in derſelben Weiſe, wie den weſtlich anſchließenden nicht hiſtoriſchen Straßenteil zwiſchen Kaſtanien⸗ allee und Leiſtikowſtraße (früher Straße 25), welcher nach Maßgabe des Gemeindebeſchluſſes vom 8./14. Oktober 1908 — Druckſache 392 — in dieſeim Frühjahr reguliert worden iſt. Die in der Mappe befindlichen beiden Pläne veranſchau⸗ lichen den gegenwärtigen Zuſtand (Bl. 1) und den künftigen Zuſtand nach der geplanten Regulierung (Bl. 2) in dem Straßenteil zwiſchen Kaſtanien⸗ und Lindenallee. Die Koſten dieſer Regulierung ſind auf 93 600 ℳ veranſchlagt und müſſen bereit⸗ geſtellt werden. Da dieſer Straßenteil hiſtoriſchen Tharakter hat, ſo kann eine Wiedereinziehung der Regulierungskoſten von den Anliegern auf Grund des Fluchtliniengeſetzes nicht ſtattfinden. In wie weit eine Wiedereinziehung von Koſten auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 20. März 1902 (§ 9 K. A. G.) ſtattfinden muß, bleibt beſonderer Be⸗ ſchlußfaſſung vorbehalten. Vorläufig müſſen die geſamten Mittel der Regulierung (Pflaſterung) bereit geſtellt werden. Die auf die Pflaſterung eingehenden Beiträge würden demgemäß dem Ordinarium des Hauptetats, das inſoweit als Vorſchußträger anzuſehen iſt, zu erſtatten und dort zu verrechnen ſein. Es empfiehlt ſich aber, nicht die ganzen Koſten dem Dispoſitionsfonds für 1910, ſondern einen Teilbetrag von 50 000 ℳ. aus dem Überſchuß des Jahres 1909 zu entnehmen, nach⸗ dem ſich jetzt bei dem Abſchluß der Kaſſenbücher ergeben hat, daß dieſer ſeine früher geſchätzte Höhe wider Erwarten überſteigen wird. Der Reſt von 43 600 ℳ ſoll dem Dispoſitionsfonds für 1910 entnommen werden. Die Koſten der Kanaliſierung, welche auf 10 200 ℳ veranſchlagt ſind, ſollen aus den für den Ausbau der Kanaliſation vorgeſehenen Anleihemitteln beſtritten und deshalb in das Extra⸗ ordinarium des Kanaliſationsetats für 1910 nach⸗ träglich eingeſtellt werden. Was den öſtlich anſchließenden Teil der Pla⸗ tanenallee zwiſchen Linden⸗ und Ahornallee be⸗ trifft, ſo beabſichtigen wir auch hier die endgültige Regulierung in derſelben Weiſe auszuführen, ſobald hier das zur Verbreiterung erforderliche bebauungs⸗ planmäßige Straßenland in unſern Beſitz über⸗ gegangen und freigelegt ſein wird, was jedoch vor⸗ ausſichtlich früheſtens erſt im Jahre 1911 eintreten wird. Die hierzu erforderlichen Koſten werden wir in den Etat für 1911 einſtellen. Mit unſeren Anträgen folgen wir einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗ Deputation. Charlottenburg, den 31. Mai 1910. Der Magi ſt rart Schuſt e hr us. Bredtſchneider. Dr Maier. 1N E. 926. 45 Druckſache Nr. 174. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ausweiſung von Fluchtlinien für eine Parallel⸗ ſtraße zur Bismarckſtraße zwiſchen Krumme⸗ und Seſenheimer Straße (Druckſache Nr. 150). Verhandelt Charlottenburg, den 1. Juni 1910. Anweſend: Stadtv. Bergmann, Harniſch, Klick, Wilt, Zander. nss 4 0 237 — — Seitens des Magiſtrats: Stadtſyndikus Dr Maier. Entſchuldigt: Stadtv. Dunck, Rackwitz. Nicht anweſend: Stadtv. Klau, Wagner, Wenig. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Klick. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 19. Mai 1910 — IX E. 837 — lautet wie folgt: Dem vorgelegten Plane für die Feſtſetzung von Fluchtlinien für eine Parallelſtraße zur Bismarckſtraße zwiſchen Krumme und Seſen⸗ heimer Straße, wird zugeſtimmt. Nach eingehender Beratung empfiehlt der Aus⸗ ſchuß einſtimmig der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung die Annahme der Magiſtratsvorlage. Berichterſtatter: Stad t v. Klick. v. g. . Bergmann, Nickel, Klick, Wilk, Zander, O. Harniſch. §t. V. 375. Druckſache Nr. 175. Borlage betr. Neu⸗ und Erweiterungsbaut en auf dem! Waſſerwerk Jungfernheide. Urſchrift lich mit Akten Fach 16 Nr. 7 nebſt 4 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Den vorgelegten Bauentwürfen für Neu⸗ und Erweiterungsbauten auf dem Waſſerwerk Jungfernheide, und zwar: 3) eines Gebäudes für Arbeiteraufenthalts⸗ räume, Bureau und Werkſtatt, b) eines Klärbeckens für die Abwäſſer der Sandwäſche, c) Erweiterung der Hof⸗ und Wegebe⸗ feſtigung und Verlegung der Zugänge zum Werk, d) Gasbeleuchtung für das Grundſtück urd die Maſchinenräume, wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten im Geſamtbetrage von 70 000 ℳ ſind aus Anleihemitteln zu decken. Zu a) Als Aufenthaltsraum für die auf dem Waſſerwerk Jungfernheide beſchäftigten Arbeiter dient zurzeit ein Raum im Keſſelhauſe. Dieſer Raum muß aber ſchon im nächſten Jahre zur Auf⸗ ſtellung neuer Dampfkeſſel benutzt werden. Im übrigen ſind die vorhandenen Waſcheinrichtungen unzureichend: Badeeinrichtungen ſind überhaupt nicht vorharden. Wir haber daher beſchloſſen, ein beſonderes Gebäude zu errichten, in welchem die erforderlichen Arbeiter — Aufenthalts⸗, Waſch⸗ und Baderäume mit den entſprechenden Einrich⸗ tungen — Brauſebäder, ein Wannenbad, Waſch⸗ ſtänder mit warmem und kaltem Waſſer, Speiſen⸗ wärmer, Kaffeekochmaſchine und dergl. — unter⸗ gebracht werden ſollen. IIn dieſem Gebäude ſind ferner vorgeſehen eine Werkſtatt, ein Bureauraum und ein bisher ſehr vermißter Raum zum Anſetzen der bakteriologi⸗