Dor!1 agen für die gtadtverordneten-Berſ ammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 188. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XII— 2—1 für 1910. Urſchriftlich mit den Akten Fach 5 Nr. 9 Bd. vI an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIV Abſchn. 2 Nr. 1 für 1910 — Beitrag der Stadtgemeinde zu den Koſten der hieſigen Königlichen Polizeiverwaltung — werden 22 368 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Gemäß § 5 des Polizeikoſtengeſetzes vom 3. 6. 1908 werden die von der Stadtgemeinde zu zahlenden anteiligen Polizeikoſten auf Grund des Etats der Königlichen Polizeiverwaltung vorläufig von dem Herrn Polizei⸗Präſidenten in Berlin feſt⸗ geſetzt. Zur Zeit der Aufſtellung des Stadthaus⸗ haltsetats für 1910 war es nicht möglich, auch nur ungefähre Angaben von dem Herrn Polizei⸗ Präſidenten zu erlangen. Wir haben daher in den Etat für 1910 nach überſchläglicher Berechnung den Betrag von 635 000 ℳ eingeſtellt. Nach der nun⸗ mehr im April d. I. eingegangenen vorläufigen Feſtſetzung des Polizeikoſtenanteils der Stadt⸗ gemeinde für das Rechnungsjahr 1910 betragen dieſe Koſten jedoch 657 368 ℳ. Es ſind mithin 22 368 ℳ in den Etat zu wenig eingeſtellt, die jetzt dem Dispoſitionsfonds entnommen werden ſollen. Die endgültige Feſtſetzung unſeres Koſten⸗ anteils erfolgt nach Schluß des Rechnungsjahres. Wir erſuchen um Zuſtimmung zu unſerem Beſchluſſe. Charlottenburg, den 13. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. IIIb 1092. Druckſache Nr. 189. Vorlage betr. Auflöſung der Krankenhausban⸗ Deputation und Bildung einer „Verſtärkten Hoch⸗ ban⸗Deputation“. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Krankenhaus b a u deputation wird auf⸗ gelöſt. 2. Für die folgenden Neubauten: 2) Erweiterungsbau des Krankenhauſes auf Weſtend, b) Neubau des Krankenhauſes für Geburts⸗ hilfe und c) Neubau des Krankenhauſes für Tuber⸗ kuloſe wird vorübergehend eine „Ver⸗ ſtärkte Hochbau⸗Deputation“ gebildet, be⸗ ſtehend aus den Mitgliedern der Hochbau⸗ Deputation und 6 weiteren Mitgliedern (2 Magiſtratsmitgliedern und 4 Stadtver⸗ ordneten bzw. Bürgerdeputierten). Während für den Erweiterungsbau des Krankenhauſes auf Weſtend noch die vorübergehende gemiſchte Krankenhaus bau⸗ Deputation zuſtändig iſt, gehören zurzeit die Angelegenheiten betreffend den Neubau des Krankenhauſes für Geburtshilfe und des Krankenhauſes für Tuberkuloſe zum Ge⸗ ſchäftsbereich der Hochbau⸗Deputation. Zur Ge⸗ ſchäftsvereinfachung empfiehlt es ſich indes, die Angelegenheiten aller drei Bauten einer Depu⸗ tation zu übertragen. Um andererſeits die ohnehin ſchon zahlreichen Deputationen nicht aus dieſer Ver⸗ anlaſſung noch zu vermehren, haben wir beſchloſſen, die Sonderdeputation für den Krankenhausbau aufzulöſen und für die in Rede ſtehenden drei Neu⸗ bauten — in Angliederung an die beſtehende ſtändige Hochbau⸗Deputation — eine „Verſtärkte Hochbau⸗Deputation“ zu bilden, und zwar nur vor⸗ übergehend bis zur Beendigung der betreffenden Bauten. Die Hochbau⸗Deputation beſteht Magiſtrats⸗ Stadtv. Mitglieder bzw. Bürg.⸗ deput. zurzeit aus 5 10 dazu infolge Verſtärkung 2 4 ſo daß die „Verſtärkte Hoch⸗ bau⸗Deputation“ beſtehen würde aus 14 11. —6. 21 Mitgliedern. Für den Fall der Zuſtimmung erſuchen wir, die Wahlen möglichſt noch vor den Ferien vor⸗ zunehmen. Charlottenburg, den 15. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Seeling. 1. 291. 2 2