—— 220 — für das in Anſpruch zu nehmende Bauland ein Preis von 1500 ℳ für die Quadratrute gefordert. Gelegentlich des Abſchluſſes des Kaufvertrages mit der Witzlebengeſellſchaft über den Baublock zwiſchen dem Königsweg und dem Lietzenſee iſt auch über den Erwerb des Geländes für den Zu⸗ gangsweg zum Fußgängerſteg verhandelt worden. Der Magiſtrat nahm Veranlaſſung, den Erwerb des Baublocks am Lietzenſee u. a. davon abhängig zu machen, daß die Geſellſchaft das zu dem in Rede ſtehenden Zweck erforderliche Grundſtück in einer Breite von 22 m der Stadtgemeinde zu einem Preiſe von 800 ℳ für die Quadratrute verkaufe. Dieſer Forderung erklärte die Geſellſchaft nicht nachkommen zu können; es iſt vielmehr der Verkauf des Grundſtücks zum Selbſtkoſtenpreiſe der Geſell⸗ ſchaft zuzüglich von 5% Zinſen, d. ſ. 930 für die Quadratrute vereinbart worden. Der geſchloſſene Kaufvertrag iſt unten abgedruckt. Da das verkaufte Grundſtück eine ungefähre Größe von 698 qm hat, beträgt der Geſamtkaufpreis etwa 45 800 ℳ. Er ſoll dem Straßenbauetat entnommen werden, da das Gelände endgiltig zu Straßenzwecken Verwen⸗ dung findet. Die Feſtſtellung von Fluchtlinien für den Zugang zum Fußgängerſteg iſt der Stadtge⸗ meinde vorbehalten worden. Der Stadtgemeinde iſt dadurch freie Hand über die Art der Schaffung des Zuganges verblieben. Auf Einziehung von An⸗ liegerbeiträgen für die Regulierung des Zugangs⸗ weges oder der Straße hat die Stadtgemeinde auch für den Fall verzichtet, daß Fluchtlinien für die Zugangsſtraße förmlich feſtgeſtellt werden. Dies iſt nach Lage der Sache auch gerechtfertigt, da das zum Ankauf kommende Grundſtück nach dem Bebauungsplan, der dem Regulierungs⸗ vertrage mit der Terraingeſellſchaft Park Witzleben zu Grunde gelegt iſt, Bauland an der Dernburgſtraße bildet. Die Geſellſchaft iſt verpflichtet, Ausgänge nach der neuen Straße auf den an dieſe grenzenden Grundſtücken nicht anzulegen, dieſe Grundſtücke jedoch ſo zu bebauen, als ob es Eckgrundſtücke an einer bebauungsplanmäßig feſtgeſtellten Straße wären. Die Lage des Kaufgrundſtücks geht aus dem Vertragsplane hervor. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 9. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX E 433. Nummer 1166 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 19. März des Jahres ein⸗ tauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher ge⸗ mäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bür⸗ gerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen lie⸗ genden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Stadt⸗ ſekretär Hermann Graupe von hier unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 10. Dezember 1909. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Ma⸗ giſtrat und die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung abgebe. Für die Aktiengeſellſchaft in Firma Terrain⸗ aktiengeſellſchaft Park Witzleben in Liqui⸗ dation in Berlin das alleinige Vorſtands⸗ mitglied Herr Kommerzienrat Werner Eich⸗ mann in Berlin. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Es wird folgendes vorausgeſchickt: Die Stadtgemeinde Charlottenburg plant, wie aus dem als Anlage dem Vertrage beigefügten Plane zu erſehen iſt, einen Fußgängerſteg zwiſchen Dernburgſtraße und Weſtendallee über das zwiſchen dieſen beiden Straßen belegene Gelände der Ring⸗ bahn hinweg. Der Zugang zu dieſem Fußgänger⸗ ſteg ſoll 22 m breit angelegt werden, der durch das der Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben i. Liqu. gehörige Grundſtück Band 178 Blatt Nr. 6141 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg gelegt werden ſoll. Zwecks Erwerbes des zur Anlegung dieſes Zugangs erforderlichen Straßenlandes ſchließen die Erſchienenen folgenden Vertrag: 90 § 1. Die Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben i. Liqu. verkauft an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg von ihrem Grundſtück Band 178, Blatt Nr. 6141 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg die auf dem Vertragsplane mit den Buchſtaben a, b, e, d, a bezeichnete Fläche, welche in einer Breite von 22 m von der Dernburgſtraße bis zum Gelände der Ringbahn das Grundſtück durchſchneidet. §.2. Die verkaufte Fläche hat eine ungefähre Größe von 698 qm. Als Kaufpreis iſt der Selbſtkoſtenpreis der Geſellſchaft zuzüglich von 5% Zinſen zu ent⸗ richten. Dieſer beträgt insgeſamt, alſo einſchließlich der Zinſen 930 ℳ, wörtlich: „Neunhundertdreißig Mark“ für jede Quadratrute, mithin im ganzen ungefähr 45 756 . Behufs Ermittelung des aus dieſem Einheits⸗ preiſe ſich ergebenden Geſamtkaufpreiſes wird die Stadtgemeinde das verkaufte Grundſtück nach vor⸗ heriger Benachrichtigung der Verkäuferin durch einen vereidigten Landmeſſer auf ſtädtiſche Koſten vermeſſen laſſen. Für die Berechnung des Kauf⸗ preiſes kommt nur der von dieſem Landmeſſer feſtgeſtellte tatſächliche Flächeninhalt in Betracht. § 3. Der Geſamtkaufpreis wird der Verkäuferin am Tage der Auflaſſung oder, falls dies an dieſem Tage nicht mehr möglich iſt, an dem darauf fol⸗ genden Werktage an der Stadthauptkaſſe in Char⸗ lottenburg bar gezahlt gegen eine Beſcheinigung des ſtädtiſchen Vertreters, daß die vertragsmäßige Auflaſſung des Grundſtücks ſtattgefunden hat. § 4. 2 Die verkaufte Fläche iſt ſchulden⸗ und bis auf die zugunſten der Stadtgemeinde eingetragenen