die Spandauer Chauſſee kreuzt, längs der Lehrter und Hamburger Bahn verläuft und zu dem am alten Fürſtenbrunner Wege geplanten Pumpwerk führt. Der Vorflutkanal durchquert Gelände, das ſich zur Zeit noch in Privatbeſitz befindet, und das Pumpwert iſt zur Zeit noch nicht hergeſtellt. Die Herſtellung des Vorflutkanals und des Pumpwerks würde im übrigen, abgeſehen von etwaigen Grund⸗ erwerbskoſten, einige Millionen Koſten verurſachen, davon der Vorfluttanal allein etwa 1 Million Mark. Die Koſten für die Schaffung dieſer Vorflut ſind alſo außerordentlich hoch und würden den Kanaliſationsetat ſehr ſtark belaſten. Es iſt daher bereits im Jahre 1901 bei dem Abſchluß des erſten Vertrages mit der Neu⸗Weſtend Aktien⸗Geſell⸗ ſchaft die Schaffung einer andern Vorflut ver⸗ mittelſt eines in der Nähe der Spandauer Berg⸗ brauerei zu errichtenden proviſoriſchen Pumpwerks in Betracht gezogen worden. Dieſer Gedanke ſoll nunmehr zur Ausführung kommen. Der in der Mappe befindliche Entwurf ſieht das proviſoriſche Pumpwerk auf bebauungsplanmäßigem Straßen⸗ land der Reichsſtraße an der Einmündung dieſer Straße in die Spandauer Chauſſee vor. Der Bau⸗ platz wird für Straßenzwecke in abſehbarer Zeit nicht benutzt werden, da für die Anlegung der Reichsſtraße neben dem Bauplatz noch eine ſehr geräumige Fläche verbleibt. Das Pumpwerk iſt ſo eingerichtet, daß es auf die nächſten 10—15 Jahre ſowohl die Abwäſſer aus dem Miſchſyſtem von Neu⸗Weſtend als auch aus dem Trennſyſtem der Kolonie an der Döberitzer Heerſtraße aufzunehmen und den neben dem Pumpwerk befindlichen Druck⸗ rohrleitungen überweiſen kann. Für den Überſchuß an Regenabfluß bei Eintritt von heftigen ſtarken Regenfällen iſt ein proviſoriſcher Notauslaß zwiſchen dem Pumpwerk und der Spree herzuſtellen, deſſen Entwurf ſich gleichfalls in der Mappe befindet. Notauslaß und Pumpwerk ſind dem proviſoriſchen Charakter entſprechend in möglichſt einfacher und billiger Weiſe eingerichtet worden. Beide Anlagen werden überflüſſig und werden beſeitigt werden können, nachdem die endgültige Vorflut hergeſtellt ſein wird, was aber, ſoweit der endgültige Vorflut⸗ kanal in Betracht kommt, nach unſerer Auffaſſung vor dem Ablauf der nächſten 10 Jahre kaum zu er⸗ warten iſt, während das endgültige Pumpwerk am Fürſtenbrunner Wege zur Aufnahme der Vor⸗ flut aus Weſtend öſtlich der ehemaligen Straße 30 (jetzt Preußenallee und Braunſchweigallee) bereits nach einigen Jahren hergeſtellt werden dürfte. Das Nähere über die techniſche Einrichtung des proviſoriſchen Pumpwerks und Notauslaſſes bitten wir aus den in der Mappe befindlichen Anlagen zu entnehmen. Für den Bau des proviſoriſchen Pump⸗ werks wird der Stadtgemeinde gehöriges Gelände in Anſpruch genommen, der Bau des proviſoriſchen Notauslaſſes erfordert die Inanſpruchnahme von Geländeflächen, die ſich im Eigentum der Spandauer Bergbrauerei, der Königlichen Eiſenbahndirektion Berlin und der Waſſerbauverwaltung in Potsdam befinden. Die Spandauer Bergbrauerei hat die Genehmigung zur Inanſpruchnahme ihres Geländes bereits erteilt, die Genehmigung der Eiſenbahn⸗ und Waſſerbauverwaltung wird nach der Annahme unſerer Vorlage herbeigeführt werden, wie auch die Genehmigung der polizeilichen Aufſichtsbehörde noch einzuholen iſt. Die Koſten für das proviſoriſche Pumpwerk und den proviſoriſchen Notauslaß zu A unſeres An⸗ trages betragen zuſammen 241 000 ℳ. Eine Be⸗ rechnung ergibt, daß es wirtſchaftlich vorteilhafter iſt, für die nächſten 8—10 Jahre die proviſoriſchen Anlagen herzuſtellen, als den endgültigen Vorflut⸗ kanal einzubauen. Die Koſten für die Kanaliſierung der zu B ge⸗ nannten Straßen berechnen ſich auf 348 900 ℳ. Beide Koſtenbeträge ſollen der Einfachheit wegen gegenſeitig übertragbar ſein und aus Anleihemitteln gedeckt werden. Bei Abſchnitt 1 Nr. 2 des Extra⸗ ordinariums des Kanaliſationsetats für 1910 ſind zur Balanzierung des Etats 373 800 ℳ für Bau⸗ ausführungen auf beſonderen Gemeindebeſchluß in Ausgabe eingeſetzt worden. Dieſer Poſten ſoll zur Beſtreitung der vorgenannten Ausgaben mit verwendet und angerechnet werden. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluß unſerer Kanaliſationsdeputation. Charlottenburg, den 4. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Bredtſchneider. i, V. Dr Maier. IN A. 583. Druckſache Nr. 135. Vorlage betr. Tarif für Benntzung des Stätte⸗ platzes. Urſchriftlich mit einem Heft enthaltend den Entwurf für den Tarif des Stätteplatzes an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem abgedruckten Tarif für die Benutzung des Stätteplatzes am Spreebord unter den Krananlagen wird zugeſtimmt. 2. Der Magiſtrat wird ermächtigt, die Tarifſätze nach den Erforderniſſen des Betriebes ab⸗ zuändern. Der gegenwärtig in der Herſtellung befindliche Stätteplatz am Spreebord wird im Laufe des Sommers ſoweit fertig geſtellt werden, daß der Betrieb im Monat September wenigſtens auf ein⸗ zelnen Teilen des Platzes aufgenommen werden kann. Es muß deshalb ein Tarif für die Benutzung dieſes Platzes feſtgelegt werden. Der anliegende Entwurf legt den Benutzern möglichſt geringe Koſten auf, denn es muß vor allen Dingen angeſtrebt werden, den Verkehr nach dieſem Platze hinzuleiten, eine Aufgabe, die bei der Ab⸗ neigung aller Schiffer gegen Neuerungen vielleicht nicht leicht fallen wird. Der aufgeſtellte Tarif lehnt ſich im weſent⸗ lichen, was Stättegebühren anbetrifft, an die Sätze an, welche auf privaten Stätteplätzen gefordert werden. Bezüglich der Kranbenutzung ſind die Sätze aus dem Tarif für die anderen ſtädtiſchen Krane an den Waſſerſtraßen in Charlottenburg abgeleitet. Von einer Begründung der einzelnen Tarifſätze glauben wir daher abſehen zu dürfen. Der Tarif hat nur Gültigkeit für diejenigen Flächen des Stätteplatzes, die von den Krananlagen der Hängebahn beſtrichen werden. Wegen der Ver⸗ wendung der andern Flächen behalten wir uns Weiteres vor. Mit Rückſicht auf die Neuheit einer derartigen Stätteplatzanlage erſcheint es zweck⸗ mäßig, in der Bemeſſung der Höhe der Tarifſätze möglichſt beweglich zu ſein, um ſie den jeweiligen