——— 3342 —— giſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung zu Charlottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. Juli 1910 erteilt, und den Verkäufern zu Händen der Erſchienenen zu 2 ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Rudolf Hoff mann, Marie Sala geb. Sala. Beurkundet Richard Lerche, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 204. Borlage betr. Ankauf von Grundſtücken an der Soorſtraße. Urſchriftliſch mit einem Heft und einem Lageplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Ankauf der auf dem vorgelegten Lage⸗ plan bezeichneten, an der Soorſtraße und Ahornallee belegenen Grundſtücke mit zu⸗ ſammen 467 Quadratruten Flächeninhalt für die Zwecke der Puls'ſchen Stiftung wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit 320 700 ℳ iſt dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zu entnehmen. c) Dem Vermittler wird 1 % des Kaufpreiſes als Proviſion bewilligt. In dem Puls'ſchen Teſtament iſt folgende Beſtimmung enthalten: „Es iſt unſer Wunſch und beſtimmen wir: „Aus unſerem Nachlaß iſt eine Altersver⸗ ſorgungsanſtalt zu errichten für arbeitsun⸗ fähige Perſonen des Arbeiter⸗ und Klein⸗ bürgerſtandes, Ehepaare oder einzelne, männ⸗ liche auch weibliche Perſonen. Zu dieſem Behuf empfehlen wir die Bebauung des Grundſtücks Schillerſtraße 124, 125, 126 oder ſollte dieſes als zu wertvoll befunden werden, den Ankauf eines geräumigen Grundſtücks an einer regulierten Straße in ruhiger Lage und in der Größe von zirka 500 Quadrat⸗ ruten. Die Wohngebäude ſollen beſtehen aus Keller, Parterre und einem Stock, keine Wohnungen unterm Dache, die Außen⸗ wände mit Luftſchichten. Die Wohngebäude ſollen mit Waſſer⸗ leitung und die Küchen darin mit Gaskoch⸗ apparaten verſehen ſein. Dieſe Anſtalt ſoll ſpäteſtens zwei Jahre nach unſerem Ableben eröffnet werden.“ Die Allerhöchſte Genehmigung zur Annahme der Puls'ſchen Stiftung iſt zwar bereits erteilt, das Stiftungsvermögen der Stadtgemeinde von den Teſtamentsvollſtreckern aber noch nicht über⸗ geben. Trotzdem iſt es mit Rückſicht auf die Teſta⸗ mentsbeſtimmung, daß die zu errichtende Anſtalt 2 Jahre nach dem Ableben der Stifter eröffnet werden ſoll, geboten, unverzüglich den Bau der Anſtalt in die Wege zu leiten. Da uns das Grund⸗ ſtück Schillerſtraße 124/126 für den Bau der ge⸗ planten Altersverſorgungsanſtalt zu wertvoll er⸗ ſchien, haben wir beſchloſſen, es für die Stadtge⸗ meinde zu erwerben und auf ihm ein Schulgebäude für die Oberrealſchule I1 zu erbauen. Für die Stiftung muß deshalb ein anderes Grundſtück erworben werden. Da die zu errichtenden Gebäude nach dem Willen der Stifter nur aus 2 Wohngeſchoſſen beſtehen ſollen, lag es nahe, ein Gelände zu wählen, für das landhausmäßige Bebauung vorgeſchrieben iſt. Mit Rückſicht auf die etwa doppelt ſo hohen Grundſtückspreiſe innerhalb des anbaufähigen Ge⸗ bietes für Hochbau haben wir es im Intereſſe einer ſparſamen Verwendung der Stiftungsmittel für zweckmäßig gehalten, ein Gelände innerhalb des Bezirks der landhausmäßigen Bebauung zu wählen. Die Auswahl bot erhebliche Schwierig⸗ keiten, weil als anbaufähiges Gelände innerhalb des bewohnteren Stadtgebietes nur Altweſtend in Frage kam, und weil hier nur wenige zuſammen⸗ hängende Flächen in der verlangten Größe vor⸗ handen ſind. Wir hatten ſchließlich nur die Wahl zwiſchen einem Gelände an der Soorſtraße und Ahornallee und einem Gelände an der Eſchen⸗, Eichen⸗ und Ebereſchenallee. Das letztere iſt zwar etwas billiger — der Durchſchnittspreis für 1 Qua⸗ dratrute beträgt etwa 657 ℳ — doch halten wir die Lage nicht für günſtig; auch iſt das Gelände völlig kahl. Das Gelände an der Soorſtraße da⸗ gegen iſt ſowohl nach ſeiner Lage als auch nach ſeiner Beſchaffenheit ſehr geeignet und entſpricht ganz dem Willen der Stifter. Es iſt ein Park mit ſchönem Baumbeſtand, der zum Teil erhalten bleibt. Wir haben uns deshalb für dieſes Gelände entſchieden, obwohl es etwas teurer iſt als das andere. 2 Der Kaufpreis beträgt im ganzen 320 700 ℳ dazu die Proviſion mit 1% 3 207 „ zuſammen 323 907 Es koſtet mithin 1 Quadratrute 694 ℳ. Straßenland gehört nicht mehr zu den Grund⸗ ſtücken, auch ſind Anliegerbeiträge nicht mehr zu entrichten. Da das Grundſtück aus verſchiedenen Par⸗ zellen beſteht, die auch verſchiedenen Eigentümern gehören, war es nicht möglich, die Grundſtücke für den genannten Preis von den Eigentümern direkt zu kaufen. Wir haben uns daher einer Mittels⸗ perſon bedient, welche ſich die Grundſtücke notariell hat anſtellen laſſen. Der Vermittler hat die Offerten an uns abgetreten gegen Bewilligung von 1 % des Kaufpreiſes als Proviſion und Erſtattung der baren Auslagen. Wir halten den Preis zwar für nicht billig, haben aber in Erwägung, daß die Preiſe in Weſtend in den letzten Jahren überhaupt geſtiegen ſind, daß größere Flächen dort aber kaum noch zu haben ſind und es ſich hier um ein gut gelegenes, mit ſchönem Baumbeſtand verſehenes Areal handelt, zufaſſen zu müſſen geglaubt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem ein⸗ ſtimmig gefaßten Beſchluß der Grundeigentums⸗ deputation. Wir erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 16. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. V Gr. 359 Schol tz.