—— 288 —— Druckſache Nr. 133. Vorlage betr. umlegung eines Kanaliſations⸗ druckrohres an der Börnicker Lake. urſchriftlich mit Akten Fach 28 Nr. 1 Bd. 111 und IV und einer Mappe, enthaltend einen Lageplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Stadt⸗ gemeinde Spandau einen Nachtragsvertrag zum Hauptvertrage vom 21. Auguſt /2. Sep⸗ tember 1908 betreffend die Verlegung von Druckrohren im Spandauer Gemeindegebiet abzuſchließen, und zwar iſt in dieſem Vertrage unter den Bedingungen des Haupivertrages, aber ohne Erhöhung der Vergütung des §89 der Stadtgemeinde Charlottenburg das Recht einzuräumen, in der Döberitzer Heerſtraße zwiſchen der Pichelsdorfer Straße und dem Weſtrande der Börnicker Lake und in der Verbindungsſtraße zwiſchen der Heerſtraße und dem Boxfelder Wege einen 4 m breiten Streifen für den Einbau, den Betrieb und die Unterhaltung von drei Kanaliſations⸗ druckrohrleitungen zu benutzen, mit der Maß⸗ gabe, daß in dieſen Streifen ein Rohr von 750 mm Durchmeſſer ſofort nach Abſchluß des Vertrages eingebaut wird, während der Zeitpunkt des Einbaues der andern Druck⸗ rohrleitungen der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg freigeſtellt bleibt. In dieſem Nachtrags⸗ vertrage übernimmt die Stadtgemeinde Spandau die Verpflichtung, die der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg gehörige, in dem Grundbuche von Tiefwerder Bd. 4 Bl. 96 aufgeführte Druckrohrparzelle für den Preis von 20 000 ℳ unter Übernahme ſämtlicher mit dem Verkauf verbundenen Nebenkoſten für Auflaſſung, Stempel, Wertzuwachsſteuer und dgl. käuflich zu erwerben. . Für den Einbau der 750 mm weiten Druck⸗ rohrleitung auf der zu 1 genannten Strecke der Döberitzer Heerſtraße und für die Heraus⸗ nahme des auf der unter 1 genannten Parzelle befindlichen Druckrohres wird ein Betrag von 20 000 ℳ bewilligt, der aus dem Kaufpreiſe zu 1 zu decken iſt. Die Stadtgemeinde Spandau läßt zurzeit die für die Herſtellung der Döberitzer Heerſtraße innerhalb ihres Stadtgebietes erforderlichen Erd⸗ arbeiten ausführen und insbeſondere den Damm durch die ſogenannte Börnicker Lake, ein un⸗ mittelbar weſtlich von der Pichelsdorfer Straße gelegenes Moor, ſchütten. Neben der Heerſtraße und gleichfalls in der Börnicker Lake gelegen, befindet ſich das uns gehörige Grundſtück Bd. 4 Bl. 96 des Grundbuchs von Tiefwerder, in welches wir vor mehreren Jahren unſere Druckrohrleitung von 750 mm Durchmeſſer eingebaut haben. Durch die weiteren Fortſchritte der Schüttungsarbeiten der Heerſtraße würde unſer Druckrohr in ſeiner Sicherheit gefährdet werden. Die Stadtgemeinde Spandau hat bereits anerkannt, daß ſie unſer Druckrohr während der Dauer ihrer Erdarbeiten zu ſichern verpflichtet iſt und hat unſere hinſichtlich der zu treffenden Sicherungsmaßregeln geſtellten Bedingungen angenommen. Ein Teil unſerer Druckrohrparzelle bildet Straßenland der Döberitzer Heerſtraße, und der 1⁰ Magiſtrat zu Spandau iſt wegen des Erwerbes dieſes Teiles der Parzelle an uns herangetreten eine Einigung iſt jedoch hierüber bisher nicht erzielt worden. Nunmehr hat uns der Magiſtrat Spandau, vorbehaltlich der Zuſtimmung der dortigen Stadt⸗ verordnetenverſammlung, den Vorſchlag gemacht, beide Angelegenheiten, die Sicherung unſeres Druckrohres und den Erwerb eines Teiles unſerer Druckrohrparzelle miteinander zu verbinden in folgender Weiſe: Die Stadtgemeinde Spandau überweiſt uns für den Einbau unſerer Druckrohre Nr. 1 bis 3 in der Döberitzer Heerſtraße einen beſonderen Streifen neben dem bereits durch § 7 des Vertrages vom 21. Auguſt/ 2. September 1908 bewilligten Streifen weſtlich von der Pichelsdorfer Straße und in der Verbindungsſtraße zwiſchen der Heerßraße und dem Borfelder Wege. In der Breite dieſes Streifens iſt die Döberitzer Heer⸗ ſtraße bereits durch die Börnicker Lake hindurch⸗ geſchüttet worden, und die Aufſchüttung iſt in der Zwiſchenzeit derartig ſtandhaft geworden, daß in ſie hinein ſchon jetzt ohne Gefahr Druckrohre gelegt werden können. Die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg verlegt in dieſen Streifen zunächſt ein Druck⸗ rohr von 750 mm Durchmeſſer, wodurch das in ihrem Grundſtück Bd. 4 Bl. 90 befindliche Druckrohr überflüſſig geworden iſt und aus dem Grundſtück beſeitigt werden kann. Hierdurch wird das fragliche Grundſtück frei und wird an Spandau übergeben. Außerdem kann nunmehr Spandau den Damm für die Döberitzer Heerſtraße in ſeinem übrigen Teil durch die Börnicker Lake ſchütten, ohne unſer Druckrohr zu gefährden. Von den beiden andern Druckrohren iſt das eine von 550 mm Durchmeſſer bereits hergeſtellt, dieſes benutzt aber nicht das Grundſtück Bd 4 Bl. 96, ſondern iſt in früheren Jahren in die das Dorf Pichelsdorf durchziehende Chauſſee und die Straße Scharfe Lanke gelegt worden. Auch dieſes Druckrohr ſoll, falls es dereinſt erforderlich werden ſollte, in der Döberitzer Heer⸗ ſtraße neben dem 750 mm ſtarken Druckrohr ein⸗ gebaut werden. Den Zeitpunkt für den Einbau beſtimmt allein Charlottenburg. Endlich ſoll in der Döberitzer Heerſtraße noch das dritte Druckrohr von 1100 mm Durchmeſſer untergebracht werden, deſſen erſter Teil zwiſchen unſerm Pumpwerk 1 und der Havel bereits eingebaut iſt bzw. demnächſt eingebaut werden ſoll. Den Zeitpunkt für den Einbau dieſes Rohres ſoll gleichfalls Charlottenburg beſtimmen. Durch das ſo erläuterte Verfahren wird uns die Möglichkeit gegeben, unſere drei Druckrohre, für deren Einbau innerhalb der Bör⸗ nicker Lake das Grundſtück Bd. 4 Bl. 96 urſprünglich beſtimmt war, außerhalb des Grundſtücks, nämlich in der Döberitzer Heerſtraße, unterzubringen. Für uns wird daher das Grundſtück für alle Zukunft entbehrlich und wir ſind in der Lage, es an Spandau übereignen zu können. Spandau will das Grundſtück zur Anlage der Döberitzer Heerſtraße und einer andern an der Döberitzer Heerſtraße abzweigenden Straße benutzen. Jahre 1890 erworben zu einem Preiſe von 0,844 für 1 qm, bei einer Größe von 1095 qm. Spandau ſoll für den Erwerb des Grundſtücks an uns 20 000 ℳ zahlen, nämlich ſo viel wie uns durch die Verlegung des 750 mm ſtarken Druckrohres in die Döberitzer Heerſtraße und für die Herausnahme des in dem Grundſtück befindlichen Druckrohres an Koſten erwächſt. Der Kaufpreis ſoll nach unſerm Antrage direkt für die Ausführung dieſer Arbeiten verwendet Wir haben das Grundſtück im