Doar! 287 — a gen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 158. Mitteilung betr. Abänderung der Geſchäfts⸗ anweiſung für die Armenkommiſſionen. An die Stadtverordnetenverſammlung. In der ſeit dem 1. April 1907 in Kraft befind⸗ lichen neuen Geſchäftsanweiſung für die Armen⸗ kommiſſionen werden die Armenpflegerinnen den Armenpflegern mit der einzigen Ausnahme völlig gleichgeſtellt, daß Armenpflegerinnen kein be⸗ ſtimmtes Revier überwieſen erhalten, ſondern von Fall zu Fall mit Prüfungen und Auszahlungen uſw. zu betrauen ſind. Es beſtanden damals Bedenken, ob die Zuteilung eines beſtimmten Reviers auch an die weiblichen Mitglieder der Armenkommiſſionen nicht unter Umſtänden zu Unzuträglichkeiten für ſie ſelbſt führen könnte. Inzwiſchen haben die vorhandenen Armenpflege⸗ rinnen weitere drei Jahre praktiſch gearbeitet und in den Kommiſſionen, denen ſie angehören, ſind ihnen zahlreiche, zum Teil recht ſchwierige Fälle zur Prüfung und Bearbeitung übertragen worden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß ſie die ihnen über⸗ tragenen Geſchäfte genau ſo ſorgfältig und mit dem⸗ ſelben praktiſchen Erfolg erledigt haben wie ihre männlichen Kollegen, und die Befürchtung, ſie könnten unter Umſtänden einmal in Schwierig⸗ keiten und Gefahren geraten, hat ſich mcht als be⸗ gründet erwieſen. Schon jetzt ſind ſtillſchweigend einige Kommiſſionen dazu übergegangen, Armen⸗ pflegerinnen auch zur Verwaltung von Revieren heranzuziehen, ohne daß ſich daraus irgendwelche Unzuträglichkeiten ergeben haben. Dem Armen⸗ kommiſſions⸗Vorſteher bleibt es immer überlaſſen, in beſonderen Fällen einen anderen Armen⸗ pfleger mit der Prüfung zu beauftragen, wie dies auch bei den männlichen Armenpflegern häufig geſchieht. Die Armendirektion hat daher nunmehr erklärt, daß ſie nichts dagegen zu er⸗ innern hat, wenn auch den Armenpflegerinnen beſtimmte Reviere überwieſen werden. Wir ſind dieſem Beſchluſſe beigetreten und haben beſchloſſen, den 2. Abſatz des § 5 der Geſchäftsanweiſung auf⸗ zuheben und ſo auch den letzten noch zwiſchen Armenpflegern und Armenpflegerimnen beſtehenden Unterſchied zu beſeitigen. Wir erſuchen die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung, von dieſer Anderung der ihr ſeinerzeit zur Kenntnisnahme vorgelegten Geſchäftsanweiſung Kenntnis nehmen zu wollen. Charlottenburg, den 18. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Samter. u. 1. V. VIIIa Gi 415. Druckſache Nr. 159. Mitteilung betr. Aſyl für Obdachloſe für Groß⸗ Berlin. Die Stadtverordnetenverſammlung hatte uns am 1. Juni 1904 erſucht, mit den Gemeindeverwaltungen von Groß⸗ Berlin behufs Errichtung eines gemeinſchaft⸗ lichen Aſyls für Obdachloſe für Groß⸗Berlin in Verbindung zu treten, und am 20. März 1907 erneut erſucht, Erwägungen darüber einzuleiten, ob es ſich nicht empfiehlt, einen 3weckverband innerhalb Groß⸗Berlins anzuſtreben, durch den auch in Charlottenburg obdachlos gewordene Ledige in einem Aſyl Aufnahme finden können. Wir waren, wie wir der Verſammlung ſeinerzeit mitgeteilt haben, zunächſt nicht in Verhandlungen getreten, weil Bedenken gegen Obdachloſenaſyle überhaupt laut geworden waren. Eine demnächſt an den Magiſtrat in Berlin gerichtete Anregung, zur Beſprechung der Angelegenheit eine gemein⸗ ſame Sitzung einzuberufen, blieb längere Zeit unbeantwortet; erſt am 22. November 1909 er⸗ hielten wir die Nachricht, daß der Magiſtrat Berlin beſchloſſen habe, uns anheimzugeben, zu den Verhandlungen einzuladen, an denen er bereit ſei, ſich zu beteiligen. Auf unſere Einladung ſind dann am 9. Februar d. J. Vertreter der Gemeinden Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Wil⸗ mersdorf, Lichtenberg, Weißenſee, Pankow und Friedenau zu einer Erörterung der Frage zu⸗ ſammengetreten. Bei der Beſprechung ergab ſich allgemeine Übereinſtimmung darüber, daß die Er⸗ richtung eines neuen gemeinſamen Aſyls für Ob⸗ dachloſe im Weſten von Groß⸗Berlin nicht empfohlen werden könne. Ein ſolches zweites großes Aſyl würde den Zudrang von Perſonen, die, ohne eine