—— 289 — 7. Mai 1909⸗ 274 neue Kranke unterſucht wurden, hat die Zahl der Neuaufnahmen in den gleichen Wochen des laufenden Jahres nicht weniger als 456 betragen; insgeſamt ſind in dem gleichen Zeit⸗ raum 1909 821 Kranke, dagegen 1910 nicht we⸗ niger als 1620 Kranke zur Unterſuchung in den Sprechſtunden erſchienen. Die vermehrte Zahl der Kranken bedingt auch eine erhöhte Inanſpruch⸗ nahme der für photographiſche Aufnahmen mittels Röntgen⸗Apparates vorgeſehenen Mittel. Dieſe photographiſchen Aufnahmen bilden bei gewiſſen zweifelhaften Fällen ein unentbehrliches Er⸗ gänzungsmittel zur Stellung der Diagnoſe, ins⸗ beſondere zur Entſcheidung der Frage, ob eine Heilſtättenbehandlung geboten erſcheint oder nicht. Es war früher daran gedacht, dieſe Aufnahmen in einem der ſtädtiſchen Krankenhäuſer vornehmen zu laſſen. Nach eingehenden Verhandlungen hat ſich das jedoch als unmöglich erwieſen, und es wurden 1000 ℳ in den Etat eingeſtellt, um daraus die entſtehenden Koſten zu beſtreiten. Bei der Eröffnung des Cecilienhauſes, in dem ſich die ſtädtiſche Fürſorgeſtelle befindet, hatte der Vater⸗ ländiſche Frauen⸗Verein, zugleich für die Zwecke ſeiner Krankenanſtalt, ein Röntgenkabinett im Hauſe eingerichtet, und auch die Fürſorgeſtelle hat davon gegen Bezahlung der Koſten gern Ge⸗ brauch gemacht. Die Koſten für die Unterhaltung des Röntgen⸗Kabinetts waren jedoch ſo hoch, daß fich der Vaterländiſche Frauen⸗Verein gezwungen ſah, die weitere Benutzung einzuſtellen: die Für⸗ ſorgeſtelle war dadurch gezwungen, die Aufnahmen wieder, wie ſchon vorher, in einer großen Ber⸗ liner Spezialanſtalt machen zu laſſen, die für jede Aufnahme 15 ℳ berechnet. Bei der gegenwärtigen überaus ſtarken Inanſpruchnahme der Fürſorge⸗ ſtelle reichen aber die im Etat vorgeſehenen 1000 bei weitem nicht aus, um die unbedingt erforder⸗ lichen Aufnahmen machen laſſen zu können Im Jahre 1909 ſind insgeſamt 8395 Kranke in den Sprechſtunden unterſucht worden, darunter 2834 neue Patienten; nach den für die erſten Wochen vorliegenden Zahlen darf für das Jahr 1910 mit Sicherheit auf eine weſentlich erhöhte Geſamtzahl gerechnet werden. Selbſt wenn von dieſen Kranken — was ſelbſtverſtändlich geſchieht — nur eine mi⸗ nimale Zahl mit dem Röntgenapparat photo⸗ graphiert wird, werden doch für 1910 ſchätzungs⸗ weiſe mindeſtens 200 ſolche Aufnahmen unbedingt erforderlich werden. Es bedarf ſomit bei einem Preiſe von 15 für jede Aufnahme mindeſtens der Summe von 3000 ℳ, alſo emer Verſtärkung der jetzt vorgeſehenen Summe um 2000 ℳ. Einem Antrage der Deputation für die Ge⸗ ſundheitspflege folgend, beantragen wir daher die 1 2 von 2000 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ onds. 8 Charlottenburg, den 27. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Samter. u. 1. V. IIIs 919. Druckſache Nr. 163. Vorlage betr. Entſchädigung ſür Zinsverluſt bei verſpäteter Einlöſung gekündigter Stadtanleihe⸗ ſcheine. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Den Inhabern Charlottenburger Stadt⸗ anleiheſcheine wird auf Antrag bei verſpäteter Einlöſung gekündigter Anleiheſcheine eine Entſchädigung für Zinsverluſte in Höhe von 2 % des gekündigten Kapitalbetrages be⸗ willigt (Depoſitalzinſen). 1 . Die Maßnahme zu 1 findet Anwendung auf alle durch künftige Ausloſungen be⸗ troffenen Anleiheſcheine; für die rückliegende Zeit wird eine Entſchädigung nicht gewährt. 3. Der für das Rechnungsjahr 1910 erfor⸗ derliche Betrag in Höhe von etwa 1500 iſt dem Diſpoſitionsfonds zu entnehmen. Wir haben bisher an dem Grundſatz feſt⸗ gehalten, daß es Pflicht eines jeden Inhabers von Wertpapieren ſei, ſich in geeigneter Weiſe von Aus⸗ loſungen ſeiner Wertpapiere Kenntnis zu ver⸗ ſchaffen, und haben deshalb die Gewährung von Entſchädigungen für Zinsverluſte bei verſpäteter Einlöſung gekündigter Anleiheſcheine, etwa in Form von Depoſitalzinſen, ſtets abgelehnt. Neuer⸗ dings ſind wir dieſer Frage nochmals näher ge⸗ treten und haben durch Vermittelung der Zentral⸗ ſtelle des Deutſchen Städtetages eine Umfrage bei allen größeren Stadtgemeinden veranſtaltet, wie ſich dieſe zu der Angelegenheit ſtellen. Die Umfrage hat ergeben, daß eine größere Anzahl Stad:⸗ gemeinden Entſchädigungen von 1 bis 3% des ge⸗ kündigten Kapitalbetrages für nicht rechtzeitig en⸗ gelöſte Obligationen gewährt. Die meiſten dieſer Städte vergüten 2%. Ein Rechtsanſpruch auf derartige Depoſitalzinſen wird nirgends ein⸗ geräumt; die Gewährung der Zinſen geſchieht lediglich aus Billigkeitsgründen. Mit Rückſicht darauf, daß die gekündigten Kapitalien nicht nutzlos liegen bleiben, ſondern der Stadtgemeinde zur Verfügung ſtehen, und nutzbar verwendet werden, beabſichtigen auch wir, ebenfalls aus Billigkeits⸗ gründen, den bisherigen Standpunkt aufzugeben und dem Beiſpiele dieſer Stadtgemeinden zu folgen. In Übereinſtimmung mit der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation haben wir deshalb unſeren An⸗ trägen zu 1 bis 3 entſprechend beſchloſſen. Auf die rückliegende Zeit glaubten wir die Bewilligung nicht ausdehnen zu ſollen, weil ſich hier eine Grenze kaum finden läßt und die bisherigen Anträge bereits abſchlägig beſchieden worden ſind. Wir bemerken, daß auch die Stadt Berlin die Gewährung von Depoſitalzinſen in Ausſicht genommen hat; die bezüglichen Verhandlungen ſchweben daſelbſt noch. Charlottenburg, den 30. Mai 1910. Der Magiſtrat. Matting Sch ol tz. . 1. V. v. F. 983/09. 10