Ir —— 205 — Seitens des Magiſtrats: Stadtbaurat Bredtſchneider, Stadtſyndikus Dr Maier. Nicht an weſend: Stadtv. Gersdorff. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Stein. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 7. April 1910 — IX D 492 — lautet wie folgt: Die Verſammlung erklärt ſich damit ein⸗ verſtanden, daß die Aſphaltierung der Kaiſer⸗ Friedrich⸗Straße ſüdlich der Bismarckſtraße ohne Rückſicht auf den Einbau von Straßen⸗ bahngleiſen erfolgt. 1 1. 2 4. Nach eingehender Beratung empfiehlt der Aus⸗ ſchuß einſtimmig der Stadtverordnetenverſammlung die Annahme der Magiſtrats⸗Vorlage. Berichterſtatter: Stad t v. Klick. v. 0 Au. Stein, Hirſch, Klau, Dr Stadthagen, Neukranz, Marquardt, Klick, Braune. St. V. 253. Druckſache Nr. 114. Vorlage betr. Fortſetzung der untergrundbahn vom Reichskanzlerplatz nach der Gemarkungs⸗ grenze. urſchriftlicch mit Akten Fach 21 Nr. 21 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Hoch⸗ bahngeſellſchaft in Berlin einen Vertrag über die Verlängerung der Untergrundbahn vom Reichskanzlerplatz durch die Reichsſtraße und die Schwarzburgallee bis zur Gemarkungs⸗ grenze auf der Grundlage der abgedruckten Bedingungen abzuſchließen. 2 Die aus dem Abkommen entſtehenden Koſten ſind aus der ſchwebenden Schuld (Anleihe) für die Verbreiterung der Bismarckſtraße zu entnehmen. Die Erbauung einer Untergrundbahn nach Weſtend bis zur Gemarkungsgrenze iſt gleichzeitig mit der Fortführung der Untergrundbahn bis zum Reichskanzlerplatz Gegenſtand der Verhandlung geweſen. Sie iſt im Jahre 1905 von den Vertrags⸗ verhandlungen über die Fortführung der Bahn bis zum Reichskanzlerplatz abgetrennt worden, um die eilbedürftigere Angelegenheit zum Abſchluß zu bringen. Auf Antrag der als Garantie für Betriebs⸗ ausfälle in Betracht kommenden Neu⸗Weſtend⸗ Attiengeſellſchaft haben wir die Verhandlungen über die Fortſetzung der Bahn bis zur Gemarkungs⸗ grenze ausgeſetzt. Nach dem Wunſche dieſer Geſell⸗ ſchaft ſollten die Verhandlungen ruhen bis zu der Zeit, wo die Weiterführung der Bahn tatſächlich in Frage komme. Im Jahre 1906 veranlaßte die be⸗ vorſtehende Regulierung der Reichsſtraße eine An⸗ derung des Standpunktes. Die Verhandlungen wurden aufgenommen, erſchwerten ſich aber da⸗ durch außerordentlich, daß wir genötigt waren, neben dem eigentlichen Verhandlungsthema einen anderen unſere künftigen Intereſſen erheblich be⸗ rührenden Gegenſtand zu erörtern und fürſorglich in Anſehung zukünftiger Projekte zu regeln. Die Geſellſchaft hatte die Erbauung des für ihr Bahn⸗ unternehmen erforderlichen Kraftwerkes an der Spree auf einem Gebiet in Ausſicht genommen, das wir für die Stadt Charlottenburg reſerviert wiſſen wollten. Der Kaufvertrag über dieſes Ge⸗ lände war von der Geſellſchaft ſchon abgeſchloſſen. Sie entſchloß ſich jedoch, unſeren Wünſchen nach⸗ zugeben und ihr Werk auf ein benachbartes, in⸗ zwiſchen gleichfalls von ihr erworbenes Grundſtück zu verſchieben. Die Sicherung der Intereſſen an dem für ſtädtiſche Zwecke in Ausſicht genommenen Grundſtück iſt durch beſonderes Abkommen geregelt und Gegenſtand einer beſonderen Vorlage. Um andererſeits die ſtraßenbaulichen Intereſſen durch die infolge unſerer Wünſche verzögerte Erteilung der Zuſtimmung für den Bahnbau nicht leiden zu laſſen, haben wir für den Einbau des Tunnelkörpers — ohne Oberbau — vor Erteilung der Zuſtimmung für den Bahnbau und Betrieb im Umfange der erfolg⸗ ten Regulierung geſorgt. Was die für den Bau der Bahn zu erteilende Zuſtimmung angeht, ſo iſt zu bemerken, daß die zu erbauende Bahn eine Länge von etwa 1,5 km beſitzt. Die Linienführung iſt gewählt um einen möglichſt großen Teil des Weſtender Gemeindebezirks durch den einzigen Bahnhof dieſer Verlängerung in zweck⸗ mäßiger Weiſe zum Aufſchluß zu bringen. Es iſt deshalb der Bahnhof am Zuſammenlauf der Preußenallee, Reichsſtraße und Schwarzburgallee vorgeſehen. Dieſe Lage des Bahnhofes entſpricht am meiſten den Verkehrsintereſſen jenes Stadt⸗ gebiets, da die Reichsſtraße und die Preußenallee (frühere Straße 30) die hervorragendſten Straßen jenes Stadtteils ſind und in erſter Linie beſtimmt ſind, den Verkehr zu vermitteln. Die Lage des Bahnhofs kann auch ſonſt empfohlen werden, weil ſie eine möglichſt zentrale iſt. Der vorgeſehenen Linienführung durch die Schwarzburgallee ſtellten ſich andererſeits inſoweit Schwierigkeiten entgegen, als dieſe Straße im Bebauungsplan nur mit einer Breite von 14,5 m zwiſchen den Straßenflucht⸗ linien ausgewieſen iſt, während für den Einbau der Bahn eine Straßenbreite von 26 m erforderlich iſt. Die erforderliche Verbreiterung der Straße war nur mit Zuſtimmung der Neu⸗Weſtend⸗Aktiengeſell⸗ ſchaft möglich, da dieſe das erforderliche Straßen⸗ land unentgeltlich abzutreten hat. Über die Ver⸗ breiterung der Straße iſt ein Einvernehmen mit der Geſellſchaft erzielt. Die Fluchtlinien⸗Feſtſetzung für die Verbreiterung iſt in beſonderer Vorlage bean⸗ tragt. Dort ſind auch die Einzelheiten der flucht⸗ linienmäßigen Geſtaltung erörtert. Zu den ein⸗ zelnen Bedingungen führen wir folgendes an: Zu a. Die Fortführung der Bahn nach der Gemarkungsgrenze ſoll ebenſo, wie der Bau der Bahn nach dem Reichskanzlerplatz unter Gewährung ſtädtiſcher Zuſchüſſe geſchehen. In unſerer Vorlage über die Fortführung der Bahn nach dem Reichs⸗ kanzlerplatz haben wir die Gewährung eines Zu⸗ ſchuſſes als etwas Natürliches mit der Begründung beantragt, daß die Gegend, in welche die Bahn ge⸗ führt werden ſoll, nicht genügend beſiedelt iſt, und daß daher die Unternehmerin zunächſt erhebliche Betriebskoſtenzuſchüſſe leiſten müſſe. Dieſe Be⸗ R