für ſich Stempelſteuerfreiheit auf Grund des § 4e Stempelſteuergeſetzes in Anſpruch. Die Koſten, Stempel und Steuern aus der Veräußerung und Auflaſſung des an die Geſellſchaft veräußerten Grundſtücks trägt dieſe, ſoweit nicht die Befreiungsvorſchrift des § 4 Stempelſteuergeſetzes auch ihr gegenüber Platz greift. Der Fluchtlinien⸗ plan der Straße 6—vI hat gemäß § 8 Fluchtlinien⸗ geſetzes offengelegen. § 6. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordnetenverſammlung zu Charlottenburg, ſowie den Bezirksausſchuß in Potsdam abhängig. Wird die Erteilung dieſer Genehmigungen nicht bis zum 1. Juli 1910 der Geſellſchaft ſchriftlich mitgeteilt, 267 ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterzeichneten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden: Hermann Graupe. Bahnhof Jungfernheide⸗Boden⸗Aktiengeſellſchaft Henſel. Hein ecke. ppa Iohannes Henſel. Robert einecke. Beurkundet Dr Adolf Maier, Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Charlottenburg, den 20. Mai 1910. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kanfmann. Manompeſaß und Druck von Adolf Gery §. m. b. §., Charlontenburg.