— 28 —— hängende Schlafraumzettel (§ 1 Abſ. 2 der Polizei⸗ verordnung). § 11. Abſtellung der in Schlafſtellen vorgefundenen Mißſt ände. UÜber vorgefundene Mängel berichtet das Wohnungsamt alsbald der Polizei, welche die zur Abſtellung der Mängel erforderlichen Anordnungen erläßt und dieſe gleichzeitig dem Wohnungsamte mitteilt. Dieſem liegt es alsdann ob, die Befol⸗ gung der polizeilichen Anordnungen zu überwachen und nötigenfalls die Polizei zu deren Durchführung im Wege des Zwanges zu veranlaſſen. Charlottenburg, den Der Magiſtrat. Charlottenburg, den 3. Juni 1910. Der Stadtverordneten⸗VBorſteher. Kaufmann. Monotppeſatz und Druck von Adolf Gertz G. m. b. H., Charlottenburg.