—— l werden. Der ſpätere Einbau der beiden andern Druckrohrleitungen in die Döberitzer Heerſtraße wird zwar auf unſere eigenen Koſten bewirkt, hier entſtehen aber keine Mehrkoſten gegenüber dem Einbau in dem Grundſtück ſelbſt. Wenn auch in dem vorſtehend ſkizzierten Abkommen ein beſonderer Vorteil für Charlotten⸗ burg kaum enthalten iſt, wir vielmehr inſofern noch etwas aufgeben, als unſere Druckrohre künftig in einer der Stadt Spandau gehörigen öffentlichen Straße ſtatt wie bisher in unſerm eigenen Gelände liegen werden, ſo glauben wir doch im Intereſſe der Fertigſtellung der Döberitzer Heerſtraße und aus freundnachbarlichem Entgegenkommen gegen⸗ über unſerer Nachbarſtadt Spandau den Abſchluß des Nachtragsvertrages empfehlen zu ſollen. Zu berückſichtigen bleibt, daß wir für unſer drittes Druckrohr einen kürzeren Weg gewinnen, wobei an Koſten geſpart werden wird. Hinſichtlich der Koſten iſt noch zu bemerken, daß für die Umlegung der rund 450 m langen Strecke in der Börnicker Lake beſondere Rohre nicht beſchafft zu werden brauchen; vielmehr werden hierzu Rohre verwendet, die einesteils bei der Tieferlegung der Rohre in der Gatower Chauſſee gewonnen worden ſind und andernteils für die Umlegung der Druckrohre im Spandauer Hafengebiet zu beſchaffen ſind. Durch Heraus⸗ nahme der Rohre aus dem Grundſtück Bd. 4 Bl. 96 wird die gleiche Länge Rohr wieder gewonnen. Demnach ſind bei Berechnung der Umlegungskoſten nur die Koſten für die Erdarbeiten, das Verlegen des einen und das Herausnehmen des andern Rohres ſowie für Reinigung, Anſtrich und Trans⸗ port der Rohre berückſichtigt worden. Zur Vollſtändigkeit bemerken wir, daß wir in dem mit Spandau abgeſchloſſenen Hauptvertrage vom 21. Auguſt /2. September 1908 das Recht erworben haben, in der Döberitzer Heerſtraße 2 Druckrohrleitungen unterzubringen. Dieſes Recht wird durch den Nachtragsvertrag nicht berührt, vielmehr ſollen die 3 Rohrleitungen des Nachtrags⸗ vertrages ihre Spur neben den beiden im Haupt⸗ vertrage genannten Druckrohrleitungen finden. Dieſe Druckrohrleitungen dienen der in ſpäteren Jahren zu bewirkenden Erweiterung unſerer Druck⸗ rohranlage. Mit unſerm Antrage folgen wir einem Beſchluß unſerer Kanaliſationsdeputation. Mit Rückſicht darauf, daß es ſich um den Ver⸗ kauf ſtädtiſchen Grundeigentums handelt, bitten wir anzugeben, ob unſere Vorlage mit einer größeren oder geringeren Mehrheit angenommen worden iſt. Charlottenburg, den 4. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Bredtſchneider. 1. V. Dr Maier. IXa. 532. Druckſache Nr. 134. Vorlage betr. Kanaliſierung von Straßen auf Weſtend. Urſchriftliſch mit Akten Fach 25 Nr. 9 und einer Mappe enthaltend 8 Pläne, 1 Erläu⸗ terungsbericht und 3 Hefte Koſtenanſchläge an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: A. Der vorgelegte Entwurf für ein proviſoriſches Pumpwerk am Einlauf der Reichsſtraße in die Spandauer Chauſſee und für einen pro⸗ viſoriſchen Notauslaß zwiſchen dem Pump⸗ werk und der Spree wird zur Ausführung genehmigt. B. Der Kanaliſierung folgender Straßen wird zugeſtimmt: 1. der Reichsſtraße zwiſchen Spandauer Chauſſee und Weſtendallee, 2. der Reichsſtraße zwiſchen Weſtend⸗ und Preußenallee, 3. der Weſtendallee zwiſchen der Reichsſtraße und Bayernallee, 4. der Straßen am Sachſenplatz (nördlich und füdlich), 5. der Schaumburgallee zwiſchen Reichs⸗ ſtraße und Weſtendallee, 6. der Mecklenburgallee zwiſchen Preußen⸗ und Weſtendallee, 7. der Bayernallee zwiſchen Preußen⸗ und Weſtendallee, 8. der Oldenburgallee zwiſchen Bayern⸗ und Mecklenburgallee, 9. der Oldenburgallee zwiſchen Bayern⸗ und Badenallee, 10. der Bodenallee zwiſchen Oldenburg⸗ und Preußenallee, 11. der Schwarzburgallee zwiſchen Preußen⸗ allee und Eiſenbahn, 12. der Oldenburgallee zwiſchen Schaumburg⸗ und Schwarzburgallee, 13. der Oldenburgallee zwiſchen Schwarz⸗ burg⸗ und Mecklenburgallee. C. Die Koſten der Bauanlagen zu 4 und B im Geſamtbetrage von 589 900 ℳ, nämlich zu A im Betrage von 241 000 ℳ und zu B von 348 900 ℳ, beide gegenſeitig übertragbar, ſind aus bewilligten Anleihemitteln für den Ausbau der Kanaliſation in das Ertra⸗ ordiniarium des Kanaliſationsetats für 1910 einzuſtellen, unter Anrechnung der beim Abſchn. 1 Nr. 2 bereits vorgeſehenen 373800 ℳ. Die Neu⸗Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft hat in Ge⸗ mäßheit der mit ihr abgeſchloſſenen Verträge vom 30. Januar 1901, 15. Juli 1901 und 6. Mai 1902 an uns das Verlangen auf anbaufähige Herſtellung der unter B unſeres Antrags genannten Straßen⸗ ſtrecken geſtellt, und zwar ſoll die Regulierung im Jahre 1911 ausgeführt werden. Da für die Ka⸗ naliſierung der genannten Straßen eine Vorflut noch nicht vorhanden iſt, ſo muß zuerſt eine ſolche geſchaffen werden. Die Arbeiten zur Schaffung der Vorflut ſind ſehr umfangreicher Natur, weshalb mit ihnen ſo früh wie möglich, nämlich ſchon im Jahre 1910 begonnen werden muß. Außerdem haben wir uns in dem von der Stadtverordneten⸗ verſammlung am 9. März 1910 genehmigten Ver⸗ trage (Stadtv.⸗Vorlage vom 3. März 1910 Nr. 61) dem Herrn Landwirtſchaftsminiſter gegenüber ver⸗ pflichtet, die Abwäſſer aus der zu beiden Seiten der Döberitzer Heerſtraße im Entſtehen begriffenen Kolonie in unſere Kanaliſation aufzunehmen; auch für dieſe Abwäſſer muß die gleiche Vorflut geſchaffen werden, und zwar ſchon jetzt. Die eigentliche, im landespolizeilich genehmigten Entwurf vorge⸗ ſehene Vorflut für den genannten Teil von Neu⸗ Weſtend, wird von einem großen gemauerten Kanal aufgenommen, der, aus der Reichsſtraße kommend,