Verſicherungsvertrages von den Verſicherungs⸗ geſellſchaften nicht gefordert werden konnten und daher von der Stadtgemeinde ſelbſi getragen werden müſſen. Dieſe Koſten laſſen ſich in 3 Gruppen gliedern und zwar: 4) Für die Herſtellung einer provi⸗ ſoriſchen Saugeleitung mit maſchi⸗ nellem Antriebe zum Füllen der Gasbehälter während der Dauer der Betriebsunterbrechung des Gaswerks I und für die Aufräu⸗ mungsarbeiten b) für die Krankenhausbehandlung des verunglückten Betriebsleiters Forkert, Entſchädigung der ver⸗ unglückten Arbeiter für den Ausfall an Arbeitslohn und für beſchädigte Kleidungsſtücke, ſowie an Ge⸗ bühren der diesſeits beſtellten Sach⸗ verſtändigen zur Abſchätzung des 1 361,80 Schadens. 669,— „ c) Mehrkoſten der wieder hergeſtellten Baulichkeiten gegen die Schaden⸗ vergütunggsgs 2 984,89 „ zuſammen wie oben 5 015,69 . Die Einzelheiten der Berechnung bitten wir aus den beifolgenden Akten, insbeſondere aus dem Bericht des Leiters der Neubauabteilung Lückerath vom 24. Februar 1910 — Blatt 122 der Akten — zu entnehmen. An dieſer Stelle heben wir jedoch her⸗ vor, daß die vorſtehend unter c) aufgeführten Mehr⸗ koſten im weſentlichen ihre Begründung finden dadurch, daß an Stelle der zerſtörten im Laufe der Jahre veralteten Anlagen neue und beſſere her⸗ gerichtet worden ſind, ſo daß der größeren Auf⸗ wendung an Geldmitteln ein höherer Wert der Be⸗ triebsanlagen gegenüber ſteht. Dieſe ſo entſtandenen Mehrkoſten im Geſamt⸗ betrage von 5015,69 ℳ, die zunächſt beim Vorſchuß⸗ konto verbucht ſind, beabſichtigen wir dem Etats⸗ abſchnitt Ord. XVII 33 Verſchiedenes — zu⸗ zuführen und ſie hieraus zu beſtreiten. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 21. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Caſſirer. III1 13 44. Druckſache Nr. 111. Vorlage betr. Verkauf von Straßenlandflächen des Reichskanzlerplatzes. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. 15 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: