XI. XII. Mit der Fortſetzung des Baues der Bahn vom Wittenbergplatz nach dem Gleisdreieck (Auf⸗ löſungslinie) iſt in dem Zeitpunkt zu beginnen, in dem die Bahn durch die Nürnberger Straße nach dem Wittenbergplatz eröffnet iſt. Die Betriebseröffnung der Bahn nach dem Gleisdreieck hat ſpäteſtens am 1. Oktober 1915 zu erfolgen. Gleichzeitig mit dem Bau der Erweiterungslinie hat, wenn der Magiſtrat nicht einen früheren Baubeginn und eine frühere Betriebseröffnung fordert, der Bau der Bahn nach dem Kurfürſtendamm ſtatt⸗ 243 — fahrenen Wagenkilometer auf die betreffende Strecke anteilig verrechnet. 2 Zur getrennten Berechnung des Erwerbs⸗ preiſes der Stammbahn und ihrer Erwei⸗ terungen hat die Hochbahngeſellſchaft eine beſondere Rechnung zu führen. Dieſe hat zu entſprechen den in dem Vertrage der Hochbahngeſellſchaft mit der Stadt Berlin über die Fortſetzung der Untergrundbahn vom Leipziger Platz nach der Schönhauſer Allee vom 18. April 1906 vereinbarten Grundſätzen einer Rechnungsführung für die getrennte Errechnung des Erwerbspreiſes über das den Gegenſtand jenes Vertrages XI. bildende Unternehmen, ferner den Abmach⸗ ungen, die zur Ausführung jener Grundſätze mit der Stadt Berlin etwa getroffen werden. Der Erwerbspreis für die Strecke vom Wittenbergplatz bis zur Uhlandſtraße (Strecke unter 1 1b) wird beſonders feſtgeſetzt. Er iſt nach dem Buchwert zu vergüten. Unter Buchwert wird verſtanden der nach den Büchern ſich ergebende Anlagewert abzüglich der Tilgungen. Die Koſten der Betriebs⸗ einrichtungen und Beſchaffungen, die nicht ausſchließlich der Bahnſtrecke Wittenbergplatz⸗ Uhlandſtraße dienen, werden der Bahnſtrecke Wittenbergplatz⸗Uhlandſtraße im Verhältnis ihrer bahnkilometriſchen Länge zur Länge der geſamten im Zeitpunkt des Erwerbes der Hochbahngeſellſchaft gehörigen Schnellbahn⸗ ſtrecken in Rechnung geſtellt. Mit dem Bau der Bahn vom Wittenbergplatz nach der Uhlandſtraße iſt, wenn der Magiſtrat nicht einen früheren Baubeginn fordert, gleichzeitig mit dem Bau der Erweiterungs⸗ linie nach dem Gleisdreieck (Strecke unter I 1% zu beginnen, ſodaß der Betrieb auf der ganzen Linie bis zur Uhlandſtraße gleich⸗ zeitig eröffnet werden kann. Die Betriebs⸗ eröffnung wird demnach ſpäteſtens am 31. De⸗ zember 1916 erfolgen. zufinden, ſo daß der Betrieb auf der ganzen 308 Linie gleichzeitig am 1. Oktober 1915 ſtatt⸗ findet. Die Stadtgemeinde Charlottenburg gewährt der Hochbahngeſellſchaft einen Zuſchuß von 2,3 Millionen Mart, zahlbar in 2 Raten. Die erſte Rate iſt fällig bei Eröffnung der Bahn vom Wittenbergplatz nach der Uhlandſtraße, die zweite Rate iſt fällig bei Betriebseröffnung der Strecke nach der Uhlandſtraße. Fordert der Magiſtrat eine frühere Betriebseröffnung, ſo iſt die Geſellſchaft zur Einrichtung eines proviſoriſchen Betriebes bereit, und zwar derart, daß di⸗ſer proviſoriſche Betriel ſpäteſtens am 1. Oktober 1912, jedenfalls aber gleichzeitig mit der Betriebseröffnung der Anſchlußſtrecke nach dem Nürnberger Platz er⸗ folgt. Für dieſen Fall muß jedoch die Stadt⸗ gemeinde einen weiteren Betriebszuſchuß von 100 000 ℳ für jedes Betriebsjahr der Ge⸗ ſellſchaft vergüten und zwar zahlbar Mitte des Betriebsjahres. Bei nicht vollen Betriebs⸗ jahren ermäßigt ſich der Zuſchuß im Ver⸗ hältnis der Zeit. Der Magiſtrat muß in XII. triebsjahres. Die Stadtgemeinde Charlottenburg gewährt der Hochbahngeſellſchaft einen Zuſchuß von 2,3 Millionen Mark, zahlbar in 2 Raten. Die erſte Rate iſt fällig beim Baubeginn, der Reſt bei Betriebseröffnung der Strecke zwiſchen Wittenbergplatz und Uhlandſtraße, Ecke Kur⸗ fürſtendamm. Fordert der Magiſtrat eine frühere Be⸗ triebseröffnung für die Strecke Wittenberg⸗ platz— Uhlandſtraße als unter XI vorgeſehen iſt, ſo iſt die Geſellſchaft zur Einrichtung eines proviſoriſchen Betriebes (Pendelbetrieb) be⸗ reit und zwar derart daß dieſer proviſoriſche Betrieb jedenfalls gleichzeitig mit der Be⸗ triebseröffnung der Anſchlußſtrecke nach dem Nürnberger Platz erfolgt. Für dieſen Fall wird jedoch die Stadtgemeinde einen weiteren Betriebszuſchuß von 100 000 ℳ für jedes Be⸗ triebsjahr des Proviſoriums der Geſellſchaft vergüten und zwar zahlbar Mitte des Be⸗ Bei nicht vollen Betriebs⸗