338 Vorſtehende in das Regiſter unter Nummer 987 Jahr 1910 eingetragene Verhandlung wird hiermit für den Kaufmann Martin Flatow zu Charlottenburg, Kurfürſtendamm 243 ausgefertigt. Die zweite Ausfertigung iſt dem praktiſchen Arzt Doctor medizinae Johannes Bree zu Char⸗ lottenburg, Berliner Straße 169 erteilt. Charlottenburg, den 16. Juni 1910. Bruno Liebrecht, Notar. 988 des Notariats⸗Regiſters für 1910. Verhandelt zu Charlottenburg, am 15. Juni 1910. Vor dem unterzeichneten, zu Charlottenburg wohnhaften, Notar im Bezirk des Königlichen Kammergerichts zu Berlin Juſtizrat Bruno Liebrecht erſchienen heute: 1. der praktiſche Arzt Herr Doctor medizinae Johannes Bree zu Charlottenburg, Berliner Straße 169, 2. der Kaufmann Herr Martin Flatow zu Char⸗ lottenburg, Kurfürſtendamm 243 beide von Perſon bekannt: Die Erſchienenen ſchloſſen nachſtehenden Kauf⸗ vertrag: Nr. § 1. Herr Doctor medizinae Johannes Bree zu Char⸗ lottenburg verkauft das im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 267 Blatt Nummer 8778 verzeichnete, an der Ahornallee und Soorſtraße belegene Grundſtück an den Kaufmann Martin Flatow zu Charlottenburg. 9.2. Der Kaufpreis beträgt 75 877,50 ℳ (fünf⸗ undſiebzigtauſendachthundertſiebenundſiebzig Mark 50 Pf.). § 3. Der Kaufpreis wird, wie folgt, belegt: 1. Käufer zahlt bei Abſchluß des Kaufvertrages bar 5000 ℳ, ferner bei Auflaſſung bar 10 477,50 ℳ, 2. Käufer übernimmt in Anrechnung auf den Kaufpreis die für die Schäffer⸗Voit ſchen Erben eingetragene Hypothek von 43 000 ℳ nebſt 4% Zinſen vom 1. Juli 1910, ferner die für den Architekten Alfred Schrobsdorff eingetragenen 17 400 ℳ nebſt Zinſen vom 1. Juli 1910. § 4. Für Größe und Beſchaffenheit des Grund⸗ ſtücks wird eine Gewähr nicht übernommen. § 5. Nutzungen und Laſten gehen vom 1. Juli 1910 auf Käufer über. Die Auflaſſung erfolgt am 1. Auguſt 1910, die Übergabe am Tage der Auflaſſung. § 6. 8 Die in Abteilung 11 des Grundbuchs einge⸗ tragene Laſt iſt dem Käufer bekannt und wird von ihm übernommen. Ferner iſt dem Käufer bekannt, daß für das Grundſtück eine einmalige Kanaliſations⸗ abgabe von 25 ℳ für den laufenden Meter Bau⸗ front zu zahlen iſt. § 7. 2 Verkäufer gewährleiſtet, daß Anliegerbeiträge zu der Soorſtraße nicht zu leiſten ſind. Sollte Käufer gleichwohl zu den Anliegerbeiträgen von der Stadt veranlagt werden, ſo iſt er verpflichtet, dieſe Veranlagung alsbald nach Eingang dem Ver⸗ käufer zuzuſtellen und dieſen zu ermächtigen, in ſeinem Namen der Veranlagung zu widerſprechen und eventuell auf deren Aufhebung zu klagen. Kommt Käufer dieſer Verpflichtung nicht nach, ſo ſind die infolgedeſſen zu zahlenden Anliegerbei⸗ träge von ihm zu zahlen. Wird der vom Verkäufer im Namen des Käufers gegen die Veranlagung zu erhebende Einſpruch rechtskräftig verworfen, ſo werden die Anliegerbeiträge vom Verkäufer bezahlt. § 8. Landes⸗ und Reichsſtempelabgaben, Urkunds⸗ und Gerichtskoſten trägt Käufer, jedoch nicht die Wertzuwachsſteuer. In Abänderung obigen Betrages wird Fol⸗ gendes vereinbart: Der Kaufpreis beträgt nur 75 800 ℳ Hierauf ſind heute 5000 ℳ angezahlt; bei der Auflaſſung werden bezahlt 10 400 ℳ (zehntauſendvierhundert⸗ Mark). Verkäufer leiſtet ferner Gewähr, daß, ſofern die im § 6 angegebene Laſt noch im Grundbuche eingetragen iſt, materielle Anſprüche aus dieſer Eintragung gegen ihn nicht erhoben werden können. Dieſe Verhandlung iſt je einmal für Vel⸗ käufer und Käufer auszufertigen. Käufer erhält Abſchrift. Das Protokoll wurde vorgeleſen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig wie folgt, unterſchcieben: Martin Flatow. Johannes Bree. Bruno Liebrecht, Notar. Vorſtehende in das Regiſter unter Nummer 988 Jahr 1910 eingetragene Verhandlung wird hiermit für den Kaufmann Martin Flatow zu Char⸗ lottenburg, Kurfürſtendamm 243 ausgefertigt. Die zweite Ausfertigung iſt dem Doctor medizinae Johannes Bree zu Charlottenburg, Berliner Straße 169 erteilt. Charlottenburg, den 16. Juni 1910. Bruno Liebrecht, Notar. Druckſache Nr. 205. Vorlage betr. Ankauf 10 n e in Sommer⸗ Urſchriftlich Lageplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchlicſhenn 2) Dem Ankauf der in den abgedruckten Kauf⸗ vert. ägen bezeichneten, in Sommerfeld, Kreis Oſthavelland, belegenen Grundflächen zum Zwecke der Anlage einer Fahrſtraße nach der zu erbauenden Anſtalt zur Behandlung Tu⸗ berkulöſer wird zugeſtimmt, jedoch unter der Bedingung, daß die Gemeinde Sommerfeld mit einem Heft und einem