Druckſache Nr. 115. Fluchtlinienänderung der Schwarz⸗ Aenderung einiger Abſtumpfungen in Abt. „ Sett. 5 des Bebauungsplans. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. 6 und einer Mappe, enthaltend einen Über⸗ ſichtsplan, einen Fluchtlinienplan und einen Er⸗ läuterungsbericht an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen; Dem vorgelegten Projett der Anderung der Fluchtlinien der Schwarzburgallee, der Ver⸗ längerung der Schwarzburgallee bis zur Bahngrenze, ſowie der Anderung einiger Abſtumpfungen in Abteilung Sektion 5 vom 30. März 1910 wird zugeſtimmt. Nach den mit der Geſellſchaft für elektriſche Hoch⸗ und Untergrundbahnen über die Fort⸗ ſetzung der Untergrundbahn vom Reichskanzlerplatz bis zur Gemarkungsgrenze vereinbarten Be⸗ dingungen (ſ. die beſondere Vorlage über die Fort⸗ ſetzung der Untergrundbahn) iſt die Stadtgemeinde verpflichtet, die Fluchtlinien der Schwarzburgallee, vorbehaltlich der Zuſtimmung der beteiligten Be⸗ hörden, auf der Strecke Reichsſtraße und Preußen⸗ allee bis zur Weſtendallee auf 26 m zu verbreitern und auf der Strecke Weſtendallee bis zum Bahn⸗ körper der Ruhlebener Anſchlußbahn auf 38 m neu feſtzuſetzen. In dem Teil zwiſchen Reichsſtraße und Preußenallee bis zur Weſtendallee ſind nach dieſen Bedingungen, abgeſehen von einer Strecke von 42,5 m gemeſſen vom Schnittpunkt der Flucht⸗ linien der Preußen⸗ und Schmwarzburgallee, auf beiden Seiten bebauungsplanmäßige Vorgärten von je 6 m Breite vorzuſehen. Dieſer Bedingung kommt das vorgelegte Projekt nach. Die Verbreiterung der Schu arzburgallee und ihre Durchführung von der Weſtendallee bis zum Bahnkörper empfiehlt ſich aber auch ohnehin aus dem Grunde, weil vom Fiskus beabſichtigt iſt, die Schwarzburgallee mit einer auf dem Gebiet des Grunewaldes geplanten Straße in direkte Ver⸗ bindung zu bringen, wodurch die Schwarzburgallee zu einer Verkehrsſtraße werden wird. Durch die Verbreiterung der Schwarzburgallee iſt die An⸗ Vorlage betr. burgallee und 209 derung der Abſtumpfungen an der Reichsſtraße, der Preußen⸗ und der Braunſchweigallee bedingt. Die Anderung der Fluchtlinien der Schwarz⸗ burgallee und der Abſtumpfungen erfolgt, ohne daß der Stadtgemeinde Koſten hieraus entſtehen, da die Neuweſtendgeſellſchaft ſich zur unentgeltlichen Ab⸗ tretung des zur Verbreiterung pp. erforderlichen Straßenlandes bereit erklärt hat und ſich ver⸗ pflichtet hat, unter Anwendung der Grundſätze des Vertrages mit der Deutſchen Bank über die Auf⸗ ſchließung von Neu⸗Weſtend die Koſten der Regu⸗ lierung der verbreiterten Straße voll zu tragen. Die Anderung der ſüdweſtlichen Fluchtlinie der Reichsſtraße an ihrem weſtlichen Ende innerhalb des ſtädtiſchen Grundſtücks erfolgt zur Vermeidung des dort vorhandenen ſpitzen Winkels und um eine etwa ſpäterhin erforderlich werdende Überbrückung des Eiſenbahnkörpers zu erleichtern. Wir verweiſen im übrigen auf die Aus⸗ führungen des Erläuterungsberichts und folgen mit unſerem Antrage einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗ Deputation. Charlottenburg, den 26. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſte hr us. Bredtſchneider. Dr Maier. IX. E. 647. Druckſache Nr. 116. Anfrage. Iſt der Magiſtrat bereit, der Stadtverordneten⸗ verſammlung Auskunft darüber zu erteilen, was er zur Ausführung des Beſchluſſes der Stadt⸗ verordneten vom 7. September 1904 betr. ein gemeinſames Vorgehen mit anderen Kommunal⸗ vertretungen zwecks Abänderung des Gemeinde⸗ wahlrechts getan hat? Charlottenburg, den 17. Januar 1910. Bartſch, Borchardt, Aug. Gebert, Hirſch, Klick, Lehmann, Scharnberg, Vogel 1, A. Wilk, F. Zietſch. St. V. 74. Charlottenburg, den 28. April 1910. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. Druck von Adolf Gertz G. m. 5. H., Charlottenburg.