—— 258 — Dieſen Mehrausgaben ſtehen bei anderen Nummern beider Abſchnitte des Krankenhaus⸗Etats Minderausgaben gegenüber und zwar beim Ab⸗ ſchnitt 1, Krankenhaus Weſtend, 14 154,81 ℳ, beim Abſchnitt 2, Krankenhaus Kirchſtraße, 490,88 ℳ, mithin zuſammen 14 645,69 . Zu 1. Die Etatsſumme für Heizungs⸗ und Brennvorräte iſt für 1909 gegen das Vorjahr um 10 000 ℳ vermindert worden, weil billigere Kohlen⸗ preiſe erwartet wurden. Wenngleich nun auch tat⸗ ſächlich ein geringes Sinken der Preiſe eingetreten iſt, ſo iſt dies doch nicht in dem Maße geſchehen, wie es angenommen war und der Verminderung des Anſatzes entſprochen hätte. Des weiteren kommt für die Überſchreitung noch in Betracht, daß infolge des ſtarken Zudranges zum Krankenhauſe während der Wintermonate ſtändig alle Krankenabteilungen belegt waren und demgemäß nicht nur durch die Be⸗ heizung der Anſtalt, ſondern auch durch den ſtärkeren Betrieb in der Koch⸗ und Waſchküche und durch die vielfache Inanſpruchnahme der Des⸗ infektionsapparate ein erhöhter Dampfverbrauch herbeigeführt iſt. Hierzu ſei bemerkt, daß die Durchſchnitts⸗ belegung des Krankenhauſes Weſtend in den Winter⸗ monaten des Jahres 1909 ſich wie folgt ſtellte: September 567, Oktober 583, November 600, Dezember 571, Januar 582, Februar 614 und März 601 gegen 527, 531, 553, 563, 551, 576 und 592 Köpfe in den gleichen Monaten des Vorjahres. Zu 2. Nachdem im Jahre 1908 die Luftkanäle der Pavillons gründlich in Stand geſetzt worden ſind, iſt die früher nur ſtundenweiſe betriebene Ventilationsanlage (Pulſionslüftung) nunmehr zur Erzielung einer einwandsfreien Lüftung der Krankenräume faſt ununterbrochen in Gebrauch ge⸗ weſen. Der dadurch entſtandene erhöhte Strom verbrauch hat im Jahre 1909 rund 1800 ℳ Mehr⸗ koſten verurſacht. Weiter iſt auch durch die neu⸗ eingeführte Steuer für Glühkörper eine nicht vor⸗ geſehene Belaſtung der Poſition eingetreten. Schließlich kommt hier ebenfalls, wie bei der Heizungspoſition, die ſtarke Belegung der Anſtalt in Betracht, die eine vermehrte Tätigkeit im Opera⸗ tionshauſe, auch vielfach in der Nacht zur Folge hatte und ebenſo auch eine ſtärkere Benutzung der Fahrſtühle und damit erhöhte Betriebskoſten mit ſich brachte. Zu 3. Der Anſatz entſprach der Veranlagung für 1909. Nachdem jedoch der Anſchluß des Grund⸗ ſtücks an die Kanaliſation im Neuen Fürſtenbrunner Weg erfolgt war, iſt die Kanaliſationsgebühr vom 1. 7. 1909 ab auf 3 514,56 ℳ. für das Jahr erhöht und dadurch die angeführte Überſchreitung herbei⸗ geführt worden. Zu 4. Die Etatsſumme für Heizungs⸗ und Brennvorräte iſt hier unter denſelben Voraus⸗ ſetzungen, wie zu 1, ebenfalls um 1000 ℳ vermindert worden. Ferner kommt hier noch in Betracht, daß die Anſtalt mit Rückſicht auf die Säuglingsſtation andauernd ſchon ſeit September geheizt werden mußte, was einen größeren Verbrauch an Kohlen zur Folge hatte. Die Mehrkoſten ſind unvermeidlich geweſen. Ihnen ſtehen jedoch, wie bereits eingangs erwähnt, bei anderen Nummern größere Minderausgaben gegenüber. Wir folgen mit unſerem Antrage auf Nach⸗ bewilligung der aufgeführten Beträge einem Be⸗ ſchluſſe der Krankenhaus⸗Deputation. Charlottenburg, den 12. Mai 1910. Der Magiſtr a t. Matting Boll. i. V. Xv. 1050. Druckſache Nr. 148. Vorlage betr. Erwerb von Separationsflächen. Urſchriftlich mit Heft 98 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Vertrage mit dem Vertreter der Sepa⸗ rationsintereſſenten über den Erwerb von Separationsflächen aus dem Rezeſſe von Lützow vom 16. Februar 1910 — Nr. 1153 des Urkundenverzeichniſſes wird zu⸗ geſtimmt. . Die zu 1 erforderlichen Mittel in Höhe von 4200 ℳ ſind dem Ordinarium des Straßen⸗ bauetats zu entnehmen. 3. Der Erlös aus dem ſpäteren Verkauf der Separationsflächen, ſoweit ſie Bauland dar⸗ ſtellen, iſt dem Straßenregulierungsfonds zu⸗ zuführen. Aus der in den Jahren 1856—1858 abge⸗ ſchloſſenen Separation der früheren Feldmarken Lützow und Charlottenburg ſind noch die auf Blatt 55a ff der Akten aufgeführten Wege⸗ und Grabenflächen vorhanden; ſie gehören der Gemein⸗ ſchaft der Separationsintereſſenten, ihre Lage iſt aus dem den Akten vorgehefteten Plane erſichtlich. Der Vertreter der Separationsintereſſenten, Ge⸗ heimer Regierungsrat Gundlach, iſt an uns mit dem Antrage herangetreten, die Separationsflächen durch die Stadtgemeinde erwerben zu laſſen, weil bei der vorgeſchrittenen Bebauung des Stadt⸗ gebiets die Zweckbeſtimmung der Flächen zum größten Teil erfüllt iſt. Es empfiehlt ſich, dem An⸗ trage zu entſprechen. Soweit die Separations⸗ flächen aus dem Rezeſſe von Lützow in Frage kommen, haben die Verhandlungen zu dem unten abgedruckten Vertrage vom 16. Februar d. J. ge⸗ führt. Die Verhandlungen über den Erwerb der Flächen, die zur Separation von Charlottenburg gehören, ſind eingeleitet, aber bisher noch nicht zum Abſchluß gebracht, da die Beſchaffung der kataſter⸗ mäßigen Unterlagen mit beſonderen Schwierig⸗ keiten verknüpft und langwierig iſt. Aus der Separation von Lützow kommt für den Erwerb eine Geſamtfläche von 59 290 qm in Betracht. Hiervon entfallen: 2) in bereits regulierte Straßen b) in unregulierte Straßen c) in Bauland 1⁰ . 58 667 qm 287. „ wie oben 59 290 qm. Der größte Teil der Flächen fällt in regulierte Straßen. Nach dem Vertrage ſind die Separations⸗ intereſſenten verpflichtet, die geſamten Flächen frei von Schulden und privatrechtlichen Belaſtungen jeder Art an die Stadtgemeinde aufzulaſſen. Die Stadtgemeinde hat als Gegenleiſtung für die unter aufgeführten Baulandflächen einen Kaufpreis von 12,50 ℳ für das qm, zuſammen alſo 3365“ 12,50 — 4200 ℳ zu zahlen: für die unter a und b auf⸗ geführten Flächen hat ſie lediglich die rezeßmäßigen Pflichten zu erfüllen, die ſich aus der rezeßmäßigen