— 336 — Grundſtück eingetragenen Hypotheken von 43 000 (für die Schäffer⸗Voit'ſchen Erben) und von 21 000 ℳ beſtehen. § 3. Nutzungen, Abgaben und Laſten gehen vom 1. Juli 1910 auf Käufer über. Die Auflaſſung erfolgt nach Wahl des Käufers bis ſpäteſtens 1. Auguſt 1910. Die Auflaſſung er⸗ folgt frei von Privatlaſten. § 4. Die geſamten Koſten dieſes Vertrages und der Auflaſſung einſchließlich des Landes⸗ und Reichs⸗ ſtempels und der Umſatzſteuern hat Käufer zu tragen. Es wird beantragt, jedem der Erſchienenen eine Ausfertigung dieſer Verhandlung zu erteilen. § 5. Verkäufer gewährleiſtet, daß Anliegerbeiträge zu der Soorſtraße nicht zu leiſten ſind. Sollte Käufer gleichwohl zu den Anliegerbeiträgen von der Stadt veranlagt we⸗den, ſo iſt er verpflichtet, dieſe Ver⸗ anlagung alsbald nach Eingang dem Verkäufer zuzuſtellen und dieſen zu ermächtigen, in ſeinem Namen der Veranlagung zu widerſprechen und eventuell auf deren Aufhebung zu klagen. Kommt Käufer dieſer Verpflichtung nicht nach, ſo ſind die infolgedeſſen zu zahlenden Anliegerbeiträge von ihm zu zahlen. Wird der vom Verkäufer im Namen des Käufers gegen die Veranlagung zu erhebende Ein⸗ ſpruch rechtskräftig verworfen, ſo werden die An⸗ liegerbeiträge vom Verkäufer gezahlt. Das Protokoll wurde in Gegenwart des Notars vorgeleſen, von denBeteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig, wie folgt, unterſchrieben. Wilhelm Eickhoff. Martin Flatow. Leopold Pulvermacher, Notar. Vorſtehende, in das Notariatsregiſter für das Jahr 1910 unter Nummer 448 eingetragene Verhandlung wird hiermit zum zweiten Male aus⸗ gefertigt und dieſe zweite Aufertigung dem Herrn Martin Flatow zu Charlottenburg erteilt Erſte Ausfertigung iſt dem Herrn Wilhelm Eickhoff zu Charlottenburg erteilt. Charlottenburg, den 16 Juni 1910. Leopold Pulvermacher Notar. Notariatsregiſter Nr. 449 Jahr 1910. Verhandelt Charlottenburg, den 15. Juni 1910. Vor mir dem unterzeichneten zu Charlotten⸗ burg wohnhaften Notar im Bezirke des König⸗ lichen Kammergerichts zu Berlin, Juſtizrat Leopold Pulvermacher erſchienen heute: 4) der Hofzimmermeiſter Anton von Pruſi⸗ 92 51 zu Charlottenburg, Spandauer Berg . 31, b) der Kaufmann Herr Martin Flatow zu Char⸗ lottenburg, Kurfürſtendamm 243. Der Erſchienene zu b iſt dem Notar von Perſon bekannt; der Erſchienene zu a, Herr von Pru⸗ ſinowski, legitimierte ſich durch Vorlegung der vom Kaiſerlichen Poſtamt Weſtend für ihn ausgeſtellten Poſtausweiskarte vom 15. Juni 1909, er wurde auch durch Herrn Martin Flatow anerkannt. Hierdurch hat der Notar auch die Gewißheit von der Perſönlichkeit des Erſchienenen zu a erlangt. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Kauf⸗ vertrag: § 1. Herr Anton von Pruſinowski verkauft das ihm gehörige, zu Charlottenburg, an der Ahorn⸗Allee und Soorſtraße belegene, im Grundbuche des Amts⸗ gerichts Charlottenburg von Charlottenburg Band 264 Blatt 8703 verzeichnete Grundſtück an den Herrn Martin Flatow. Das verkaufte Grundſtück hat eine Größe von 116,61 Quadratruten. Gewähr für Größe, Güte und Beſchaffenheit übernimmt Ver⸗ käufer nicht. § 2. Der Kaufpreis beträgt 84 600 (Vierundachtzig⸗ tauſendſechshundert) Mark und wird wie folgt belegt: Käufer hat heute an den Verkäufer, wie dieſer quittierend anerkennt, 5000 ℳ bar bezahlt. Käufer zahlt ferner Zug um Zug gegen die Auflaſſung bar 15 600 ℳ an den Verkäufer. In Anrechnung auf das Kaufgeld übernimmt Käufer diejenigen Schulden des Verkäufers in Höhe von zuſammen 64 000 ℳ nebſt vier vom Hundert Zinſen ſeit dem 1 Juli 1910, für welche die auf dem erkauften Grundſtück eingetragenen Hypotheken von 43000 ℳ beziehungs⸗ weiſe 21 000 ℳ beſtehen. §t8. Nutzungen, Abgaben und Laſten gehen vom 1. Juli 1910 auf Käufer über. Die Auflaſſung erfolgt nach Wahl des Käufers bis ſpäteſtens 1. Auguſt 1910. Diegluflaſſung er⸗ folgt frei von Privatlaſten. § 4. Die geſamten Koſten dieſes Vertrages und der Auflaſſung einſchließlich des Landes⸗ und Reichs⸗ ſtempels und der Umſatzſteuern hat Käufer zu tragen. Es wird beantragt, jedem der Erſchienenen eine Ausfertigung dieſer Verhandlung zu erteilen § 5. Kontrahenten ſind darüber einig, daß das ver⸗ kaufte Grundſtück an dasjenige des Zimmermeiſters Eickhoff grenzt und nach dem Kataſter 16,54 ar umfaßt. § 6. Verkäufer gewährleiſtet, daß Anliegerbeiträge zu der Soorſtraße nicht zu leiſten ſind. Sollte Käufer gleichwohl zu den Anliegerbeiträgen von der Stadt veranlagt werden, ſo iſt er verpflichtet, dieſe Ver⸗ anlagung alsbald nach Eingang dem Verkäufer zu⸗ zuſtellen und dieſen zu ermächtigen, in ſeinem Namen der Veranlagung zu widerſprechen und eventuell auf deren Aufhebung zu klagen. Kommt Käufer