—— 248 —— Druckſache Nr. 141. Vorlage betr. eine Ehrengabe. Urſchrif tl ich mit Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Als Ehrengabe zur Feier des 50 jährigen Beſtehens des Königin⸗Eliſabeth⸗Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 3 werden zur Be⸗ ſchaffung einer Bücherei für die Unteroffiziere und Mannſchaften 1500 ℳ aus dem Dispo⸗ ſitionsfonds bewilligt. Am 5. Mai d. I. beſteht das Königin⸗Eliſabeth⸗ Regiment 50 Jahre. Die Feier des Stiftungstages ſoll am 13. und 14. Juni d. I. in feſtlicher Weiſe begangen werden. Mehr als 20 Jahre — ſeit 1. Oktober 1889 — garniſoniert das Füſilier⸗ Bataillon des Regiments in Charlottenburg, wäh⸗ rend die beiden anderen Bataillone 7 Jahre ſpäter — am 17. Juni 1896 — hierher überſiedelten. Zwiſchen den Angehörigen des Regiments und den Bürgern hat ſtets ein gutes Einvernelmen ge⸗ herrſcht. Die Stadt Charlottenburg nimmt daher als Garniſonſtadt freudigen Anteil an dem Jubiläum ihrer „Eliſabether“. Um dies auch ſichtbar zum Ausdruck zu bringen, ſchlagen wir vor, dem Re⸗ giment an ſeinen Jubiläumstage eine Feſtſpende zu widmen, die von dauerndem Werte iſt. Für beſonders geeignet dazu halten wir eine Bücherei, die den Unteroffizieren und Mann⸗ ſchaften in ihren Mußeſtunden Gelegenheit zur Belehrung uud Unterhaltung bieten ſoll. Eine Aufſtellung der für dieſen 3weck in Frage kommen⸗ den Bücher — es ſind etwa 400 Bände in Ausſicht genommen — iſt in dem anliegenden Heft enthalten. Die Koſten berechnen ſich wie folgt: 2) zur Beſchaffung von Büchern etwa 1050 b) zur Beſchaffung von Schränken. 300 „ 0) für die Katalogieſierung 50 „ 4) für ein Exübriss.. 100 „ zuſammen 1500 ℳ. Wir bitten, die Angelegenheit in nicht öffent⸗ licher Sitzung zu verhandeln. Charlottenburg, den 4. Mai 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. . e y d el. 'S I. 2 1 Druckſache Nr. 142. Vorlage betr. umgemeindung von Flächen nördlich des Spandauer Schiffahrtskanals. Urſchriftlich mit Akten Fach 3—10 der Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, beim Bezirks⸗ ausſchuß die Umgemeindung des auf der vorgelegten Karte gelb und rot angelegten Geländes nach Charlottenburg zu beantragen und für den Fall, daß die Gemeinde Berlin auf das öſtlich der Linie 41 B belegene Gelände Anſpruch erhebt, den Umgemeindungsantrag zugunſten Berlins entſprechend einzuſchränken. Ferner für den Fall, daß ſeitens der Behörden der allgemeinen Landesverwaltung gegen die Umgemeindung der Fläche 1, II, III 7 (blau ſchraffiert) Widerſpruch erhoben wird, den Antrag auf Umgemeindung dieſer Fläche fallen zu laſſen. 2. Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß nach erfolgter Um⸗ gemeindung für das Hektar umzugemeinden⸗ der Fläche eine Entſchädigung von 2080 an den Kreis Niederbarnim gezahlt wird. a) Die Entſchädigung ſoll für das Gelände öſtlich des Tegeler Weges, ſoweit es nicht rot angelegt iſt, ſofort nach der Umge⸗ meindung gezahlt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die Zahlung in Teilen geſchieht. Dieſe Teile bemeſſen ſich auf jährlich 200 000 ℳ, wenn das ganze öſtlich des Tegeler Weges belegene Ge⸗ lände nach Charlottenburg eingemeindet wird und ermäßigen ſich auf 100 000 % jährlich, wenn lediglich das weſtlich der Linie A B J der vorgelegten Karte be⸗ legene Gelände nach Charlottenburg ein⸗ gemeindet wird. Für das Gelände weſtlich des Tegeler Weges und die rot angelegte Fläche öſtlich des Tegeler Weges ſoll die Entſchädigung ſolange geſtundet werden, bis das Gelände zu Bebauungszwecken von dem Militär⸗ bzw. Forſtfiskus an Private verkauft wird. Im Falle des Verkaufs ſoll die Entſchädigung für die genannten Flächen nach Auflaſſung jedes Grundſtücks im Umfange der verkauften Fläche gezahlt werden. In dieſem Falle darf die Ent⸗ ſchädigung zu b jährlich nicht mehr als 100 060 ℳ betragen. Dieſen Betrag überſteigende Entſchädigungsbeträge wer⸗ den auf weitere Jahre geſtundet, ſo daß in jedem Jahre nicht mehr als 100 000 gezahlt zu werden brauchen. Dieſe Entſchädigung iſt in Höhe der fälligen Teile jährlich in das Ordinarium des Haupt⸗ etats einzuſtellen. 22 Das Gebiet nördlich des Berlin⸗Spandauer Schiffahrtskanals, welches teilweiſe zu dem Guts⸗ bezirt Plötzenſee und dem Forſtgutsbezirk Tegel gehört, ſoll nach dem Wunſche des Forſtfiskus in den Teilen öſtlich des Tegeler Weges und ſeiner gradlinigen Verlängerung bes zur Gemarkungs⸗ grenze von Reinickendorf mit beſtimmten Ein⸗ ſchränkungen zur baulichen Erſchließung gebracht werden. Dieſe Abſicht des Forſtfiskus läßt es ihm erwünſcht erſcheinen, das geſamte Gelände aus dem Verbande der Gutsbezirke auszugemeinden und in ein benachbartes Stadtgebiet einzugemeinden. Für die Umgemeindung kommen in Betracht die Ge⸗ meinden Charlottenburg und Berlin. Wir würden uns damit begnügen, wenn eine Aufteilung des Gebietes zwiſchen Berlin und Charlottenburg in der Weiſe ſtattfände, daß das Gebiet öſtlich der Linie 41 BI des beigefügten Lageplans nach Berlin und das Gebiet weſtlich der Linie A1 B I III bis zu den Charlottenburger Mäckeritrwieſen, ſoweit es im Norden bzw. Nordweſten von der Linie III, I11, IH — das iſt die Grenze des Tegeler Schießplatzes und die Reinickendorfer Gemarkungs⸗ grenze — begrenzt wird, nach Charlottenburg ein⸗ gemeindet würde. Wir haben dieſen Standpunkt auch dem Magiſtrat der Stadt Berlin mitgeteilt, und in nachbarlicher Rückſicht auf die Ausdehnungs⸗ wünſche der Gemeinde Berlin uns ſelbſt auf die⸗ jenigen Flächen beſchränkt, deren Umgemeindung nach Charlottenburg gefördert werden muß. Der Stadt Berlin haben wir die Linie AB) als Grenze 8