—— 332 b) Der Kaufpreis iſt aus dem Grundſtücks⸗ erwerbsfonds zu entnehmen. Die Erben der im Jahre 1909 verſtorbenen Witwe Anna Sala haben uns aus Anlaß der Erb⸗ auseinanderſetzung die zur Erbmaſſe gehörigen und oben bezeichneten Grundſtücke zum Kaufe an⸗ geboten. Nachdem der zuerſt verlangte Preis von 750 000 ℳ abgelehnt worden war, haben die Erben nunmehr den Kaufvertrag unter Zugrundelegung eines Preiſes von 650 000 ℳ. unter den üblichen Be⸗ dingungen abgeſchloſſen. Abgeſehen von den zu übernehmenden Hypotheken im Betrage von 202 532 ℳ werden die Grundſtücke laſtenfrei ver⸗ kauft. Die Barzahlung beträgt 447 468 ℳ. Den Reichsſtempel, ſowie die ſtädtiſche und reichs⸗ rechtliche Wertzuwachsſteuer tragen die Verkäufer; die übrigen Koſten trägt die Stadtgemeinde. Der Kaufpreis iſt angemeſſen. Als Anhalt für die Wertberechnung mögen folgende Angaben dienen: 1. Grund wert. 2) Berliner Str. 121 (16,3 m Front und — abzüglich des Vorgartenlandes — 80 m Tiefe) — 92 Quadratruten im Werte von je 3000 ℳ 276 000 ℳ b) Hinterland zu Berliner Str. 121 — 28 Quadratruten im Werte von je 800 ℳ. c) Spreeſtraße 39/40 (30,„5 m Front und etwa 61 m Tiefe) 138,32 Quadratruten im Werte 8 von 1700 ) Hinterland zu Spreeſtraße 39/40 — 36,73 Quadratruten im Werte von je 800 ℳ 29 384 „ Der Grundwert beträgt demnach 562 928 2. Gebäudewert. In der Annahme, daß die Ge⸗ bäude noch 5 Jahre ſtehen, werden, haben wir als Gebäude⸗ wert den fünffachen Betrag des Nettomietertrages (28 831 — 20 % Werbungskoſten mit 5766 23 065) angenommen, 22 400 7¹ 235 144 „ alſo 5. 23 0685 — 115 325 ℳ Danach würde der Verkaufswert Oerragen . 678 253 / Die Ertragsberechnung ergibt folgendes Bild. Die Grundſtücke bringen nach den z. 3t. geltenden Mietsverträgen eine Miete von . 24 831 ℳ, dazu kommt noch der Mietsertrag, der aus der bisher von der Erblaſſerin be⸗ wohnten und z. 3t. nicht vermieteten Villa zu erzielen iſt, mtüww.. 4 000 „ ſo daß der Geſamtmietsertrag .. 28 831 beträgt. Demgegenüber berechnen ſich die jährlichen Ausgaben bei einem Kaufpreiſe von 650 000 ℳ wie folgt: 2) Zinſen für die zu übernehmenden Hypothetenn 9 586 ℳ ) Verzinſung des Reſtkaufgeldes au 2 I 17 010 „ c) Verzinſung der etwa 7000 ℳ 9 20 4 Koſten — 280 „ 20 % der Miete für Abgaben und Aach 5 766 „ Die Ausgaben 42 mithin ins⸗ geſamt „ 32 642 ℳ ſo daß gegenüber den Einnahmen ein 41 Zuſchuß von 4 3 811 erforderlich iſt. Dieſer Zuſchuß iſt mit Rucſcht darauf, daß die Grundſtücke noch nicht voll aus genutzt ſind, nicht erheblich. Wir empfehlen den Ankauf lediglich wegen der Grundſtücke in der Spreeſtraße. Das Grundſtück in der Berliner Straße hat wegen der geringen Front von nur 16 m für uns kein Intereſſe und wird ſofort wieder zum Verkauf geſtellt werden können. Dieſes Grundſtück muß jedoch miterworben werden, weil die Eigentümer nicht getrennt verkaufen wollen. Für die Stadt liegt der Wert der Grundſtücke in der Spreeſtraße darin, daß die Front unſeres benachbarten Grundſtückes Spreeſtraße 38 durch die jetzt zu erwerbenden Grundſtücke von etwa 18 m auf etwa 48 m vergrößert und dadurch unſer bis⸗ heriges Grundſtück erſt ein wertvoller Beſitz für die Stadt wird. Ein weiterer Vorteil beſteht darin, daß die Grundſtücke mit dem Hinterlande der ſtädtiſchen Grundſtücke Berliner Str. 126 und Wallſtraße 6 zuſammenſtoßen, ſo daß alſo auch in dieſer Hinſicht der ſtädtiſche Grundbeſitz erweitert und abgerundet wird. Charlottenburg, den 16. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Sch ol tz. V Cr. 396. Nummer 1178 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den zehnten Mai des Jahres eintauſendneunhundertundzehn. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ Aſſeſſor Richard Lerche aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Stadt⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordnetenverſammlung ab⸗ gebe. 2. die verwitwete Frau Marie Sala geb. Sala wohnhaft in Berlin, Tempelhofer Ufer 36. Die Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Sie überreicht die ihr von ihren Miterben ausgeſtellte Vollmacht vom 21. März / 11. April 1910 nebſt Erbſchein vom 8. Dezember 1909. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zu Charlottenburg folgen⸗ den Vertrag: 1. Eigentümer der auf dem angehefteten Lage⸗ plan gelb umränderten und mit den Buchſtaben