— 349 vorbehalten. Die Begründung für die Feſtſetzung] verwandeln ogl. Satzungen Bl. 92 der Akten der geplanten Fluchtlinien geht aus dem Erläu⸗ terungsbericht hervor. Die Notwendigkeit der Feſt⸗ ſetzung beruht auf einem Antrage zur Beſtimmung einer Baufluchtlinie für einen Neubau. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 23. Juni 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr Maier. IX. E. 10 21. Druckſache Nr. 212. Vorlage betr. Bewirtſchaftung des Milchhäuschens auf dem Stuttgarter Platz. Urſchriftlich nebſt den Akten Fach 17 Nr. 20 Band 1 und II an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen a) Für bauliche Veränderungen des Milch⸗ häuschens auf dem Stuttgarter Platz werden 350 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. b) Von dem mit dem Gemeinnützigen Verein für Milchausſchank in Berlin E. V. abzu⸗ zuſchließenden abgedruckten Vertragsentwurf wird Kenntnis genommen. Der Verein für Kaffeeſtuben und Erfriſchungs⸗ karren, dem die Bewirtſchaftung der durch Ge⸗ 13. Juni 1907 meindebeſchluß vom 22. Jannar 1908 (Druckſache Nr. 312) errichteten drei Milchhäuschen auf dem Wittenberg⸗Platz, dem Stuttgarter⸗Platz und dem Friedrich⸗Karl⸗Platz übertragen war, hat ſich An⸗ fang des Jahres 1910 aufgelöſt und infolgedeſſen gemäß § 11 des zwiſchen ihm und der Stadtgemeinde abgeſchloſſenen Vertrages Druckſache Nr. 410 für 1908) den Betrieb der Häuschen mit dem 31. Januar 1910 eingeſtellt. Seit dieſem Tage ſind die Milchhäuschen geſchloſſen. Wir haben bereits ſeit Anfang Januar d. I. wegen anderweitiger Bewirtſchaftung der Häuschen eingehende Verhandlungen mit dem „Gemein⸗ nützigen Verein für Milchausſchank“ und mit größeren privaten Milchlieferanten geführt. Aus der Reihe der von uns zur Abgabe von Offerten aufgeforderten privaten Milchhändler iſt nur ein geeignetes Angebot eingegangen, das aber auch ausſcheiden mußte, weil die Milchpreiſe ſo hoch bemeſſen waren, daß im Falle der Annahme des Angebots von einem gemeinnützigen Unternehmen bei der Bewirtſchaftung unſerer Milchhäuschen nicht mehr die Rede ſein konnte. Da wir dem Häuschen den Charakter einer reinen Wohlfahrtseinrichtung erhalten wollten, ſind wir nach reiflicher Beratung in Übereinſtimmung mit der Deputation für Ge⸗ ſundheitspflege zu dem Ergebnis gekommen, die Bewirtſchaftung der Häuschen nicht einem Privat⸗ unternehmer, ſondern, wie bisher, einem gemem⸗ nützigen Verein zu übertragen. Der Gemeinnützige Verein für Milchausſchank wird von dem Königlichen Kommerzienrat Conrad von Borſig und von Frau Gerken⸗Leitgebel geleitet; ſeine Satzungen befinden ſich Bl. 93 der Akten 17—20II. Er ſteht im Begriff, ſich nach dem Vorbil⸗ de der Rheiniſch⸗Weſtfäliſchen Geſellſchaft für Milch⸗ ausſchank in eine Gemeinnützige Geſellſchaft m. b. H. für Milchausſchank in der Provinz Brandenburg zu 17—20 II. Der Verein betreibt bereits mit gutem Erfolge mehrere auf ſeme Koſten errichtete Häuschen in Berlin und Schöneverg auch auf Charlotten⸗ burger Geviet — am Bahnhof Jungfernheide — befindet ſich bereits ein Häuschen des Vereins. Nach dem Bericht über die Gründung und das erſte Geſchäftsjahr des Vereins — ſiehe Bl. 126 der Akten 17—20 II — und nach dem Ergebms unſerer mündlichen Verhandtungen befindet ſich der Verein in einer wirtſchaftlich geſunden Lage. Wir ſind daher der Überzeugung daß er auch unſere Häus⸗ chen zweckmäßig bewirtſchaften wird Der Gemeinnützige Verein bewirtſchaftet bisher nur von ihm ſelbſt errichtete Häuschen. Dieſe ſind ſo gebaut, daß der Verkauf der Ware nicht, wie es bei unſern Häuschen geſchah, durch das Fenſter nach außen erfolgt, ſondern oie Milch kann in — wenn auch nur kleinen — Räumen im Innern der Häuschen genoſſen werden. Dieſe Bewirtſchoftungs⸗ art hat der Verein auch für die Ubernahme unſerer Häuschen zur Beoingung geſtellt. Die Forderung erſcheint durchaus billig, da nach den langjährigen Erfahrungen des Gemeinnützigen Vereins nur ſo eingerichtete Milchhäuschen rentabel ſind. Auch der Verein für Kaffeſtuben und Erfriſchungs⸗ karren hat wiederholt behauptet, daß die Ren⸗ tabilität von Milchhäuschen durch den Mangel einer Gelegenheit zum Untertreten erheblich leidet. Nach dem Ergebnis der Verhandlungen iſt in abſehbarer Zeit zunächſt nur die Bewirtſchaftung des Häuschens auf dem Stuttgarter Platz möglich. Dieſes Häuschen iſt mit einem Koſtenaufwande von rund 320 ℳ ſo erweiterungsfähig, daß einige Gäſte im Innern Platz nehmen können. Etwa 30 ℳ ſind erforderlich zur Begleichung der Koſten für die Be⸗ wachung der drei Häuschen durch die Nachtwach⸗ geſellſchaft für die Zeit vom 1. Februar d. I. bis zur Wiederbewirtſchaftung und für kleinere Reparaturen, die nach der Schließung ausgeführt werden mußten. Wir haben beſchloſſen, die von dem Verein zu dem gedachten Zwecke gewünſchten baulichen Veränderungen des Häuschens auf dem Stuttgarter Platz ausführen zu laſſen und mit ihm den unten ubgedruckten Vertrag, aus dem wir alles weitere zu entnehmen kitten, abzuſchließen. Der Verein hofft allerdings mit Rückſicht darauf, daß der alleinige Betrieb des Häuschens am Stuttgarter Platz vor⸗ ausſichtlich Zuſchüſſe erfordern wird, daß ihm in den nächſten Jahren geſtattet werde, noch an anderen geeigneten Stellen der Stadt Milch⸗ häuschen zu errichten und zu betreiben. Wir halten es für unbedenklich, dem Veremm die Erfüllung dieſer Bitte in Ausſicht zu ſtellen, ſelbſtverſtändlich unter Vorbehalt der Prüfnug des einzelnen Falles und geeigneter vertraglicher Sicherſtellung unſerer Rechte. Das Häuschen auf dem Wittenbergplatz muß wegen der bevorſtehenden Bauten für die neuen Untergrundbahnlinien abgebrochen werden. Die Fläche auf der es jetzt ſteht, wird vorausſichtlich Straßenland werden. Wir beabſichtigen zwar dem Gememnützigen Verein ſpäter die Erlaubnis zur Errichtung emmes neuen Milchhäuschens auf dem Wittenbergplatze zu erteilen, önnen aber jetzt und auch in abſehbarer Zeit darüber keine bindende Erklärung abgeben, weil die Entſcheidung dieſer Frage von der noch nicht feſtſtehenden Art der Plaßgeſtaltung und von den architektoniſchen Uber⸗ bauten oer Untergrundbahneingänge abhängig iſt.