Beamten auf Lebenszeit (Stadtbaumeiſter F Ib — Gehaltstafel Nr. 8 — des Normal⸗ beſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt am 6. Mai 1878 geboren und wird ſeit dem 5. Januar 1909 auf Privat⸗ dienſtvertrag in unſerer Verwaltung beſchäftigt. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 20. April d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit in einer durch den Stadt⸗ haushaltsplan für 1910 neu geſchaffenen Stadtbau⸗ meiſterſtelle beſchloſſen. Charlottenburg, den 27. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seydel. Druckſache Nr. 124. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Sander. an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Lehrers Theodor Sander als ſtädtiſchen Beamten auf Kündi⸗ gung (Lehrer der Fortbildungsſchule) wird zugeſtimmt. In die beim Ordin. Kapitel IV Abſchnitt 2 Nr. 16 des Etats für 1910 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der Fortbildungsſchule für männliche Per⸗ ſonen haben wir den Lehrer Theodor Sander ge⸗ wählt. Seit Oktober 1908 unterrichtet er als Stunden⸗ honorarlehrer in wöchentlich 24 Stunden an unſerer Fortbildungsſchule. Von Oſtern 1905 bis zum 1. Oktober 1908 war er Direktor der kaufmänniſchen Fortbildungsſchule in Lübeck und vorher Lehrer in Braunſchweig. Seine reichen Erfahrungen auf dem Gebiete des Fortbildungsſchulweſens, ſein Lehrgeſchick und ſein großer Fleiß laſſen ihn für die Stelle eines Fortbildungsſchullehrers ſehr geeignet erſcheinen. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis iſt er geſund und dienſttauglich. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus dem Perſonal⸗ hefte Iu erſehen. Der Lehrer Sander hat die Wahl angenommen. Seine Anſtellung erfolgt zunächſt auf Kündigung und bedarf der Beſtätigung durch den Herrn Regierungs⸗Präſidenten. Mit Rückſicht darauf, daß der Lehrer Sander die Altersgrenze gemäß §2 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 überſchritten hat, erſuchen wir ſchon jetzt um Zu⸗ ſtimmung gemäß Abſatz 2 daſelbſt, um eine Wieder⸗ holung der Vorlage bei der ſpötereß Anſtellung auf Lebenszeit zu vermeiden. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das ſtädtiſche Fort⸗ bildungsſchulweſen. Charlottenburg, den 15. April 1910. Der Magiſtrat. Mattin g Neufert. u. 1. V. VII Bs. 1975/09. 222 Druckſache Nr. 125. Vorlage betr. Gewährung von Kuyegchalt. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das Ruhegehalt für den mit Ende Juni 1910 in den Ruheſtand verſetzten Sekretär Elsholz für die Zeit vom 1. Juli 1910 bis 31. März 1911 mit 2153,25 ℳ iſt dem Dispoſitions⸗ fonds zu entnehmen. Sekretär Elsholz leidet an chroniſchem Katarrh der Luftwege, an Nervenſchwäche und an be⸗ ginnender Pulsaderverkalkung. Er iſt wegen dieſer Leiden oftmals längere Zeit dienſtunfähig geweſen. Ein Verzeichnis der Erkrankungen iſt den Perſonal⸗ akten vorgeheftet. Auf Grund des Gutachtens des ſtädtiſchen Vertrauensarztes halten wir den Sekretär Elsholz nunmehr nach unſerm pflicht⸗ mäßigen Ermeſſen für dauernd unfähig, ſeine Amtspflichten ferner zu erfüllen und haben ihn deshalb — ſeinem Antrage entſprechend — mit Ende Juni 1910 in den Ruheſtand verſetzt. Sekretär Elsholz iſt am 26. Februar 1857 geboren und ſeit dem 1. November 1891 als ſtädtiſcher Beamter angeſtellt. Seine penſionsfähige zeit beträgt: I. als Beamter im Dienſt der Stadt Charlotten⸗ burg vom 1. November 1891— 30. Juni 1910⸗ 18 Jahre 242 Tage II. anrechnungsfähige Zeit vorher 2) Militärdienſtzeit: vom 5. November 1877—30. April 1891 13 ) Probezeit im Dienſte der Stadt Charlotten⸗ lottenburg vom 16. Mai 1891— 31. Oktober 1891 169 Zuſammen 32 „ 223 Tage. Er bezieht zurzeit als Beamter der Klaſſe B IIIb — Gehaltstafel Nr. 19 — des Normal⸗ beſoldungsetats 4200 ℳ Gehalt. Als Ruhegehalt ſtehen ihm zu nach §§ 6—8 des Ortsſtatuts betreffend Gewährung von Ruhegehalt 82/120 von 4200 ℳ 2870 ℳ, abgerundet auf volle Taler 2871 ℳ Elsholz bezieht an Militärpenſion 144 % jährlich. Eine Anrechnung der Militärpenſion auf die Zivilpenſion kann nicht erfolgen, da Ruhe⸗ gehalt und Militärpenſion (2871 4 144 3015 ) den in der zuletzt bekleideten Stelle erreichbaren Höchſtpenſionsbetrag 4 . 3525 ) nicht überſteigen. (§§ 36, 4 und 45, 6 Mannſchafts⸗ verſorgungsgeſetz.) Charlottenburg, den 4. April 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. Dien ſt⸗ 7¹