— 322 — Druckſache Nr. 190. Vorlage betr. Herſtellung von Kabel⸗ und Waſſer⸗ kanälen vor dem Elektrizitätswerk. Urſchriftlich mit 1 Heft enthaltend Er⸗ läuterungsbericht, Koſtenanſchlag und Zeichnungen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Kabel⸗ und Waſſerkanäle vor dem Elek⸗ trizitätswerk unter der Straße „Am Spree⸗ bord“ und in den Gebäuden des Kraftwerks ſind nach den vorgelegten Plänen auszu⸗ führen. 2. Die Schlußbaurate von 80 000 ℳ wird bewilligt. Das zur Kondenſierung des Arbeitsdampfes im Kraftwerk erforderliche Kühlwaſſer wird der Spree z. 3. durch Rohrleitungen entnommen und wieder zugeführt, die unter dem Hof des Werkes verlegt ſind und neben dem Siemensſteg in den Fluß münden. Dieſe Rohrleitungen reichen für die im Betriebe befindliche Maſchinenanlage und auch für die neu in Auftrag gegebene Dampfturbine mit einer Geſamtleiſtung von ed. 16 000 Kilowatt noch aus, damit iſt aber ihre Leiſtungsfähigkeit erſchöpft. Aus dieſen vorhandenen Rohrleitungen fließt das Kühlwaſſer in einen unter dem Keller⸗ fußboden der neuen Maſchinenhalle befindlichen Waſſerkanal, aus dem es die Kondenſations⸗ pumpen abſaugen; ſeine Abmeſſungen ſind ſeiner zeit ſchon ſo groß gewählt, daß ſie für den jetzigen und ſpäteren Betrieb ausreichen, ſodaß nur eine Vergrößerung der Zu⸗ und Abflußleitungen er⸗ forderlich wird. 8 Mit Rückſicht auf die jetzt erfolgende Anlegung und Regulierung der Straße „Am Spreebord“ vor dem Elettrizitätswerk ſoll dieſe Vergrößerung jetzt vorgenommen werden, um die mit dem Wieder⸗ aufbruch der Straße und der Rampen, ihrer Stütz⸗ mauern und ſonſtigen Anlagen verbundenen Mehr⸗ koſten und Vertehrserſchwerungen zu vermeiden; in die durch Gemeindebeſchluß vom 21. Oktober / 10. November 1909 für die Erweiterung des Elek⸗ trizitätswerks bewilligte Summe von 1 000 000 ℳ iſt hierfür als erſte Baurate der Betrag von 20 000 eingeſetzt. Die neuen Anlagen ſollen in einer für den vollen Ausbau des jetzigen Kraftwerks, alſo für eine Geſamtleiſtung von etwa 50 000 Kilowatt aus⸗ reichenden Größe hergeſtellt werden. Die Einzel⸗ heiten der baulichen Anlage bitten wir aus den in dem anliegenden Heft beigefügten, von der Tief⸗ bau⸗Deputation ausgearbeiteten Zeichnungen, Be⸗ richt und Koſtenanſchlag zu entnehmen. Zum Ab⸗ fangen der im Waſſer mitgeführten ſchwimmenden Fremdkörper wird vorausſichtlich in die unter der Rampe anzulegende Reinigungskammer ein feſter Rechen oder eine mit ſelbſtändiger Reinigung ver⸗ ſehene maſchinelle Anlage eingebaut. Der am Ufer aufgeſtellte nicht mehr benutzte kleine Kran muß bei dieſer Gelegenheit entfernt werden. Der Zuflußkanal ſoll von der Spree bis zum Anſchluß an den oben erwähnten, bereits in der neuen Maſchininhalle vorhandenen Kanal her⸗ geſtellt werden, der Abflußkanal nur bis hinter die Außenmauer des Kraftwerks, da ſeiner Weiter⸗ führung im Innern zur Zeit die ſpäter in Fortfall kommenden Kondenſationsrohre der kleineren Dampfmaſchinen im Wege liegen. 1 Außer den Waſſerkanälen iſt zur Unterbringung der zahlreichen vom Kraftwerk nach der Stadt führenden Hochſpannungs⸗Speiſekabel und Bahn⸗ kabel ein vom Kraftwerk nach dem Siemensſteg führender Kabeltanal herzuſtellen. Die Geſamtkoſten ſind für den baulichen Teil auf 100 000 ℳ berechnet. Die noch nicht feſt⸗ ſtehenden Koſten für den mechaniſchen Teil der Waſſerreinigungsanlage werden durch beſondere Vorlage beantragt werden. Die nach Abzug der erſten Baurate von 20 000 ℳ verbleibende Differenz von 80 000 ℳ kann aus den für „Unvorhergeſehenes“ eingeſetzten Beträgen und den Erſparniſſen bei den anderen Poſitionen der für die Erweiterung des Elektrizitäts⸗ werks zur Verfügung geſtellten Summe von 1 000 000 Mark entnommen werden. Wir folgen mit unſerem Antrage dem Be⸗ ſchluß der Deputation für das Elektrizitätswerk. Charlottenburg, den 16. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Aſchenheim. XVIa 729. Druckſache Nr. 191. Vorlage betr. Annahme eines Legats. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 11 Nr. 5 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Stadtgemeinde von dem Rentner, früheren Apotheker Reinhold Anderſch aus⸗ geſetzte Vermächtnis von 48 000 ℳ wird an⸗ genommen. Das Legat iſt beim Sonderetat 6 (Stiftungen, Vermächtniſſe uſw.) nach⸗ zuweiſen. In ſeinem am 8. April 1910 eröffneten Teſtamente hat der Erblaſſer u. a. folgendes be⸗ ſtimmt: Die zur Sicherung der ausgeſetzten Renten beſtimmten Summen, alſo für meine Schweſter Ottilie Grengel, die Frau Anderſch, Fräulein Hirt und die Köchin Fraß fallen, wenn ſie durch den Tod der Bezugsberechtigten frei werden und ſoweit das der Fall iſt, nicht meinen Erben zu, ſondern ſollen folgende Verwendung finden: a) zweidrittel () der Summen ſind an die Stadtgemeinde Berlin, p) eindrittel (7ñ) an die Stadtgemeinde Charlottenburg als Legat auszuzahlen. Dieſe Legate ſollen als Apotheker Rein⸗ hold Anderſch'ſche Legate beſonders geführt und verwaltet werden, die aufkommenden Zinſen der an die gedachten Gemeinden aus⸗ zuzahlenden Summen ſollen zu dem Zwecke verbraucht werden, bedürftigen und würdigen Schulkindern ohne Unterſchied der Konfeſſion ein warmes Frühſtück zu gewähren. Die Art und Weiſe, wie dieſer Zweck durch⸗ zuführen iſt, überlaſſe ich der Schulverwaltung der beiden Gemeinden, welche i wird, die Gewährung des Frühſtücks der ſonſtigen Speiſung armer Kinder anzupaſſen. Wenn der von mir beſtimmte Zweck nicht zu erreichen iſt, dann ſollen die aufkommenden Zinſen einem ähnlichen Zwecke dienſtbar gemacht werden, z. B. zur Anſchaffung von