4. Die Koſten der Kanaliſierung in Höhe von 5300 ℳ ſind in das Extra⸗Ordinarium des Kanaliſationsetats für 1910 einzuſtellen. 5. Die mit den Anliegern Siebert, Przewowsky und Wagner abgeſchloſſenen Regulierungs⸗ verträge — Nr. 1009, 1008, 1076, 1077, 1124, 1125, 1180 des Urkundenverzeichniſſes — werden genehmigt. Nachdem die Regulierung der Kaiſerin⸗ Auguſta⸗Allee in ihren Hauptbeſtandteilen beendet iſt und die Regulierung der Braheſtraße von der Keplerſtraße bis zur Tauroggener und letzterer Straße bis zur Osnabrücker Straße beſchloſſen iſt und bevorſteht, empfiehlt ſich die alsbaldige Regulierung der Straße auf der Weſtſeite des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes (Keplerſtraße) zwiſchen Os⸗ nabrücker und Braheſtraße, um der Gegend am Guſtav⸗Adolf⸗Platz möglichſt bald ein beſſeres Gepräge zu geben. Die Koſten der Regulierung dieſes Straßenteils betragen anſchlagsmäßig 51 500 ℳ. Da der Straßenteil nur auf einer Seite bebaubar iſt, ſind nach den ortsſtatutariſchen Be⸗ ſtimmungen von den Anliegern nur 24 050 ℳ einziehbar, ſo daß die Stadtgemeinde einen Zuſchuß von 51 500 — 24 050 27 450 ℳ zu leiſten haben würde. Die Verhandlungen mit den An⸗ liegern haben aber das Ergebnis gehabt, daß die Anlieger vertraglich rund 46 900 ℳ übernommen haben. Der von der Stadtgemeinde zu leiſtende Zuſchuß vermindert ſich dadurch auf rd. 4600 ℳ. Das Straßenland wird von den Anliegern unent⸗ geltlich an die Stadtgemeinde abgetreten. Die Regulierungskoſten von 51 500 ℳ ſind zunächſt vorſchußweiſe zu Laſten des Straßen⸗ regulierungsfonds zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes hat durch die von den Anliegern zu leiſtenden Beiträge zu erfolgen. Der durch dieſe Beiträge nicht gedeckte Reſt der Regulierungs⸗ koſten von etwa 4600 ℳ iſt auf das Ordinarium des Straßenbauetats zu übernehmen. Die Über⸗ nahme dieſes Reſtbetrages auf die Stadtgemeinde entſpricht dem Intereſſe der Stadtgemeinde an der möglichſt baldigen Regulierung des Straßenteils. Die Koſten der Kanaliſierung in Höhe von 5300 ℳ ſind in das Extra⸗Ordinarium des Kana⸗ liſationsetats für 1910 einzuſtellen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 1. Juni 1910. Der Magiſtrat. Matting. Dr Maier. IX D 868. Druckſache Nr. 173. Borlage betr. Regulierung der Platanenallee zwiſchen Kaſtanien⸗ und Lindenallee. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 7 Nr. 8( und der Mappe III Nr. 11 enthaltend 2 Pläne an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Platanenallee zwiſchen der Kaſtanien⸗ und Lind enallee auf ſtädtiſche Koſten wird zugeſtimmt. II. Die Koſten der Freilegung, Pflaſterung, Ent⸗ wäſſerung, Beleuchtung und Bepflanzung des zu I1 genannten Straßenteils, welche auf 296 —— 93 600 ℳ veranſchlagt ſind, ſind wie ſolgt zu entnehmen. a) 1 77 4. aus dem Überſchuß des Jahres b) der Reſt von 43 600 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds des Jahres 1910. Die Koſten der Kanaliſierung ſind in der an⸗ ſchlagsmäßigen Höhe von 10 200 ℳ in das Extraord narium des Kanaliſationsetats für 1910 einzuſtellen. Durch Gemeindebeſchluß vom 13./19. De⸗ zember 1906 — Druckſache 488 — ſind wir er⸗ mächtigt worden, das geſamte bebauungsplanmäßige Straßenland der Platanenallee in ihrem hiſtoriſchen Teile zwiſchen Ahorn⸗ und Kaſtanienallee entweder freihändig zum Höchſtpreiſe von 28 ℳ für das qm zu erwerben oder, ſoweit ein Erwerb zu dieſem Preiſe nicht zu erreichen iſt, zur Enteignung zu bringen und die Koſten zunächſt vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Deckung des Vorſchuſſes blieb einem beſonderen Gemeindebeſchluſſe vorbehalten. Wir ſind dabei, die Enteignung durchzuführen: in dem Teil zwiſchen Kaſtanien⸗ und Lindenallee iſt das geſamte bebauungsplanmäßige Straßenland der Platanenallee inzwiſchen in unſeren Beſitz übergegangen, während in dem anderen Teil zwiſchen Linden⸗ und Ahornallee das Enteignungs⸗ verfahren noch ſchwebt. Wir bitten nunmehr über die Bereitſtellung der Mittel Beſchluß zu faſſen. Da es ſich um den Erwerb von Straßenland zur Verbreiterung des hiſtoriſchen Teils einer Straße handelt, welches im dauernden Beſitz der Stadt⸗ gemeinde verbleibt, ſo ſind wir der Auffaſſung, daß die Koſten für dieſen Grunderwerb aus Anleihe⸗ mitteln zu beſtreiten ſind, wie es beiſpielsweiſe auch bei dem Grunderwerb zur Freilegung der Hardenbergſtraße und der platzartigen Erweiterung an der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee geſchehen iſt. Die Höhe der geſamten Grunderwerbskoſten zur Frei⸗ legung der Platanenallee zwiſchen Ahorn⸗ und Kaſtanienallee ſteht noch nicht feſt; wir beab⸗ ſichtigen den erforderlichen Betrag in die dem⸗ nächſt zu beantragende neue Anleihe einzuſtellen und werden die Genehmigung hierzu bei der Stadtverordnetenverſammlung demnächſt bean⸗ tragen. 7 In denm Teil der Platanenallee zwiſchen Kaſtanien⸗ und Lindenallee iſt das zur bebauungs⸗ planmäßigen Verbreiterung der hiſtoriſchen Straße erforderliche Straßenland uns bereits im ganzen Umfange übergeben und inzwiſchen freigelegt: die Grundſtückseinſriedigungen ſind entſprechend zurück⸗ geſetzt. Dadurch ſind neben den befeſtigten ſchmalen Bürgerſteigen, weſche ſich jetzt auf beiden Seiten des chauſſierten Fahrdammes befinden, breite ſandige Streifen entſtanden, die in ihrem unbefeſtigten Zuſtande einen unſchönen Anblick gewähren und nicht dazu beitragen können, den Anbau zu fördern. Nur auf der Südſeite der Straße ſind vor einigen Grundſtücken die ſchon vor längerer Zeit freigelegten Straßenlandflächen von uns notdürftig aus laufenden Mitteln befeſtigt. Es liegt aber im dringendſten Intereſſe der Stadt, daß hier der 111. Anbau nach Kräften gefördert und der unſchöne Zuſtand ſobald als möglich beſeitigt wird. Auch die Rückſicht auf den vornehmen Charakter des Reichs⸗ kanzlerplatzes und ſeiner Umgebung erfordert dies. Wir haben uns daher entſchloſſen, dieſen Teil der Platanenallee zwiſchen Kaſtanien⸗ und Linden⸗ allee noch in dieſem Jahre definitiv zu regulieren