215 muß, um für die Entſcheidung über das Hafen⸗ projekt die nötige Zeit zu gewinnen, der Erwerb des Geländes ſtattfinden und es bleibt allein die Frage zu erörtern, ob die Bedingungen, unter denen der Erwerb ſtattfinden kann, ſo geſtaltet ſind, daß ſich ein Erwerb rechtfertigen läßt. Wir bejahen in Übereinſtimmung mit der Tiefbaudeputation dieſe Frage. Der Vertrag mit der Geſellſchaft geht von dem Gedanken aus, der Stadtgemeinde das Kauf⸗ gelände zum Selbſtkoſtenpreiſe und mit den Ver⸗ pflichtungen zu übertragen, die die Geſellſchaft gegenüber dem Fiskus als Vorbeſitzer übernommen hat. Danach ſind der Stadtgemeinde zu erſtatten, der an den Fiskus zu entrichtende durchſchnittliche Kaufpreis, ferner anteilig nach der Flächengröße die aus dem Kaufgeſchäft der Geſellſchaft ent⸗ ſtandenen Unkoſten, zu denen auch die der Geſell⸗ ſchaft bis zum 1. April 1908 entſtandenen Zinſen gehören (§ 2 des Vertrages). Ferner hat die Stadt⸗ gemeinde eine im Vertrage mit dem Fistus ver⸗ einbarte Wegeanlage, die auf dem der Stadt zu überlaſſenden Grundſtück an Stelle der dort vor⸗ handenen Wegeanlage ſchienenfrei herzuſtellen iſt, ausführen zu laſſen (§ 4 des Vertrags). An den Koſten dieſer Wegeanlage ſoll ſich die Geſellſchaft im Verhältnis der Fläche des ihr verbliebenen Grundſtücks zu der an die Stadt verkauften Fläche beteiligen, derart, daß die Koſtenlaſt der Geſell⸗ ſchaft einen Betrag von 100 000 ℳ nicht über⸗ ſchreiten darf. Eine beſondere Pflicht zur Zahlung eines Aufgeldes als Zuſatzpreis zu dem verein⸗ barten Kaufpreis hat die Stadtgemeinde nach Maßgabe einer zwiſchen der Hochbahngeſellſchaft und dem Fiskus getroffenen Vereinbarung für den Fall an Stelle der Geſellſchaft übernommen, daß die Gleiſe der Berlin⸗Hamburger Eiſenbahn mit den Gleiſen der Berlin⸗Lehrter Bahn zuſammen⸗ gelegt werden (§ 8§ des Vertrages). Beide Bahn⸗ linien durchſchneiden das Kaufgrundſtück. Ihre Zuſammenlegung verbeſſert das Kaufgrundſtück und vergrößert die Kauffläche um rund 20 000 qm. Das disponibel werdende Bahndammgelände der Berlin⸗Hamburger Bahn hat eine Größe von etwa 23 000 qm. Bei einer Dammzuſammenlegung werden nur 3000 qm zur Erweiterung des Berlin⸗ Lehrter Bahnkörpers erforderlich, ſo daß im ganzen 20 000 qm gewonnen werden, die gleichfalls an die Stadt zu übereignen ſind, während die vor⸗ bezeichneten 3000 qm gegen Flächen des Kauf⸗ grundſtücks ausgetauſcht werden. Mit der Damm⸗ verlegung iſt zu rechnen. Die Arbeiten werden vorausſichtlich bereits im Ottober 1910 beendet ſein, wie die Eiſenbahndirektion mit Schreiben vom 23. Januar 1909 der Hochbahngeſellſchaft mit⸗ teilt (vergl. Bl. 222 der Akten Bd. 1). Hiernach ſtellen ſich die Koſten des Erwerbes wie folgt. 1. Die Stadt erwirbt 147 883 qm zu 8,68 ℳ für jedes Qua⸗ dratmeter. Der Geſamtpreis vetraigt:⸗,: 1 283 624,44 . 2. anteilige Unkoſten. 68 081,09 „ 3. Die Koſten der Wegeanlage betragen ſchätzungsweiſe 320 000 dℳ, hiervon trägt die Geſellſchaft anteilig einen Betrag von 100 000 ℳ. . 220 000,.— Übertrag 1571 705,53 . Übertrag 1 571 705,53 ℳ. 4. Aufgeld im Fall der Zuſam⸗ menlegung der Eiſenbahn⸗ dämme und Preis für ge⸗ wonnene 20 000 qam 364927,.— zuſammen 1 936 632,53 . Den Betrag zu 1 hat die Stadt der Geſell⸗ ſchaft mit 5% ſeit dem 1. April 1908 zu verzinſen. Das Quadratmeter der Kauffläche 147 883 20 000 koſtet danach mit den Unkoſten 11,53 ℳ. — Zur Erläuterung des Kaufpreiſes zu 1 bemerken wir, daß der Fiskus an die Geſellſchaft 136 128 qm zu 8,50 ℳ 77 598 qm zu 9,00 „ I15 25 qm zu ,I8 I durchſchnittlich alſo verkauft hat. Zu 2). Die Geſamtunkoſten betragen, ſoweit ſie der Geſellſchaft entſtanden ſind, 98 394 ℳ. Sie ſetzen ſich zuſammen aus Stempel, Umſatzſteuer, Auflaſſungsgebühren und Zinſen (vergl. die Auf⸗ ſtellung Bl. 256 der Akten Fach 21 Nr. 27 Bd. 1). Zu 4). Das Aufgeld für die Dammverlegung die der Fiskus auf ſeine Koſten auszuführen hat, hat der Fistus auf 0,50 ℳ derjenigen Flächen feſt⸗ geſetzt, die mit 9,00 ℳ zu bezahlen waren und mit 1,00 ℳ auf die übrigen Flächen, die mit 8,50 ℳ zu bezahlen waren. D. h. für 77 598 qm ſind 0,50 ℳ. für das Quadratmeter, zuſammen 38 799 für 136 128 qm ſind 1,00 ℳ für das Quadratmeter, zuſammen 136 128,, für 213 726 Jm ſind 174 927 ℳ zu bezahlen. Hierzu tritt der Preis von 9,50 ℳ für jedes Quadratmeter der gewonnenen 20 000 am 190 000 „ zuſammen 364 927 . Der für das Grundſtück vereinbarte Kaufpreis iſt an⸗ gemeſſen. Durch den Kauf erhält die Stadt den vollen Gegenwert des gezahlten Kaufpreiſes. Das Grundſtück liegt am Waſſer und iſt mit Bahn⸗ anſchluß ausnutzbar. Überdics iſt das Grundſtück von der Spandauer Chauſſee zugänglich. Nach Tieferlegung der Spandauer Chauſſee und Re⸗ gulierung derſelben und der in ſie einmündenden Reichsſtraße wird das Grundſtück in unmittelbare Verbindung gebracht mit den regulierten Char⸗ lottenburger Ortsteilen. Durch die Straßenbahn⸗ verbindungen mit Charlottenburg und Spandau iſt das Grundſtück an den allgemeinen Verkehr angeſchloſſen. Die Untergrundverhältniſſe ſind, wie angeſtellte Bohrungen ergeben, keine ungünſtigen, wenngleich der normale Grundwaſſerſtand, der an einzelnen Stellen bis 0,50 und 0,80 unter Terrain ſich vorfindet, eine Aufhöhung des Grundſtücks im Falle einer Bebauung erforderlich machen würde. Wir verweiſen auf die Abſchrift des von der Hoch⸗ bahngeſellſchaft überreichten Bohrregiſters Bl. 79 ff, den zugehörigen Lageplan und die zugehörigen Profile. Im ganzen entſpricht der Preis mit allen Nebenaufwendungen demjenigen, der für den Erwerb der zur Abrundung unſerer Waſſerwerke vom Domänenfiskus gekauften Wieſe von den Gemeindekörperſchaften für angemeſſen erachtet iſt. Durch den Ankauf des Grundſtücks, das ſeiner örtlichen Lage nach günſtiger zu be⸗ urteilen iſt, als das auf der Nordſeite der Spree belegene Wieſengrundſtück, kann der Stadtgemeinde ein Schaden nach aller Vorausſicht nicht erwachſen.