— 256 anſtalten und der Mädchenſchulweſen. Charlottenburg, den 12. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Neufert. 11. 1. V. vII B 1. 2378/09. Druckſache Nr. 145. Vorlage betr. Anlage eines Rohrbrunnens und einer Kühlwaſſereinrichtung für die Kühlmaſchine im Ratskeller. urſchriftlich mit den Akten Fach 17 Nr. 17 und einer Koſtenaufſtellung an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Einrichtung eines Rohrbrunnens und einer Kühlwaſſereineichtung für die Kühl⸗ maſchine im Ratskeller auf Koſten der Rats⸗ kellerwirte nach Maßgabe des abgedruckten Vertragsentwurfs wird zugeſtimmt. Wegen der ſtarken Benutzung der Kühlräume hat die Kühlmaſchine im Ratskeller im Sommer etwa 17 Stunden, im Winter 12 bis 13 Stunden täglich zu arbeiten. Während dieſer Zeit muß das Leitungswaſſer zur Kühlung des Kondenſators dauernd laufen, der Waſſerverbrauch iſt hierdurch bedeutend und verurſacht erhebliche Koſten. Der ganze Betrieb dieſer Kühlanlage würde rentabler werden, wenn für die Kühlwaſſermengen ein eigener Brunnen gebohrt und das Grundwaſſer heraufgepumpt und zur Kühlung des Kondenſators benutzt würde. Die Ratskellerwirte haben deshalb um Her⸗ ſtellung einer ſolchen Anlage gebeten. Sie haben ſich bereit erklärt, die ungefähr 3500 ℳ betragenden Koſten zu tragen, beanſpruchen aber die Erſtattung der Hälfte dieſer Koſten, ſofern der am 31. März 1915 ablaufende Mietvertrag nicht verlängert werden ſollte. Dieſe Erſtattung erſcheint gerechtfertigt, weil die Anlage auch dem neuen Mieter zugute kommen würde und daher für die Stadtgemeinde von dauern⸗ dem Nutzen iſt. Wir folgen mit dieſem Antrage einem Vor⸗ ſchlage der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 14. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Seydel. u. i. V. Vertragsentwurf. 3. Nachtrag. Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch den Magiſtrat, und den Reſtaura⸗ teuren Carl und Otto Heyne zu Charlottenburg, Berliner Straße 72/73, wird folgender Nachtrags⸗ 6. Dezember 1904 vertrag zu dem Vertrage vom 11. Jannar 1505 über⸗ die Anmietung des Ratskellers und den Be⸗ trieb einer Wirtſchaft in demſelben abgeſchloſſen: § 1. Auf Wunſch der Mieter wird durch die Ver⸗ mieterin ein Rohrbrunnen und eine Kühlwaſſer⸗ Deputation für das höhere einrichtung für die Kühlmaſchine im Ratskeller her⸗ geſtellt. § 2. Die Herſtellungskoſten dieſer Anlage, die vor⸗ ausſichtlich eine Höhe von 3500 ℳ, wörtlich: „Drei⸗ tauſendfünfhundert Mark“ erreichen werden, werden von den Mietern getragen und ſind innerhalb vier⸗ zehn Tagen nach Abſchluß dieſes Vertrages bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg einzuzahlen. Für den Fall, daß der jetzige, bis 31. März 1915 geltende Pachtvertrag nicht verlängert werden ſollte, wird den Mietern von der Vermieterin die Hälfte der entſtehenden Koſten erſtattet. § 3. Sämtliche Betriebskoſten dieſer Anlage lelek⸗ triſche Kraft uſw.), ausgenommen die Koſten (Löhne) für die Bedienung, tragen Mieter. Sie übernehmen auf ihre Koſten die Unterhaltung der Anlage. Hierbei liegen ihnen alle Leiſtungen zur Herſtellung von Schäden und Zerſtörungen, zu Ausbeſſerungen und Erneuerungen uſw. ob, ſoweit ſolche nicht ausdrücklich in dem § 11 des Vertrages von der Stadtgemeinde übernommen ſind. Der letzte Abſatz des § 10 des Vertrages findet auch hin⸗ ſichtlich der jetzigen Anlage Anwendung. § 4. Als Sicherheit für alle durch dieſen Nachtrags⸗ vertrag übernommenen Verbindlichkeiten wird der von den Mietern gemäß § 20 des Hauptvertrages hinterlegte Betrag mitverhaftet. Die Parteien haben dieſen Nachtrag, der in je einem Exemplar für die Vermieterin und die Mieter ausgefertigt iſt, geleſen, genehmigt und unter⸗ ſchrieben. Charlottenburg, den Namens der Vermieterin. Der Magiſtrat. Mai 1910. Die Mieter. Druckſache Nr. 146. Vorlage betr. Anlage eines Spielplatzes auf Weſtend. urſchriftlich mit den Akten Fach 5 Nr. 4 Bd. III1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Anlage eines Spielplatzes auf dem ſtädtiſchen Grundſtück neben den Berliner Waſſerwerken auf Weſtend werden 65 000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Trotz langjähriger, eifriger Bemühungen war es bisher nicht möglich, einen Spielplatz zu erhalten, auf dem Schulen und Vereine in größerer Anzahl gleichzeitig ſpielen konnten, und der auch genügend Platz zur Veranſtaltung des alljährlich ſtattfindenden Spielfeſtes bot. Durch den Ankauf des Grund⸗ ſtücks auf Weſtend neben den Berliner Waſſerwerken und den Kirchhöfen der Luiſen⸗ und der Kaiſer⸗ Wilhelm⸗Gedächtnis⸗Gemeinde ſteht uns nunmehr ein günſtig gelegenes und für dieſe Zwecke aus⸗ reichend großes Gelände zur Verfügung. Das Grundſtück erſtreckt ſich in einer Länge von etwa 870 m und einer Breite von 115 m von der Span⸗ dauer Chauſſee nach Norden bis faſt zur Berlin-— Hamburger Eiſenbahn. Auf Antrag der Schul⸗ deputation haben wir für einen Spielplatz ein Stück