— — 248 ——— Dorlugen für die Stadtverordneten Berſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 139. Mitteilung betr. Ruhelohn eines Streckenwärters. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Carow an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß wir davon Abſtand genommen haben, dem ehemaligen Streckenwärter Eduard Carow zu dem ihm bewilligten Ruhelohn noch eine widerrufliche Unterſtützung zu ge⸗ gewähren. Der ehemalige Streckenwärter Eduard Carow hat am 26. November v. I. ein Geſuch dorthin ge⸗ richtet, in welchem er um anderweite Feſtſetzung ſeines Ruhelohnes vorſtellig geworden iſt. Das Geſuch iſt uns unter dem 22. Dezember v. I. als Material mit dem Erſuchen um erneute Prüfung der Verhältniſſe überwieſen worden. Da Carow nach den Grundſätzen für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte richtig abgefunden iſt, ſo konnte ſich die Prüfung nur darauf erſtrecken, ob man ihm neben ſeinem Ruhelohn nicht noch eine widerrufliche Unterſtützung gewähren ſolle. Die eingehenden Ermittelungen haben indes keinerlei Gründe dafür ergeben, welche die Gewährung von Zuwendungen über den Rahmen der eben bezeichneten Grundſätze hinaus gerechtfertigt er⸗ ſcheinen laſſen. Charlottenburg, den 7. April 1910. Der Magiſtrat. Matting Bredtſchneider. u. i. V. Dr Maier. I. B. Ia. 1703/09. Druckſache Nr. 140. Vorlage betr. Verkauf des Grundſtücks Kaiſer⸗ Friedrich⸗Straße; 32. Urſchriftlich mit Heft Nr. 416 IV ſ an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen 1. Die Veräußerung des ſtädtiſchen Grundſtücks Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße 32 nach Maßgabe des mit dem Kaufmann Adolf Loewe abgeſchloſ⸗ ſenen Vertrages — Nr. 1175 des Urkunden⸗ verzeichniſſes der Stadt Charlottenburg wird genehmigt. 2. Der aus der Veräußerung erzielte Erlös iſt dem Bismarckſtraßen⸗Etat zuzuführen. Das Girundſtück Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße 32 liegt an der Ecke Bismarckſtraße und gehört zu den ſtädtiſchen Reſtgrundſtücken der Bismarckſtraße auf der Südſeite. Es fällt nicht unter die der Ber⸗ liniſchen Bodengeſellſchaft zum Verkauf überlaſſenen Flächen. Das Grundſtück hat eine Straßenfront von 51,20 m in der Bismarckſtraße, eine ſolche von 14,48 m an der Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße und eine kataſtermäßige Größe von 717 qm oder 50,55 Qua⸗ dratruten. Der Kaufpreis beträgt 176 912,23 ℳ, d. h. 3500 ℳ für die Quadratrute. Dieſen Kauf⸗ preis halten wir für angemeſſen. Mit dem Neubau iſt am 1. April 1911 vertragsgemäß zu beginnen; er muß bei Vermeidung einer Vertragsſtrafe innerhalb 18 Monaten nach Beginn vollendet ſein. Die übliche Zimmer⸗ und Faſſadenverpflichtung iſt vertraglich vereinbart. Im übrigen entſprechen die geſtellten Bedingungen den Verpflichtungen für die durch die Berliniſche Bodengeſellſchaft ver⸗ äußerten Grundſtücke der Bismarckſtraße. Ein Lage⸗ plan des in Rede ſtehenden Grundſtücks befindet ſich Blatt 82 des Heftes. Wir beantragen, den obigen Anträgen zuzu⸗ ſtimmen und wegen der einzuholenden Genehmi⸗ gung des Bezirksausſchuſſes in dem Beſchluß anzu⸗ geben, ob er mit großer oder geringer Mehrheit zuſtande gekommen iſt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Depütation. Charlottenburg, den 2. Mai 1910. Der Magiſtrat. — Mattin g. Bredtſchneider. Dr Maier. IX E 687. 5 Nummer 1175 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 27. April des Jahres Ein⸗ tauſendneunhundert und zehn. Vor mir dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher ge⸗ mäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute